Hallo Joe,
man MUSS seine Bewerbung nicht Anfang nächsten Jahres abschicken
Der offizielle Bewerbungsschluss ist am 01. Juni 2005. Mit einer Bewerbung vor diesem Termin ist eine Aufnahme an der SDSU bei Erfüllung der Mindestkriterien (Abitur oder Fachhochschulreife, finanzieller Nachweis) quasi garantiert und die rechtzeitige Beantragung des Visums sichergestellt.
Eine frühere Bewerbung ist deshalb sinnvoll, weil du dann auch früher deine Aufnahmebestätigung von der SDSU erhältst. Bei Bewerbung jetzt oder Anfang des Jahres erhältst du zunächst eine Quittung über die Anmeldegebühr sowie einen "Welcome Letter" der Uni, im Mai folgt dann das für den Visumsantrag notwendige I-20 Formular. Mit dem "Welcome Letter" kannst du aber zum Beispiel schon zum Bafoeg-Amt gehen, die Beurlaubung von der Heimatuni beantragen und ähnliches. Nur den Visumsantrag kannst du damit noch nicht stellen. Dies geht aber ohnehin erst drei Monate vor Programmbeginn, insofern ist eine Zusendung des I-20 im Mai völlig ausreichend.
Den TOEFL musst du der Bewerbung noch nicht beilegen, weil die SDSU einen eigenen Inhouse Placement Test veranstaltet, an dem alle teilnehmen müssen, die keinen ausreichenden TOEFL Score nachweisen können. Wenn du also bei der Bewerbung keinen TOEFL Score beilegst, wirst du trotzdem aufgenommen, wirst jedoch automatisch für den Inhouse Test registriert. Sobald du den TOEFL hier in Deutschland gemacht hast, reichst du ihn an uns nach und wirst dann von der Liste für den Inhouse Test gestrichen.
Du kannst auch ganz darauf verzichten, den TOEFL zu machen; das ist aber nur dann anzuraten, wenn du dir deiner Englischkenntnisse sehr sicher bist, da du bei nicht so gutem Abschneiden ansonsten von der SDSU dazu verpflichtet werden kannst, einen oder mehrere deiner Uni-Kurse durch Englischkurse zu ersetzen. Mit dem TOEFL bist du auf jeden Fall auf der sicheren Seite!
Was den finanziellen Nachweis angeht, ist es richtig, dass sich diese beiden Zahlen ein wenig widersprechen. Meines Wissens nach ist es aber kein Problem, wenn es sich bei dem Konto, über das dieser Nachweis von $10,500 pro Semester erfolgt, um das Konto einer anderen Person handelt und damit nicht um dein eigenes Vermögen. Gesicherte Angaben dazu kann aber nur das zuständige Bafoeg-Amt/Studentenwerk treffen, also bitte im Zweifel nachfragen, wer wieviel Vermögen besitzen darf.
Der finanzielle Nachweis muss leider erbracht werden, da die Uni den amerikanischen Behörden gegenüber verpflichtet ist, dies nachzuprüfen, bevor sie das I-20 Formular ausstellen. Es handelt sich dabei aber keinesfalls um eine Bankbürgschaft, sondern nur um eine Art "Statusbericht". Das Geld könnte also später jederzeit für andere Zwecke verwendet werden, ohne dass die Uni sich beschweren kann.
Ich hoffe, dir etwas geholfen zu haben,
viele Grüße
Alexandra von CoCo