Kranken­versicherung für ein Studium in den Nieder­landen

Beim Kofferpacken für ein Studium in den Niederlanden gehört nicht nur eine gute Reiseapotheke mit dazu. Unerlässlich für die Inanspruchnahme von medizinischer Behandlung vor Ort ist die Europäische Krankenversicherungskarte. Diese befindet sich auf der Rückseite der deutschen Versicherungskarte und bietet in der Regel ausreichenden Schutz für EU-Bürger im Krankheitsfall. Die Krankenversicherung für ein Studium in den Niederlanden ist gesetzlich vorgeschrieben.

Gesundheits­system in den Nieder­landen

Mit einer Krankenversicherung für ein Studium in den Niederlanden sind Studierende für den Ernstfall gut gerüstet.

Die niederländische Regierung reformiert das Gesundheitssystem des Landes kontinuierlich seit Mitte der 1970er Jahre. Ziel ist es, hohe Qualität zu geringen Kosten anzubieten und unnötige Behandlungen weitestgehend zu vermeiden. Aus diesem Grund sind Arztbesuche in den Niederlanden nur bei ernsthaften Beschwerden anzustreben. Um die Gesundheitskosten langfristig niedrig zu halten, investiert das Land in Maßnahmen zur Prävention von Krankheiten und den Impfschutz.

Seit dem 1. Januar 2006 gibt es in den Niederlanden keine Unterscheidung in gesetzliche und private Krankenversicherung mehr. Die gesetzlichen Krankenkassen wurden in privatrechtliche Organisationen umgeformt, sodass die niederländischen Bürger mehr Wahlfreiheit haben. Sie schließen zu einem gesetzlich vorgeschriebenen Standardtarif eine Basisversicherung ab. Hinzu kommt ein einkommensabhängiger Beitrag zur Pflegeversicherung und Zuzahlungen beispielsweise für Rezepte. Eine freiwillige private Zusatzversicherung deckt weitere Leistungen ab.

In den Niederlanden ist der Hausarzt die erste Anlaufstelle bei Beschwerden. Dieser überweist die Patienten dann an einen Spezialisten, die meist in Krankenhäusern praktizieren. Wichtig zu wissen: Eine Anmeldung ist vor dem ersten Besuch unbedingt erforderlich, da die Ärzte nur ein bestimmtes Kontingent an Patienten behandeln.


Europäische Krankenver­sicherungskarte

Für einen Arztbesuch in den Niederlanden benötigen EU-Bürger die europäische Krankenversicherungskarte. Damit haben Inhaber einen Anspruch auf Sachleistungen der Krankenkasse bei einem Aufenthalt in einem EU-Mitgliedsstaat. Der niederländische Arzt erkennt die Karte wie eine nationale Bescheinigung an. Teilweise entstehen in den Niederlanden durch die Behandlung Kosten, die Patienten vor Ort begleichen.


In den Nieder­landen zuverlässig kranken­versichert

Im Zuge der Bewerbung erfragen Studierende am besten direkt bei ihrem Versicherer, ob ihre Krankenversicherung für ein Studium in den Niederlanden ausreicht. In der Regel gilt der deutsche Versicherungsschutz in den Niederlanden, vor allem, wenn der Hauptwohnsitz weiterhin in Deutschland liegt. Auch der Schutz über die Familienversicherung für Studierende unter 25 Jahre bleibt bestehen.

Studierende über 30 Jahre und solche, die in den Niederlanden einer Beschäftigung nachgehen, benötigen eine niederländische Krankenversicherung. Hierfür ist eine Anmeldung bei der jeweiligen Gebietskrankenkasse notwendig.

Für ein Studium in den Niederlanden ist eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung eher nur in Ausnahmefällen ratsam. Das gilt beispielsweise, wenn bestimmte Leistungen vonnöten sind, die sich weder bei niederländischen noch bei deutschen Versicherern finden.