Verfasst: 25.05.07, 11:06
Hallo Christoph!
Danke für deine Mail. Normalerweise können auch Kurse, die im Rahmen der Summer Sessions absolviert wurden, in Deutschland angerechnet werden. Die Entscheidung über die Anrechenbarkeit liegt allerdings bei deinem Prüfungsamt, so dass du dich vorab mit den Mitarbeitern dort über die Anrechenbarkeit verständigen solltest.
Die Bewerbungsfrist für die Summer Sessions beginnt immer im Februar bzw.
März des jeweiligen Jahres. Bei der Bewerbung gilt "wer zuerst kommt...", man kann sich also solange bewerben, bis die gewünschten Kurse voll sind.
Ich hoffe, diese Informationen helfen dir erstmal weiter. Wenn du weitere Fragen haben solltest, melde dich einfach wieder bei uns, wir helfen dann gerne weiter!
Grüße aus Münster,
Benjamin Schmidt