Auslands-BAföG für ein Auslandsstudium in Großbritannien

Unter deutschen Studierenden zählt Großbritannien zu den populärsten Zielen, wenn es um die Planung eines Auslandsstudiums geht und das nicht ohne Grund: Die traditionsreichen Hochschulen sind hervorragend, das Studiensystem erfüllt weltweit eine Vorreiterfunktion und gute Finanzierungsmöglichkeiten gibt es auch.

Allerdings haben die ausgezeichneten Studienbedingungen auch in Großbritannien ihren Preis: Studierende, die von einem Studium in Großbritannien träumen, müssen die jährlichen Studiengebühren und Lebenshaltungskosten in ihre Kostenplanung einkalkulieren. Die Preise für eine Unterkunft können gerade in der beliebten Metropole London deutlich höher liegen als in Deutschland.

Als finanzielle Unterstützung kommt für deutsche Studierende neben Stipendien und Studienkrediten insbesondere eine Förderung durch Auslands-BAföG in Frage.

Im Überblick: Auslands-BAföG für ein Auslandssemester oder -studium in Großbritannien

Mehr als 700.000 Studierende beziehen in Deutschland pro Jahr eine finanzielle Förderung für ihr Studium nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG). Dazu zählen nicht nur BAföG-Bezieher*innen in Deutschland, sondern auch Studierende, die Auslands-BAföG für ein Studium im Ausland erhalten. Denn auch eine Ausbildung in einem internationalen Staat wie den USA, Australien, Thailand oder Großbritannien wird als förderungsfähige Ausbildung betrachtet.

Während innerhalb der EU, der EWR-Staaten und der Schweiz auch ein volles Bachelor- oder Masterstudium förderungsfähig ist, gilt dies für ein Studium im außereuropäischen Ausland und somit auch für Großbritannien nur bedingt:

Im außereuropäischen Ausland liegt die maximale Förderungsdauer normalerweise bei einem Jahr. Auslands-BAföG können Studierende demgemäß zeitlich befristet für ein Auslandssemester in Großbritannien oder für ein vollständiges Studium erhalten, dessen Dauer auf höchstens ein Jahr beschränkt ist. Da zahlreiche Masterstudiengänge in Großbritannien einjährig sind, können diese seit Inkrafttreten der 27. BAföG-Reform am 1. August 2022 wieder mit Auslands-BAföG gefördert werden. Die Förderung wird je zur Hälfte als unverzinsliches Darlehen und als Zuschuss gewährt.

Da die Förderungssätze für Auslands-BAföG für ein Auslandssemester oder Auslandsstudium in Großbritannien deutlich höher ausfallen als für Inlands-BAföG, können auch Studierende förderungsfähig sein, die in Deutschland kein BAföG erhalten.

Hilfe beim Antrag für Auslands-BAföG

Fakt ist, dass knapp 90% aller BAföG bzw. Auslands-BAföG Anträge fehlerhaft sind. Mit dem Tool von meinbafög.de wird dir bei der Antragstellung eine Menge Arbeit abgenommen und du gehst sicher, dass der Antrag zu 100% vollständig ist.

Tipps und Infos zur Antragsstellung

Wer seine Wunschuniversität in Großbritannien gefunden und die Bewerbung erfolgreich abgegeben hat, beantragt am besten zu diesem Zeitpunkt bereits Auslands-BAföG. Eine Checkliste für die in der Regel einzureichenden Unterlagen und Nachweise bietet unsere Informationsseite über die Antragsstellung für Auslands-BAföG.

Je früher der Antrag für eine Förderung durch Auslands-BAföG für ein Auslandsstudium in Großbritannien gestellt wird, umso besser. Die Leistungen nach Auslands-BAföG werden frühestens zu Beginn der Auslandsausbildung fällig. Das heißt: Wie beim Inlands-BAföG werden die Leistungen erst ab dem tatsächlichen Studienbeginn im Ausland sowie dem Datum, an dem der Antrag gestellt wurde, gewährt. Eine verspätete Abgabe des Antrags für eine Förderung durch Auslands-BAföG – zum Beispiel nach Beginn des Auslandsstudiums – stellt ein Risiko für die fristgerechte Förderung dar.

Achtung: Wer einen BAföG-Antrag für ein Auslandsstudium in Großbritannien erst nach Beginn des Auslandsaufenthaltes einreicht, sollte zur Fristwahrung zügig einen formlosen Antrag stellen. So ist ab dem Abgabedatum des Antrags gegebenenfalls eine rückwirkende Förderung möglich.

Auch wenn noch nicht alle Unterlagen vorliegen, wie zum Beispiel Steuerbescheide oder auch die Zusage der Wunschuniversität, sollte der Antrag so schnell wie möglich abgegeben werden. Noch ausstehende Dokumente können im Zuge der Antragsbearbeitung noch nachgereicht werden. Spätestens drei Monate vor Beginn der Ausbildung sollte der Antrag dem zuständigen Amt für Ausbildungsförderung in Hannover vorliegen.

Die folgenden Abschnitte informieren über grundsätzliche Aspekte der Auslandsförderung für ein Auslandsstudium in Großbritannien. Für eine individuelle Beratung über die Förderung sollten immer die BAföG-Ansprechpartner*innen kontaktiert werden, die für eine Ausbildung in Großbritannien zuständig sind:

Ansprechpartner für Auslands-BAföG für ein Auslandsstudium in Großbritannien

Die Zuständigkeit für das Auslands-BAföG für ein Auslandsstudium in Großbritannien liegt beim Studierendenwerk Hannover:

Amt für Ausbildungsförderung
BAföG für eine Ausbildung in Großbritannien und Irland

Zuständiges Amt:

Region Hannover
Team Ausbildungsförderung
Thurnitisstraße 2
30519 Hannover

Tel.: 0511 / 616-0, 0511 / 616-22252
Fax: 0511/ 616 - 27777
E-Mail: bafoeg@region-hannover.de
Internet: http://www.bafoeg-region-hannover.de


Leistungen nach Auslands-BAföG für ein Auslandsstudium in Großbritannien

Wie hoch die Förderung durch Auslands-BAföG für ein Auslandsstudium in Großbritannien im Einzelnen ausfällt, wird immer individuell berechnet.

Die Höhe der Auslandsförderung durch BAföG ergibt sich aus der Differenz des anzurechnenden Einkommens, dem Vermögen und dem pauschalen Satz für den monatlichen Gesamtbedarf im Ausland. Berücksichtigt wird nur der Bewilligungszeitraum für den Auslandsaufenthalt in Großbritannien.

Das BAföG sieht folgende Höchstsätze als Leistungen für ein Auslandsstudium in Großbritannien vor:

  • Anteilige Übernahme der nachweisbaren, in Großbritannien unter Umständen fällig gewordenen, Studiengebühren bis zu einer Höhe von 5.600 Euro. Dieser Zuschuss wird nur einmalig für maximal 12 Monate gewährt. Die Studiengebühren werden als Zuschuss gezahlt und müssen nicht zurückgezahlt werden.
  • Pauschaler Zuschlag in Höhe von insgesamt 500 Euro für eine Hin- und eine Rückfahrt während des Bewilligungszeitraums.
  • Ein monatlicher Zuschuss zum Grundbedarf in Höhe von bis zu 812 Euro.
  • Für die deutsche Kranken- und Pflegeversicherung werden Zuschläge in Höhe von insgesamt maximal 122 Euro pro Monat gewährt.
  • Es empfiehlt sich eine Auslandskrankenversicherung in Großbritannien für den Zeitraum des Auslandsstudiums in Großbritannien abzuschließen. Dazu wird ein monatlicher Zuschuss in Höhe von 94 Euro gezahlt.
  • Studierende, die sich für ein Auslandsstudium mit Kind entscheiden, erhalten einen Kinderbetreuungszuschlag. Dieser beträgt 160 Euro für jedes eigene Kind, sofern es das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und im gleichen Haushalt wie der*die Antragssteller*in lebt.

Grundlegendes zum Auslands-BAföG für ein Auslandsstudium in Großbritannien

Um eine Auslandsförderung für ein Auslandssemester oder Auslandsstudium in Großbritannien erhalten zu können, müssen wesentliche Voraussetzungen erfüllt werden.

  • Grundsätzlich muss sich dein ständiger Wohnsitz in Deutschland befinden. Der Aufenthalt in Großbritannien dient demzufolge nur zur Ausbildung.
  • Für ein Auslandssemester musst du als Vollzeitstudierende*r an einer deutschen Universität eingeschrieben sein.
  • Für ein vollständiges Studium in Großbritannien gilt: Die Regelstudienzeit des Studienganges darf nicht mehr als ein Jahr betragen.
  • Das Auslandsstudium in Großbritannien muss mindestens sechs Monate oder ein Semester dauern. Die Mindestdauer für eine Förderung durch Auslands-BAföG für ein Auslandsstudium in Großbritannien umfasst dreizehn Wochen plus einen Tag. Falls das Auslandsstudium im Rahmen einer Kooperation der Heimathochschule mit mit der ausländischen Hochschule stattfindet, muss es eine Mindestdauer von zwölf Wochen haben.
  • Die Ausbildungsstätte in Großbritannien muss vom Amt für Ausbildungsförderung als gleichwertig zu der Ausbildung an einer Höheren Fachschule, Akademie oder Hochschule in Deutschland eingestuft worden sein.

BAföG-Empfänger*innen sollten rechtzeitig nach ihrem Auslandssemester in Großbritannien einen Folgeantrag bei dem zuständigen Amt stellen, um eine möglichst nahtlose Weiterförderung im Inland zu sichern.