Hallo Deborah,
vielen Dank für deine Nachricht.
Es tut mir sehr leid, dass du keine Antwort auf deine Fragen erhalten hast - ich fürchte, wir haben deinen Beitrag einfach übersehen!
Unsere Hauptaufgabe liegt in der Studienberatung, d.h. der Beratung zum Studienangebot und dem Bewerbungsprozess an unseren Partneruniversitäten, so dass wir uns in diesem Bereich am besten auskennen und deshalb auch hierzu am umfassendsten beraten können.
Für Visumsfragen und Fragen zur Arbeitserlaubnis sind in erster Linie die jeweiligen Botschaften und Konsulate zuständig, da nur diese in der Lage und befugt ist, definitive Aussagen hierzu zu treffen.
Unseres Wissens nach ist es mit dem für das Studium in Thailand benötigten "Non-Immigrant Visum" der Kategorie "ED" generell nicht erlaubt zu arbeiten.
Inwieweit es hier Ausnahmeregelungen für bestimmte Tätigkeiten gibt, würde ich dich bitten, mit der thailändischen Botschaft (
http://www.thaiembassy.de) zu klären.
Ob dein Unterhalt während des Studiums in Thailand weitergezahlt wird, ist so pauschal ohne weitere Kenntnisse deiner Situation nicht zu beantworten. Hier würde ich dich bitten, dich direkt an das zuständige Amt zu wenden, um die Voraussetzungen und Bedingungen abzuklären.
Wenn du weitere Fragen hast - auch speziell zum Studium an der Ramkhamhaeng University - kannst du dich sehr gern wieder an uns wenden, gern auch per Email. Ich würde mich freuen, wenn wir dir auf deinem Weg zum Auslandsstudium behilflich sein können.
Mit freundlichen Grüßen,
Alexandra Michel
Studienberaterin