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Sebastian
Verfasst: 05.10.04, 13:46
Hi!

Ich habe vor im August 2005 nach San Diego zu gehen. Wann sollte ich mich denn dafür bewerben? Macht es Sinn, die Bewerbung jetzt schon abzuschicken oder sollte ich warten?

gruß,

Sebastian
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Alexandra von CoCo
Betreff des Beitrags: Zeitpunkt der Bewerbung
Verfasst: 05.10.04, 15:05
Hallo Sebastian,



generell kannst du uns die Bewerbung schon jetzt schicken. Da die SDSU die Bewerbungen für Fall 2005 ohnehin erst ab Februar bearbeitet, reicht es aber aus, wenn du uns die Bewerbung Ende des Jahres bzw. Anfang 2005 schickst.



Wenn du die Formalitäten früher "hinter dich bringen" möchtest, kannst du uns die Unterlagen aber auch jetzt schon jederzeit schicken. Es könnte nur unter Umständen sein, dass du noch eine aktualisierte Bankbestätigung nachreichen müsstest, da die SDSU manchmal Bankbestätigungn, die viel mehr als 6 Monate vor Programmbeginn datiert sind, nicht akzeptiert. Sollte dies der Fall sein, wirst du aber natürlich sofort informiert.



Viele Grüße

Alexandra
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joe
Betreff des Beitrags: @ alexandra
Verfasst: 18.11.04, 18:09
hi. 1) wenn man die bewerbung fürs ws 05 anfang des nä. jahres abschicken MUSS, dann müsste man ja theoretisch schon jetzt diesen toefl test machen. oder kann man diesen auch ggf. nachreichen? 2) wenn man auslandsbafoeg beantragt darf das eigenvermögen nicht 5000 € überschreiten. die unis verlangen aber andererseits einen nachweis von bis zu 11000$. wie soll das funktionieren? schönen gruss
Alexandra
Betreff des Beitrags: @ joe
Verfasst: 20.11.04, 13:30
Hallo Joe,



man MUSS seine Bewerbung nicht Anfang nächsten Jahres abschicken ;-) Der offizielle Bewerbungsschluss ist am 01. Juni 2005. Mit einer Bewerbung vor diesem Termin ist eine Aufnahme an der SDSU bei Erfüllung der Mindestkriterien (Abitur oder Fachhochschulreife, finanzieller Nachweis) quasi garantiert und die rechtzeitige Beantragung des Visums sichergestellt.



Eine frühere Bewerbung ist deshalb sinnvoll, weil du dann auch früher deine Aufnahmebestätigung von der SDSU erhältst. Bei Bewerbung jetzt oder Anfang des Jahres erhältst du zunächst eine Quittung über die Anmeldegebühr sowie einen "Welcome Letter" der Uni, im Mai folgt dann das für den Visumsantrag notwendige I-20 Formular. Mit dem "Welcome Letter" kannst du aber zum Beispiel schon zum Bafoeg-Amt gehen, die Beurlaubung von der Heimatuni beantragen und ähnliches. Nur den Visumsantrag kannst du damit noch nicht stellen. Dies geht aber ohnehin erst drei Monate vor Programmbeginn, insofern ist eine Zusendung des I-20 im Mai völlig ausreichend.



Den TOEFL musst du der Bewerbung noch nicht beilegen, weil die SDSU einen eigenen Inhouse Placement Test veranstaltet, an dem alle teilnehmen müssen, die keinen ausreichenden TOEFL Score nachweisen können. Wenn du also bei der Bewerbung keinen TOEFL Score beilegst, wirst du trotzdem aufgenommen, wirst jedoch automatisch für den Inhouse Test registriert. Sobald du den TOEFL hier in Deutschland gemacht hast, reichst du ihn an uns nach und wirst dann von der Liste für den Inhouse Test gestrichen.



Du kannst auch ganz darauf verzichten, den TOEFL zu machen; das ist aber nur dann anzuraten, wenn du dir deiner Englischkenntnisse sehr sicher bist, da du bei nicht so gutem Abschneiden ansonsten von der SDSU dazu verpflichtet werden kannst, einen oder mehrere deiner Uni-Kurse durch Englischkurse zu ersetzen. Mit dem TOEFL bist du auf jeden Fall auf der sicheren Seite!



Was den finanziellen Nachweis angeht, ist es richtig, dass sich diese beiden Zahlen ein wenig widersprechen. Meines Wissens nach ist es aber kein Problem, wenn es sich bei dem Konto, über das dieser Nachweis von $10,500 pro Semester erfolgt, um das Konto einer anderen Person handelt und damit nicht um dein eigenes Vermögen. Gesicherte Angaben dazu kann aber nur das zuständige Bafoeg-Amt/Studentenwerk treffen, also bitte im Zweifel nachfragen, wer wieviel Vermögen besitzen darf.



Der finanzielle Nachweis muss leider erbracht werden, da die Uni den amerikanischen Behörden gegenüber verpflichtet ist, dies nachzuprüfen, bevor sie das I-20 Formular ausstellen. Es handelt sich dabei aber keinesfalls um eine Bankbürgschaft, sondern nur um eine Art "Statusbericht". Das Geld könnte also später jederzeit für andere Zwecke verwendet werden, ohne dass die Uni sich beschweren kann.



Ich hoffe, dir etwas geholfen zu haben,

viele Grüße

Alexandra von CoCo

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