Aktuelles FAQ zum Coronavirus/COVID-19

Stand: Mai 2022

Uns erreichen nach wie vor viele Fragen rund um COVID-19 und mögliche Auswirkungen der Pandemie auf die Planung deines Auslandssemesters oder Auslandsstudiums.

Um dich in der aktuellen Situation bestmöglich unterstützen zu können, haben wir die häufigsten Fragen in einem FAQ gesammelt:


Ja – nach aktuellem Stand sollte ein Auslandssemester oder -studium mit Beginn im Sommer oder Herbst 2022 in den meisten unserer Zielländer möglich sein.

Aktuell sind für internationale Studierende lediglich in China und Neuseeland (für neue Studierende) die Grenzen noch geschlossen. In allen anderen unserer Zieländern ist die Einreise teils ohne Beschränkungen, teils mit entsprechenden Regelungen wieder möglich.

Die meisten unserer Partnerhochschulen nehmen bereits Bewerbungen für Sommer und Herbst 2022 an, so dass du dich gern bewerben kannst.

Die Bewerbung selbst ist unverbindlich. Du verpflichtest du dich also erst einmal zu nichts (außer zur Zahlung der von manchen unserer Partnerhochschulen erhobenen Bewerbungsgebühr), hältst dir aber im Umkehrschluss alle Optionen offen.

Unsere Partnerhochschulen haben in der Regel sehr unkomplizierte Rücktrittsregelungen und großzügige Fristen für die Annahme des Studienplatzes.

Du kannst du dir mit deiner endgültigen Entscheidung also Zeit lassen, bis du weißt, wie sich die Lage in deinem Zielland und an deiner Wunschhochschule entwickelt.

Aufgrund des Lockdowns waren einige TOEFL- oder IELTS-Testzentren zeitweise geschlossen und auch der DAAD-Test wurde von vielen Hochschulen nicht oder zumindest weniger häufig angeboten. Unserer Erfahrung nach hat sich die Situation mittlerweile jedoch wieder deutlich verbessert und Sprachtests können meist ohne Probleme durchgeführt werden.

Zudem sind viele unserer Partnerhochschulen in der aktuellen Situation nach wie vor besonders flexibel und akzeptieren mehr Sprachnachweise als sonst – zum Beispiel die TOEFL iBT Home Edition oder den Duolingo als deutlich günstigere Alternative. Beide Tests kannst du mit wenig Vorlauf von zuhause aus absolvieren. Auch der DAAD-Test wird an vielen Hochschulen mittlerweile auch online angeboten. An einigen unserer Partnerhochschulen kann man den Sprachnachweis zudem über die Abiturnoten oder englischsprachige Kurse im Studium nachweisen.

Die Sprachanforderungen und die akzeptierten Sprachnachweise sind je nach Hochschule unterschiedlich. Wenn du dir nicht sicher bist, welche Sprachnachweise deine Wunschhochschule momentan akzeptiert, frag jederzeit bei uns nach.

Viele Aufgaben kannst du jetzt schon erledigen. Du kannst zum Beispiel schon einmal deine Kurswahl mit deiner Heimathochschule abklären. Falls dein Prüfungsamt hierfür ausführliche Kursbeschreibungen (so genannte „Syllabi“) benötigt, sag uns gern Bescheid und wir versuchen, sie für dich zu besorgen.

Außerdem kannst du jetzt bereits deinen Antrag auf Auslands-BAföG einreichen oder deine Stipendienbewerbung schreiben. Gerade Stipendienausschreibungen haben oftmals frühe Fristen, so dass es sich lohnt, die Bewerbung nicht auf die lange Bank zu schieben.

Je nach Bewerbungszeitpunkt und der aktuellen Corona-Situation in deinem Zielland kann es jedoch sinnvoll sein, mit anderen Aufgaben wie der Flugbuchung, der Visumsbeantragung und der Unterkunftsbuchung etwas länger als sonst zu warten, gerade wenn diese mit nicht erstattungsfähigen Kosten verbunden sind.

Als Pandemie betrifft COVID-19 alle Kontinente, also auch unsere Zielländer und die dortigen Partnerhochschulen. Selbst bei benachbarten Ländern gibt es jedoch zum Teil große Unterschiede hinsichtlich der Fallzahlen und der gewählten Strategie zur Eindämmung der Pandemie. Während einige Länder frühzeitig strenge Einreisesperren beschlossen haben, die zum Teil immer noch in Kraft sind, haben andere Länder ihre Grenzen fast durchgängig offengehalten.

Im folgenden Teil dieses FAQs findest du daher einen nach Kontinenten sortierten Überblick zur aktuellen Lage in allen unseren Zielländern und an unseren Partnerhochschulen.

Ausführlichere Informationen und offizielle Empfehlungen findest du in den Reise- und Sicherheitshinweisen des Auswärtigen Amts. Diese Website ist auch für uns die wichtigste Informationsquelle und bildet die Grundlage für unsere Beratung zu diesem Thema. Da die Informationen laufend aktualisiert werden, lohnt es sich, hier immer mal wieder vorbeizuschauen, um auf dem neuesten Stand zu bleiben.

Das Auswärtige Amt hat zudem auch eine sogenannte Krisenvorsorgeliste, in der du vor deinem Auslandsaufenthalt deine Daten hinterlegen kannst, um im Ernstfall effektiv durch die konsularischen Vertretungen im Gastland informiert und unterstützt werden zu können.

Ähnlich wie in Deutschland hat es auch in anderen europäischen Ländern über die letzten Monate hinweg immer wieder große Schwankungen bei den COVID-19 Fallzahlen gegeben. Von unseren Zielländern haben derzeit Frankreich, Italien, Spanien und Irland die höchsten 7-Tage-Inzidenzraten zu verzeichnen. Jedoch befinden sich die Raten in allen unserer europäischen Zielländer aktuell auf einem vergleichsweise niedrigen Niveau.

Auch die Impfquoten unterschieden sich je nach Land, liegen insgesamt jedoch nah beieinander. Die Impfrate für mindestens eine Impfung liegt in unseren Zielländern zwischen 72-88 %, die Rate für vollständig geimpfte Personen liegt zwischen 79-87 %. Anders sieht es bei der Rate an Booster-Impfungen aus, die in unseren europäischen Zielländern mit 28-67% stark variiert. Spitzenreiter ist dabei Island, das Schlusslicht bildet Lettland.


Einreise

Eine Einreise aus Deutschland, Österreich und der Schweiz ist derzeit in allen unseren europäischen Zielländern grundsätzlich möglich. Die genauen Einreisebestimmungen unterscheiden sich jedoch von Land zu Land:


Frankreich

Für Einreisen nach Frankreich gelten aktuell unterschiedliche Nachweispflichten in Abhängigkeit vom Impfstatus.

Wer vollständig gegen COVID-19 geimpft ist, muss einen entsprechenden Nachweis bei der Einreise vorzeigen. Eine Quarantäneregelung gibt es nicht. Ebenso entfällt die Testpflicht für Einreisende bestimmter Länder, darunter Deutschland, Österreich und die Schweiz.

Einreisende aus einem Herkunftsland des Europäischen Raums, die keinen Nachweis über ihren gültigen Impfstatus vorweisen können, müssen bei der Einreise einen negativen PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden) bzw. Antigentest (nicht älter als 48 Stunden) vorzeigen. Ebenfalls möglich ist der Nachweis einer Genesung, die mindestens 11 Tage aber nicht länger als sechs Monate zurückliegt.


Großbritannien

Für die Einreise nach Großbritannien gelten aktuell keine pandemiebedingten Sonderregelungen.


Belgien

Wer aus der EU oder einem Land des Schengenraums oder einem Drittland nach Belgien einreist, muss bei der Einreise mittels des digitalen Covid-19 Zertifikats der EU eine entsprechende vollständige Impfung oder Genesung (positiver Test innerhalb der vergangenen 150 Tage) nachweisen. Ebenfalls akzeptiert wird ein negatives Covid-19-Testergebnis über einen PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden) oder einen Antigentest (nicht älter als 24 Stunden). Eine Quarantänepflicht besteht nicht.


Irland

Auch in Irland ist die Einreise pandemiebedingt aktuell ohne Einschränkungen möglich.


Island

Wer nach Island einreisen möchte, muss aktuell ebenfalls keine pandemiebedingten Sonderregelungen beachten.

Für die Weiterreise nach Nordamerika gelten jedoch die Reise- und Sicherheitshinweise für Kanada bzw. die USA.


Italien

Einreisende nach Italien müssen sich vorher über ein Online-Formular anmelden. Zudem muss bei der Einreise ein Nachweis über eine vollständig abgeschlossene Impfung (letzte Impfung mindestens 14 Tage zurückliegend aber nicht länger als neun Monate), eine Genesung (nicht älter als sechs Monate) oder ein negatives PCR-Testergebnis (nicht älter als 72 Stunden) bzw. Antigentestergebnis (nicht älter als 48 Stunden) vorgezeigt werden.

Wer bei der Einreise keinen Nachweis über eine vollständige Impfung, Genesung oder ein negatives Testergebnis vorweisen kann, muss sich nach der Einreise verpflichtend in eine 5-tägige Quarantäne begeben. Zusätzlich muss die örtliche Gesundheitsbehörde informiert und nach Ablauf der Quarantäne ein PCR- bzw. Antigentest durchgeführt werden.


Lettland

Auch nach Lettland kann aktuell ohne pandemiebedingte Einschränkungen eingereits werden.


Niederlande

Ähnlich sieht die Lage in den Niederlanden aus. Hier ist bei der Einreise kein Impf-, Genesenen- oder Testnachweis mehr notwendig. Es gilt jedoch die Empfehlung, direkt nach Ankunft und fünf Tage danach einen Selbsttest durchzuführen.


Norwegen

Auch bei der Einreise nach Norwegen gelten für Reisende aus Deutschland sowie aus allen weiteren Ländern der EU und des EWR aktuell keine Covid-19-bedingten Einreisebeschränkungen mehr.


Schweden

Dies gilt auch für die Einreise nach Schweden, bei der aktuell ebenfalls keine Covid-19-bedingten Einschränkungen beachtet werden müssen.


Spanien

Reisende nach Spanien, die aus EU- und Schengen-assoziierten Staaten auf dem Luftweg einreisen, müssen, unabhängig von ihrem Herkunftsland, vor dem Abflug über das Spain Travel Health-Portal prüfen, ob ihr digitales Covid-Zertifikat der EU für eine Einreise akzeptiert wird. Anderenfalls muss über das Portal ein elektronisches Einreiseformular ausgefüllt werden.

Zusätzlich muss bei der Einreise ein negatives COVID-19-Testergebnis, entweder ein PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden) oder ein Antigentest (nicht älter als 24 Stunden), vorgezeigt werden. Alternativ kann auch ein Nachweis über die vollständige Impfung (letzte Impfung mindestens 14 Tage zurückliegend aber nicht älter als 270 Tage) vorgewiesen werden. Ebenfalls akzeptiert wird der Nachweis über die Genesung von einer Covid-19-Infektion, die nicht länger als 180 Tage zurückliegt. Dabei darf der Nachweis frühestens 11 Tage nach dem ersten positiven Testergebnis erfolgen.

In Spanien gibt es derzeit keine Quarantänepflicht. Allerdings finden bei der Einreise regelmäßig Gesundheitskontrollen statt.


Unterrichtsformat

Unsere europäischen Partnerhochschulen unterrichten aktuell überwiegend im Hybridmodus. Die Hybridmodelle unterscheiden sich dabei je nach Hochschule. An unseren Partnerhochschulen in Großbritannien, am Griffith College Dublin, an der Riga Stradins University in Lettland, der italienischen Università Ca’ Foscari Venezia sowie der Universitat Autònoma de Barcelona in Spanien findet beispielsweise hauptsächlich Präsenzunterricht unter entsprechenden Abstand-, Hygiene- und Impfregelungen sowie ggf. mit Voranmeldung statt. Den Studierenden stehen zudem entsprechende Online-Angebote zur Verfügung.

An anderen Hochschulen können Studierende selbst wählen, ob sie ihre Kurse im Online- oder Präsenzmodus belegen wollen, beispielsweise wenn sie aufgrund der aktuellen Coronalage nicht an den Hochschulort reisen können oder wollen. Hierzu zählen unter anderem die Dublin Business School in Irland, die spanische Nebrija Universidad, die Libera Università Internazionale degli Studi Sociali in Italien sowie die schwedische Jönköping University und die Reykjavik University in Island. Unsere norwegische Partnerhochschule, die BI Norwegian Business School, beginnt das Spring Semester hingegen zunächst ausschließlich mit Onlineunterricht, wobei der Campus mit seinen Einrichtungen selbst weiterhin geöffnet ist. Entsprechend des Pandemieverlaufs wird die Gestaltung der Lehre angepasst und dabei so viel Präsenzlehre wie möglich angestrebt.

Mittelfristig ist es unserer Ansicht nach wahrscheinlich, dass einige unserer europäischen Hochschulen mit Blick auf mögliche neue Corona-Varianten und die Entwicklung der Infektionszahlen im Laufe des Jahres ihre Angebote entsprechend der Situation neu anpassen werden.

Für den Herbst und Winter 2022 liegen derzeit noch keine verbindlichen Informationen zum Unterrichtsformat an unseren Partnerhochschulen vor. Wir werden dieses FAQ aber fortlaufend anpassen und um diese Informationen ergänzen.

Die USA haben derzeit mit einer 7-Tage-Inzidenz von 199 eine vergleichsweise niedrige COVID-19 Infektionsrate zu verzeichnen, die sich jedoch je nach Bundesstaat zum Teil stark unterscheidet. Gleichzeitig laufen die Impfkampagnen landesweit auf Hochtouren, sodass aktuell 78 % der Bevölkerung mindestens eine Impfung erhalten haben und 67 % vollständig geimpft sind. Die Rate an Booster-Impfungen ist mit 31 % jedoch vergleichsweise niedrig.

Auch in Kanada ist die 7-Tage-Inzidenz stark gesunken, wobei die Zahlen auch hier je nach Provinz zum Teil sehr schwanken. Im Vergleich mit den USA hat Kanada bei der Impfquote die Nase vorn: Aktuell sind 82 % der Bevölkerung mindestens einmal und 86 % vollständig geimpft. Auch die Rate an Booster-Impfungen liegt mit 54 % auf einem ähnlichen Niveau wie in Deutschland.


Einreise

Aktuell sieht die Einreisesituation in den beiden Ländern wie folgt aus:


Kanada

Für vollständig geimpfte Personen ist die Einreise nach Kanada ebenfalls wieder uneingeschränkt möglich. Dabei werden bei der Einreise weiterhin stichprobenartig PCR-Tests duchgeführt.

Nicht vollständig geimpfte Personen dürfen nur in bestimmten Ausnahmefällen einreisen, welche aber i. d. R. nicht auf internationale Studierende zutreffen. Zudem müssen sie sich bei der Einreise in jedem Fall einem PCR-Test unterziehen und sich anschließend in eine 14-tägige häusliche Quarantäne begeben. Gegen Ende der Quarantäne muss ein Selbsttest durchgeführt werden.

Zusätzlich müssen sich alle Einreisenden – unabhängig vom Impf- oder Genesenenstatus - vor der Abreise zwingend über eine offizielle App der Regierung (ArriveCAN-App) registrieren und dabei genaue Kontaktinformationen eintragen sowie den Impfnachweis hochladen.


USA

Seit August 2020 ist die Einreise in die USA für internationale Studierende mit F1- oder J1-Studierendenvisum wieder möglich, sofern sie an ihrer Gasthochschule mindestens einen Präsenzkurs belegen. Seit dem 8. November 2021 ist auch die Einreise mit ESTA für vollständig geimpfte ausländische Reisende wieder möglich.

Reisende müssen vor dem Abflug in die USA ein Gesundheitsformular ausfüllen sowie der Fluggesellschaft einen aktuellen Impfnachweis und ein negatives Covid-19-Testergebnis (PCR- oder Antigentest) vorzeigen, welches bei der Abreise nicht älter als einen Tag sein darf.


Unterrichtsformat

Seit Herbst 2021 unterrichten unsere US-amerikanischen Partnerhochschulen wieder fast ausschließlich im Präsenzmodus. Viele Hochschulen passen ihre Angebote dabei fortlaufend an die aktuelle Situation an, sodass sich hier auch kurzfristig Änderungen ergeben können. Auf Anfrage geben wir dir gern Auskunft zur aktuellen Situation an deiner Wunschhochschule.

Auch unsere Partnerhochschulen in Kanada planen im Spring Semester 2022 mit Studienbeginn im Januar größtenteils wieder mit einer Mischung aus Präsenz- und Online-Lehre. Eine Ausnahme bilden die Hochschulen in der Provinz British Columbia, die auf Anweisung der Provinz-Regierung im Springsemester 2022 wieder mit einer nahezu vollständigen Rückkehr zum Präsenzunterricht planen. Dies soll nach aktuellen Informationen auch im Januar gelten. Einige andere Hochschulen, darunter die Brock University, die Lakehead University, die Saint Mary’s University und die University of Winnipeg haben bekanntgegeben, dass sie aufgrund der Omikron-Variante zum Start des Springsemesters im Januar ausschließlich Online-Veranstaltungen anbieten werden. Die Rückkehr zum Präsenzunterricht ist hier für Ende Januar geplant, wobei die Kurse an der University of Winnipeg voraussichtlich noch bis Ende Februar hauptsächlich online stattfinden werden.

Für den Herbst und Winter 2022 liegen derzeit noch keine verbindlichen Informationen zum Unterrichtsformat an unseren europäischen Partnerhochschulen vor. Wir werden dieses FAQ aber fortlaufend anpassen und um diese Informationen ergänzen.

Südamerika war von der Corona-Pandemie gerade in der Anfangszeit besonders stark betroffen, weswegen das öffentliche Leben in unseren südamerikanischen Zielländern zeitweise fast vollständig zum Erliegen gekommen ist und die Landesgrenzen über viele Monate hinweg geschlossen waren.

Inzwischen haben sich die Fallzahlen wieder stabilisiert und alle unsere dortigen Zielländer haben ihre Grenzen wieder geöffnet. Auch die Impfkampagnen laufen auf Hochtouren: Während in Ecuador erst 78 % der Bevölkerung vollständig geimpft sind, beträgt die Rates in Peru bereits 81 % in Argentinien 82 % und in Chile satte 91 %. Auch bei der Impfrate der mindestens einmal geimpften Personen sowie der Anzahl an Booster-Impfungen hat Chile die Nase vorn.


Einreise

Aktuell sieht die Einreisesituation in unseren Zielländern in Südamerika wie folgt aus:


Argentinien

Die Einreise nach Argentinien ist für internationale Studierende mit gültigem Visum wieder möglich. Die argentinischen Behörden fordern dabei neben einer eidesstattlichen Erklärung zum Gesundheitszustand (48 Stunden vor Abreise online abzugeben) auch eine für Argentinien gültigen Krankenversicherung, die eine COVID-19 Erkrankung inklusive Quarantäne und Krankentransport abdeckt. Zudem werden nicht vollständig geimfte Personen angehalten, 24 Stunden nach der Einreise einem Covid-19-Test durchzuführen.


Chile

In Chile wird die Pandemiesituation durch die chilenischen Behörden in drei Krisenstufen unterteilt. Derzeit befindet sich das Land in Stufe 1, was bedeutet, dass die Einreise uneingeschränkt möglich ist. Es wird zwar kein Impfnachweis gefordert, allerdings sollte dieser zur freien Bewegung innerhalb Chiles immer mit sich geführt werden. Zudem wird empfohlen, die Imfungen aus dem Ausland über die Beantragung eines sogenannten „Pase de Movilidad“ anerkennen zu lassen.

In Stufe 1 ist ein negativer PCR-Test ebenfalls nicht vorgeschrieben, wird jedoch empfohlen. Nach der Einreise werden am Flughafen zudem stichprobenartig Tests durchgeführt.

Unabhängig von der Krisenstufe müssen Einreisende einen internationalen Gesundheitspass, der nicht älter als 48 Stunden sein darf, sowie den Nachweis einer explizit für Chile gültigen Auslandskrankenversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 30.000 USD sowie der Deckung aller Behandlungen in Verbindung mit einer COVID-19-Erkrankung vorweisen.


Ecuador

Eine Einreise nach Ecuador ist derzeit wieder sowohl über den Luft- als auch den Landweg möglich. Reisende über den Luftweg müssen vor dem Boarding eine digitale Gesundheitserklärung vorlegen ebenso wie einen negativen PCR-Test, der weniger als 72 Stunden alt sein darf, oder den Nachweis über eine vollständige Impfung, die zum Zeitpunkt des Abfluges mindestens 14 Tage zurückliegt. Andere Tests werden nicht akzeptiert.


Peru

Ähnlich sieht es in Peru aus: Hier müssen Einreisende ebenfalls eine vollständige Impfung vorweisen. Nicht vollständig geimpfte Personen müssen einen negativen PCR-Test vorlegen, der bei der Abreise im Herkunftsland nicht älter als 48 Stunden sein darf. Alle Reisenden sind zudem verpflichtet, sich vor der Einreise elektronisch zu registrieren.


Unterrichtsformat

An unseren südamerikanischen Partnerhochschulen findet der Unterricht aktuell größtenteils im Präsenz- und Hybridmodus statt. So planen die Universidad de Belgrano und die Universidad Austral in Argentinien ab März 2022 wieder mit Präsenzlehre, allerdings unter Berücksichtigung der geltenden Hygienemaßnahmen und Abstandsregelungen sowie teilweise im Wechselunterricht. Auch unsere Partnerhochschulen in Chile - die Universidad Adolfo Ibanez, die Universidad de Chile - Facultad de Economia y Negocios und die Universidad de Vina del Mar - rechnen mit Präsenzlehre, wobei teilweise auch Hybridmodelle angeboten werden.

Für den Herbst und Winter 2022 liegen derzeit noch keine verbindlichen Informationen zum Unterrichtsformat an unseren lateinamerikanischen Partnerhochschulen vor. Wir werden dieses FAQ aber fortlaufend anpassen und um diese Informationen ergänzen.

Unsere Zielländer in Asien sind von COVID-19 in unterschiedlichem Maße betroffen. Während China anfangs stark betroffen war, haben sich die Fallzahlen dort mittlerweile auf einem sehr niedrigen Niveau stabilisiert. Ähnlich sieht es in Indonesien aus, das mit einer aktuellen 7-Tage-Inzidenz von 1 % die niedrigste Rate in allen unseren Zielländern aufweist.

Andere Länder wie zum Beispiel Singapur und Südkorea hatten zwar durchweg recht niedrige Infektionszahlen, sie verzeichneten Anfang des Jahres jedoch eine aktute Infektionswelle und weisen aktuell eine 7-Tage-Inzidenzrate von 454 bzw. 396 auf.

Betrachtet man die Impfraten, ergeben sich auch hier je nach Land große Unterschiede. Während in den Vereinigten Arabischen Emiraten bereits 99 % der Bevölkerung mindestens einmal und 87 % vollständig geimpft sind, sieht die Situation in Indonesien mit 72 % an mindestens einmal und 60 % an vollständig geimpften Personen anders aus. In all unseren anderen asiatischen Zielländern liegt die Rate an vollständig Geimpften bei durchschnittlich 82 % und damit über der durchschnittlichen Rate unserer europäischen Zielländer (77 %).


Einreise

Hinsichtlich der Einreisemöglichkeiten gibt es ebenfalls einige Unterschiede zwischen den Ländern zu beachten:


China

In China gilt nach wie vor ein generelles Einreiseverbot für ausländische Staatsangehörige mit nur wenigen Ausnahmen für bestimmte Personenkreise. Internationale Studierende zählen leider nicht dazu, so dass eine Einreise nach China zu Studienzwecken derzeit noch nicht wieder möglich ist. Wir hoffen jedoch, dass ein Studienstart für internationale Studierende ab Herbst/Winter 2022 wieder möglich sein wird.

Malaysia

Seit dem 1. April 2022 sind Einreisen nach Malaysia wieder möglich. Für vollständig geimpfte Personen bestehen dabei keine Covid-19-bedingten Einreisebeschränkungen mehr. Jedoch sind Reisende verpflichtet, vor der Abreise das "pre-departure" Formular über die App "MySejahtera" auszufüllen.

Nicht vollständig Geimpfte müssen zudem vor der Abreise einen PCR-Test durchführen, der nicht älter als zwei Tage alt sein darf. Hinzukommt ein weiterer verpflichtender Antigentest innerhalb von 24 Stunden nach der Einreise. Darüberhinaus gilt nach der Einreise eine fünftägige Quarantänpflicht.


Singapur

Die Einreise nach Singapur ist für vollständig Geimpfte ebenfalls wieder ohne Einschränkungen möglich. Vor der Abreise muss lediglich eine Online-Gesundheitserklärung ausgefüllt werden.

Ungeimpfte internationale Studierende können derzeit nicht nach Singapur einreisen.


Südkorea

Auch Südkorea erlaubt vollständig geimpften Reisenden weiterhin die Einreise. Dabei muss vor Antritt der Reise am Flughafen ein negatives PCR-Testergebnis (in englischer und koreanischer Sprache) vorgelegt werden, das nicht älter als 48 Stunden ist. Bei der Einreise wird zudem ein zweiter PCR-Test durchgeführt, gefolgt von einem weiteren Antigentest am sechsten oder siebten Tag nach der Ankunft.

Für Einreisende, die eine vollständige Impfung nachweisen können, besteht keine Quarantänepflicht. Dagegen müssen sich nicht geimpfte Einreisende nach der Ankunft für sieben Tage in Quarantäne begeben.


Thailand

Die Grenzen nach Thailand sind bereits seit November 2020 wieder geöffnet, so dass auch internationale Studierende wieder einreisen können. Dabei ist eine Online-Registrierung über die Anwednung "Thailand-Pass" vor der Abreise verpflichtend, ebenso das Vorweisen einer Krankenversicherung mit einer Deckungssumme von USD 10.000, welche auch die Behandlung von Covid-19 einschließt.

Reisende mit vollständiger Impfung ;müssen bei der Einreise einen Impfnachweis vorzeigen, jedoch besteht keine Testpflicht.

Nicht vollständig geipmfte Reisende hingegen müssen bei der Einreise einen ;negativen PCR-Test vorlegen, der beim Abflug nicht älter als 72 Stunden ist. Kann ein solcher Test nicht vorgezeigt werden, besteht eine fünftägige Quarantänepflicht sowie ein PCR-Test am fünften Tag nach der Einreise. Die Buchung des Quarantänehotels sowie den verpflichtenden PCR-Test müssen vor der Einreise nachgewiesen werden.


Vereinigte Arabische Emirate

Wer über den Luftweg in die Vereinigten Arabischen Emirate einreisen möchte, muss bei der Einreise entweder ein gültiges Impfzertifikat über eine vollständige Impfung oder ein nicht länger als 48 Stunden zurückliegendes negatives PCR-Testergebnis vorzeigen. Alternativ kann auch eine Genesenenbescheinigung über eine Covid-19 Erkrankung vorgezeigt werden, welche nicht länger als 30 Tage zurückliegt


Vietnam

Internationalen Studierenden ist die Einreise nach Vietnam grundsätzlich gestattet. Dabei muss vor der Einreise eine Gesundheitserklärung ausgefüllt sowie die PC-COVID-App installiert werden.

Alle Einreisenden müssen zudem eine Reisekrankenversicherung mit einer Deckungssumme von mind. USD 10.000 abgeschlossen haben, die eine Covid-19 Behandlung einschließt. Das Mitführen eines Impf- oder Genesenennachweises wird zudem empfohlen.

Wer über den Luft, Land- oder Seeweg nach Vietnam einreist, muss bei der Einreise zusätzlich ein negatives Covid-19-Testergebnis (PCR-Test höchstens 72 Stunden alt; Antigentest höchstens 24 Stunden alt) vorzeigen. Innerhalb der ersten 10 Tage nach der Einreise muss außerdem Selbstbeobachtung absolviert werden, dabei darf die Wohnung jedoch verlassen werden.


Unterrichtsformat

Unsere Partnerhochschulen in Malaysia und Indonesien sowie die Xi’an Jiaotong-Liverpool University in China bieten aktuell Online-Auslandssemester für internationale Studierende an, die aufgrund der bestehenden Einreisebeschränkungen nicht ins Land einreisen können.

An unseren anderen asiatischen Partnerhochschulen wird im Frühjahr 2022 eine Kombination aus Präsenz- und Onlineunterricht angeboten, wobei sich die genaue Ausgestaltung je nach Hochschule durchaus unterscheiden kann. So planen die Curtin Singapore und die James Cook University Singapore weiterhin mit einem Hybridformat, bei dem kleinere Lehrveranstaltungen face-to-face, größere jedoch nach wie vor im Onlinemodus stattfinden. Dagegen versuchen unsere Partnerhochschulen in den Vereinigten Arabischen Emiraten, Südkorea und Thailand weiterhin so viel Präsenzunterricht wie möglich anzubieten und nur im Notfall zur Online-Lehre zurückzukehren.

Insgesamt bleibt die epidemische Lage in unseren asiatischen Zielländern weiterhin dynamisch, sodass es immer wieder zu Änderungen im Unterrichtsformat wie auch in den Einreisebestimmungen kommen kann.

Für den Herbst und Winter 2022 liegen derzeit noch keine verbindlichen Informationen zum Unterrichtsformat an unseren asiatischen Partnerhochschulen vor. Wir werden dieses FAQ aber fortlaufend anpassen und um diese Informationen ergänzen.

Begünstigt durch ihre Lage sind Australien und Neuseeland bisher sehr gut durch die Pandemie gekommen.Um diese Ergebnisse zu erreichen, haben beide Länder von Anfang an auf strikte Grenzschließungen und Einreisesperren gesetzt, von denen zu Beginn sogar die eigenen Staatsangehörigen betroffen waren.

Anfang des Jahres 2021 hatten jedoch sowohl Australien als auch Neuseeland, wie viele andere Länder auch, mit einem starken Anstieg an Neuinfektionen zu kämpfen. Aktuell verzeichnen beide Länder mit einer 7-Tage-Indizenz von 1.426 (Australien) bzw. 1.105 (Neuseeland) die höchsten Raten von allen unseren Zielländern.

Demgegenüber stehen jedoch vergleichsweise hohe Impfraten. So liegt die Rate an vollständig geimpften Personen bei 84 % in Australien und bei 80 % in Neuseeland. 87 % der australischen Bevölkerung haben sich mindestens einmal impfen lassen, in Neuseeland sind es 84 %. Die Rate an Booster-Impfungen beträgt in beiden Ländern etwas mehr als 50 %.


Einreise

Aktuell sieht die Einreisesituation in den beiden Ländern wie folgt aus:


Australien

Nach einem monatelangen strikten Einreiseverbot mit nur wenigen Ausnahmen sind die Landesgrenzen Australiens seit dem 15. Dezember 2021 wieder für ausländische Reisende mit gültigen temporären Visa geöffnet. Somit können auch ausländische Studierende wieder nach Australien einreisen. Anträge auf Studentenvisa für Australien wurden seitens der australischen Behörden über den gesamten Zeitraum der Coronapandemie fortlaufend bearbeitet, um längeren Wartezeiten und Verzögerungen nach Wiederöffnung der Grenzen vorzubeugen.

Vollständig geimpfte Personen können unabhängig ihres Herkunftslandes und mit Nachweis ihres Impftstatuses ohne Einschränkungen in das Land einreisen. Nicht vollständig geimpfte Personen dürfen nur einreisen, wenn sie eine medizinische Ausnahmegenehmigung für die Einreise erhalten haben. Zudem müssen alle Einreisenden vor der Einreise online Angaben zum Gesundheitsstatus und der Erreichbarkeit hinterlegen.

Die jeweiligen Regelungen> bei der Einreise nach Australien werden von den einzelnen Bundestaaten festgelegt und können daher hinsichtlich Testpflicht oder Selbstisolation unterschiedlich ausfallen. Die aktuellen Regelungen der Bundestaaten sind wie folgt.


New South Wales

Bei der Einreise nach New South Wales (NSW) müssen alle internationalen Reisenden, unabhängig ihres Impfstatuses, innerhalb der ersten 24 Stunden nach Einreise einen Covid-19-Schnelltest durchführen und sich bis zum negativen Testergebnis in Selbstisolation begeben. Anschließend sollen risikoreiche Einrichtungen wie etwa Schulen oder Pflegeheime für die folgenden sieben Tage gemieden werden.


South Australia

Internationale Reisende müssen, unabhängig ihres Impfstatuses, bei der Einreise nach South Australia einen Antigentest durchführen lassen. Zudem soll in den ersten 14 Tagen nach Einreise besonders auf mögliche Symptome einer Covid-Erkrankung geachtet werden.


Tasmanien

Bei der Einreise nach Tasmanien gelten aktuell keine pandemiebedingten Einschränkungen mehr. Es wird jedoch empfohlen, sich vor der Reise zu testen und bei Covid-19-Symptomen nicht nach Tasmanien einzureisen.


Victoria

Der Bundesstaat Victoria empiehlt allen internationalen Reisenden, die in Victoria ankommen, innerhalb der ersten 24 Stunden nach Einreise einen PCR- oder Covid-19-Antigentest durchzuführen. Für die Einreise auf dem Seeweg gelten abweichende Regelungen.


Queensland

Bei der Einreise nach Queensland gilt akuell keine Quarantänepflicht mehr. Reisende müssen jedoch innerhalb der ersten 24 Stunden nach der Einreise einen Covid-19-Test durchführen lassen und sich bis zum negativen Testergebnis in Selbstisolation begeben. Anschließend dürfen risikoreiche Einrichtungen wie etwa Krankenhäuser oder Pflegeheime für die folgenden sieben Tage nicht aufgesucht werden.

Für Genesene entfällt die Testpflicht, wenn sie eine entsprechende Bescheinigung vorweisen können, die eine gegenwärtige Symptomfreiheit und die Genesung von Covid-19 innerhalb der vergangenen 12 Wochen bestätigt.


Neuseeland

Die Landesgrenzen Neuseelands werden seit Ende Februar 2022 stufenweise wieder für internationale Reisende geöffnet. Aktuell können auch internationale Studierende wieder einreisen. Hierbei handelt es sich jedoch vor allem um Studierende, die bereits in der Vergangenheit in Neuseeland studiert haben und nun dorthin zurückkehren und ihr Studium abschließen.

Unseren Partnerhochschulen zufolge plant die neuseeländische Regierung, die Grenzen ab Ende Juli wieder komplett zu öffnen. In diesem Fall dürften auch neue internationale Studierende wieder nach Neuseeland einreisen. Ab dem 1. August 2022 wird zudem das Beantragen von Studentenvisa wieder möglich sein, so dass einer Einreise zum Semesterstart im Februar 2023 nichts mehr im Wege stehen sollte.

Generell muss nach heutigem Stand bei der Einreise neben dem geforderten Impfstatus auch ein negativer COVID-19-Test vorgezeigt werden, der zum Zeitpunkt des Abflugs im Herkunftsland nicht älter als 72 Stunden (PCR-Test) bzw. 24 Stunden (Antigentest) sein darf.

Für nicht vollständig geimpfte Personen gilt nach der Einreise weiterhin eine Quarantänepflicht in einer staatlichen Quarantäneeinrichtung.


Unterrichtsformat

An unseren australischen Partnerhochschulen ist ein Auslandssemester schon jetzt wieder komplett im Präsenzunterricht möglich. Zwar gibt es weiterhin einzelne Kurse im Online-Format, doch diese dienen eher als zusätzliches Angebot.

Unsere Partnerhochschulen in Neuseeland unterrichten ebenfalls wieder fast ausschließlich im Präsenzmodus. Die Chancen stehen also gut, dass internationale Studierende nach den geplanten Grenzöffnungen auch wieder vor Ort im Präsenzunterricht studieren können. Alternativ bieten einige unserer neuseeländischen Partnerhochschulen auch die Möglichkeit eines Online-Auslandssemesters. Auf Anfrage geben wir dir gern Auskunft zur aktuellen Situation an deiner Wunschhochschule.

Für den Herbst und Winter 2022 liegen derzeit noch keine verbindlichen Informationen zum Unterrichtsformat an unseren australischen und neuseeländischen Partnerhochschulen vor. Wir werden dieses FAQ aber fortlaufend anpassen und um diese Informationen ergänzen.

Auch wenn wir optimistisch sind, dass ein Auslandssemester 2022 an den allermeisten unserer Partnerhochschulen und in fast allen Zielländern wieder möglich sein wird, können wir natürlich nicht ausschließen, dass sich die Situation anders entwickelt als erhofft.

Es ist also auf jeden Fall sinnvoll, frühzeitig über einen „Plan B“ nachzudenken, damit du im Fall des Falles gewappnet bist.

Dieser „Plan B“ kann ganz unterschiedlich aussehen, je nachdem, wo du dich im Studienverlauf gerade befindest und wie flexibel du geographisch und zeitlich bist:

Option 1: Andere Gasthochschule oder anderes Zielland wählen

Diese Option kommt vor allem dann in Frage, wenn sich abzeichnet, dass dein „Plan A“ nicht realisierbar ist, du aber auf jeden Fall gern 2022 ins Ausland möchtest und in Hinblick auf die Hochschule und/oder das Zielland ein Stück weit flexibel bist.

Hierbei gibt es zwei Möglichkeiten:

Falls die Einreise in dein Zielland zwar möglich ist, aber deine Gasthochschule ihr Semesterprogramm absagen oder nur online anbieten sollte, kannst du dich gern über uns an einer anderen Partnerhochschule im gleichen Land bewerben, deren Semesterprogramm regulär stattfindet.

Sollte für dein Zielland hingegen noch eine Einreisesperre bestehen oder die Pandemielage zu unübersichtlich sein, ist es eher sinnvoll, eine Parallelbewerbung für eine Partnerhochschule in einem anderen Land zu starten. Dies gilt zum Beispiel, wenn du dein Auslandssemester gern in China, Malaysia oder Indonesien verbringen möchtest, da hier derzeit noch völlig unklar ist, ob eine Einreise 2022 wieder möglich sein wird.

Wir beraten dich in beiden Fällen gern individuell und schauen gemeinsam, ob und zu welchem Zeitpunkt eine weitere Bewerbung für dich sinnvoll ist.

Option 2: Auslandssemester verschieben

Wenn du auf deine Wunschhochschule festgelegt, aber dafür zeitlich flexibel bist, kannst du dein Auslandssemester auch ganz unkompliziert verschieben.

Du kannst dein Auslandssemester entweder um ein Semester (also zum Beispiel von Herbst 2022 auf Frühjahr 2023) oder um ein komplettes Jahr (also zum Beispiel von Herbst 2022 auf Herbst 2023) verschieben. Wichtig ist, dass du dabei die Semesterzeiten deiner Wunschhochschule beachtest, um sicherzustellen, dass der neue Zeitraum deines Auslandssemesters sich nicht mit den Vorlesungs- und Prüfungszeiten deiner Heimathochschule überschneidet.

Wenn du also nach Einreichen deiner Bewerbung und Erhalt deiner Zusage feststellst, dass ein Auslandssemester im Herbst 2022 für dich doch nicht realistisch ist, lass uns dies einfach wissen und wir erklären dir dann, was genau du tun musst, um die Verschiebung in die Wege zu leiten.

Option 3: Online-Angebot der Gasthochschule wahrnehmen

Wenn für dein Zielland noch eine Einreisesperre besteht und/oder deine Gasthochschule im Herbst 2022 keinen Präsenzunterricht anbietet, kann es für dich eine Option sein, das Online-Angebot deiner Gasthochschule wahrzunehmen. Dies gilt insbesondere dann, wenn du ausschließlich 2022 ins Auslandssemester gehen kannst und weder eine andere Hochschule noch ein anderes Zielland für dich in Frage kommen.

Auch wenn ein Online-Semester an einer ausländischen Hochschule sicherlich nicht mit einem klassischen Auslandssemester zu vergleichen ist, bietet es dir trotzdem die Möglichkeit, internationale Lernerfahrungen zu machen und neue Perspektiven auf dein Fach kennenzulernen. Je nach Einreisebestimmungen kann es unter Umständen sogar eine Option sein, trotzdem wie geplant in dein Gastland zu reisen und dir Online-Kurse von dort aus zu besuchen. Ansonsten kannst du die Kurse auch von Deutschland aus belegen, sofern dies von der Zeitverschiebung her funktioniert.

Falls ein Online-Auslandssemester für dich interessant ist, kontaktiere uns gern jederzeit und wir geben dir mehr Informationen zu den Möglichkeiten an deiner Gasthochschule.

Option 4: Auslandssemester absagen

Wenn keine der oben genannten Optionen für dich in Frage kommt, hast du natürlich auch die Möglichkeit, dein Auslandssemester komplett abzusagen.

Wie erwähnt, haben die meisten unserer Partnerhochschulen sehr flexible Rücktrittsregelungen, so dass du dich auch noch recht kurzfristig gegen das Auslandssemester entscheiden kannst.

Die Studiengebühren werden bei fristgemäßer Absage in der Regel vollständig erstattet bzw. müssen gar nicht erst gezahlt werden. Nur ganz wenige unserer Partnerhochschulen behalten im Falle einer Absage einen (kleinen) Teil der Studiengebühren ein, wobei es auch hier oftmals auf den Grund der Absage ankommt – bei einem Einreiseverbot werden zum Beispiel auch hier häufig die gesamten Gebühren erstattet

Unser Beratungsteam erklärt dir auf Anfrage gern, wie die konkrete Rücktrittsregelung an deiner Wunschhochschule aussieht, damit du genau weißt, worauf du dich einlässt.

Ja, Anträge auf Auslands-BAföG können derzeit ganz normal gestellt werden. Das für BAföG zuständige Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat ihre Förderbedingungen aufgrund der Pandemie etwas angepasst, um COVID-19-bedingte Nachteile für Studierende möglichst zu vermeiden. Die aktuellen Bedingungen kannst du auf der Website des BMBF nachlesen. Bitte beachte jedoch, dass die dort genannten Bedingungen sich noch auf das Studienjahr 2021/2022 beziehen – Änderungen sind daher durchaus noch möglich. Sprich also am besten deine Sachbearbeiter*in im für dein Wunschland zuständigen BAföG-Amt am besten direkt an und erkundige dich nach den Plänen für das Wintersemester 2022/2023.

Unseres Wissens fördern die meisten Stiftungen und Stipendienorganisationen auch in der aktuellen Situation Auslandssemester und andere Studienaufenthalte im Ausland. Einige Stipendiengeber haben jedoch spezielle Richtlinien, die beispielsweise die Förderung von Auslandsaufenthalten in Ländern ausschließen, für die zum Zeitpunkt des Studienbeginns eine Reisewarnung besteht. Es ist also auf jeden Fall empfehlenswert, die Förderbedingungen im Vorfeld mit deinem Stipendiengeber abzuklären, damit du die Wahl deiner Gasthochschule oder deines Ziellandes gegebenenfalls anpassen kannst.

Unser Beratungsteam ist wie gewohnt für dich im Einsatz und freut sich darauf, dich zu allen Fragen rund ums Auslandssemester oder Auslandsstudium zu beraten.

Du erreichst uns zu unseren Beratungszeiten von Montag bis Freitag zwischen 9:30-12:30 Uhr sowie zwischen 13:30-17:30 Uhr per Telefon oder natürlich per E-Mail. Gern vereinbaren wir auch einen Teams- oder Zoom-Termin mit dir, wenn du möchtest – sag uns einfach Bescheid!

Da wir zurzeit aufgrund der aktuellen Situation größtenteils im Homeoffice arbeiten, sind persönliche Beratungen bei uns im Büro derzeit leider nicht möglich.

Wenn du deine Bewerbungsunterlagen persönlich vorbeibringen möchtest, kannst du sie aber gern jederzeit bei uns in den Briefkasten werfen – dieser wird täglich geleert und wir geben dir dann per E-Mail oder Telefon Rückmeldung zu deiner Bewerbung.

Trotz sorgfältiger Zusammenstellung der Informationen übernimmt College Contact keine Garantie für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben innerhalb dieses FAQs, da sich aufgrund der Dynamik der Situation jederzeit auch kurzfristig Änderungen ergeben können. Informiere dich daher bitte insbesondere bei Einreise- und Aufenthaltsfragen zusätzlich auch immer bei den jeweils zuständigen Behörden.


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