Stipendien der Lincoln University für internationale Bachelorstudenten

Die Lincoln University in Neuseeland vergibt Stipendien an internationale Studenten, die dort ein Bachelorprogramm absolvieren wollen. Der Erhalt des Stipendiums ist mit der Teilnahme am sogenannten Development Programme gebunden.

Höhe des Stipendiums

Die Höhe des Stipendiums beträgt NZD 12,000 für ein Jahr. Der Betrag wird mit den Studiengebühren verrechnet. Es besteht die Möglichkeit, das Stipendium zu verlängern, sofern die Studenten gute akademische Leistungen vorweisen können.


Voraussetzungen

Das sogenannte Global Challenges Scholarship der Lincoln University richtet sich ausschließlich an Studienanfänger, die sich für ein Bacheloprogramm an der Lincoln University bewerben. Wer bereits einen ersten Studienabschluss hat, kommt für das Stipendium nicht infrage.

Die Bewerber müssen durch sehr gute Noten nachweisen, dass sie dazu in der Lage sind, parallel zu ihrem Studium ebenfalls an den Aktivitäten des Development Programme der Lincoln University teilzunehmen.

Außerdem müssen die Bewerber über sehr gute Englischkenntnisse verfügen (IELTS-Ergebnis von 6 oder äquivalent), da das Scholarship Development Program einen starken Fokus auf Kommunikation und kooperative Zusammenarbeit legt.

Bewerbungsschluss: 31. August 2017


Einreichen der Bewerbung

Die Bewerbung wird über das Bewerbungssystem der Lincoln University (MyLinc) eingereicht. Folgendes muss der Bewerbung hinzugefügt werden:

  • Ein drei- bis vierminütiges Video, indem der Bewerber darlegt, welche globale Herausforderung ihm persönlich wichtig ist und die sich mehr oder weniger einem der drei Bereiche zuordnen lassen, für die sich die Lincoln University einsetzt: Feed the World, Protect the Future sowie Live Well. (Weitere detaillierte Angaben bezüglich des einzureichenden Videos findet ihr auf der Webseite zum Stipendium)
  • Angabe von zwei Referenzen

Kontakt

Fragen zur Bewerbung für ein Bachelorstudium an der Lincoln University und Bewerbungshilfe bietet College Contact – im persönlichen Gespräch, am Telefon oder via E-Mail.

 

Veröffentlicht am: 28.02.2017

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