F-1 Visum für ein Studium in den USA

Ihr möchtet ein privat finanziertes Studium an einer US-amerikanischen Universität oder einem College aufnehmen oder an einem Sprachkurs in den USA teilnehmen? In all diesen Fällen benötigt ihr ein F-1 Visum für ein Studium in den USA. Für die Beantragung braucht man das Certificate of Eligibility (I-20), das von der amerikanischen Universität ausgestellt wird. Studierende, die im Rahmen eines deutsch-amerikanischen Austauschprogramms in den USA studieren oder ein Praktikum absolvieren möchten, müssen das J-1-Austauschbesuchervisum beantragen.

Voraussetzungen für ein F-1 Visum USA

Das wichtigste Dokument für ein Studium in den USA: das F-1 Visum.

Um ein F1-Visum für ein Studium in den USA beantragen zu können, müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Nachweis eines Studienplatzes an einer durch das SEVP (Student and Exchange Visitor Program) anerkannten US-amerikanischen Universität, einem College oder einer Sprachschule
  • Teilnahme an einem Vollzeit-Studienprogramm
  • Fester Wohnsitz außerhalb der USA
  • Nachweis ausreichend guter Englischkenntnisse
  • Nachweis ausreichender finanzieller Mittel
  • Absicht, nur temporär in den USA zu bleiben

Wichtig: Ihr solltet stets Rücksprache mit dem zuständigen Ansprechpartner an der US-Hochschule halten, bevor ihr einen Kurs abbrecht. Falls sich im Verlauf eures Aufenthalts ein Vollzeitstudium aus bestimmten Gründen nicht als praktikabel erweist, ist es ebenfalls erforderlich, dies frühzeitig mitzuteilen.

Für Familienangehörige gilt: Ehepartner und unverheiratete, minderjährige Kinder haben die Möglichkeit, mit in die USA zu reisen und ein F-2 Visum zu beantragen. Auch sie müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllen.


Antragsverfahren für das F-1 Visum für die USA

Mit der Studienplatzzusage stellt die US-amerikanische Hochschule dem Studenten ein Formblatt aus. Das Certificate of Eligibility beziehungsweise I-20 ist eine Art Vordokument für das Visum. Wichtig: Ihr könnt ein F-1 Visum für ein Studium in den USA nur mit Certificate of Eligibility beantragen. Nach Erhalt des Zertifikats ist es ratsam, alle Angaben zu überprüfen. Ein falsches Geburtsdatum oder Schreibfehler im Namen müssen korrigiert werden.

Gut zu wissen: Das sogenannte ESTA (Electronic System for Travel Authorization)-Formular ist nur für visumsfreie Reisen relevant. Studierende, die mit F-1 Visum in die USA einreisen, sind davon nicht betroffen.

Um ein F-1 Visum für ein Studium in den USA zu beantragen, sind verschiedene Schritte nötig.

1. Ausfüllen des DS-160 Antragsformulars

Zum Antragsverfahren gehört das Ausfüllen des Online-Antragformulars DS-160. Für das Formular benötigt ihr ein aktuelles Passfoto, das bestimmte Kriterien erfüllen muss. Die genauen Bestimmungen finden sich auf der Website der Diplomatischen Vertretung der USA in Deutschland. Das ausgefüllte Antragsformular muss ausgedruckt und zum späteren Visumgespräch mitgebracht werden.

2. Bezahlen der Visumgebühr und SEVIS-Gebühr

Für den Visumantrag für die USA wird eine Gebühr fällig, die Machine Readable Visa Fee, kurz MRV. Sie liegt derzeit bei US$ 160. Die Bezahlung erfolgt über den Visa-Dienstleister CGI Stanley. Dafür ist es erforderlich, sich auf der Webseite zu registrieren. Mögliche Zahlungswege sind Online-Zahlung mit Debit-Karte, Banküberweisung, Sofortüberweisung oder Barzahlung bei der Bank.

Wichtig: Notiert euch die CGI-Referenz- beziehungsweise Überweisungsnummer. Sie ist für die Terminvereinbarung des Visumgesprächs erforderlich und muss zum Gespräch mitgebracht werden.

Wer ein F-Visum für ein Studium in den USA beantragt, ist zusätzlich verpflichtet, die sogenannte SEVIS-Gebühr (Student and Exchange Visitor Information System) zu entrichten. Zurzeit beträgt diese US$ 350.

3. Termin für Visumgespräch vereinbaren

Nachdem ihr die Visumgebühr bezahlt habt, habt ihr auf der Seite von CGI Stanley die Möglichkeit, einen Botschaftstermin in Berlin, Frankfurt oder München zu vereinbaren. Alternativ ist eine telefonische Terminabsprache über die Hotline von CGI Stanley möglich.

Für die Terminvergabe benötigt ihr folgende Informationen: die Nummer des Reisepasses, die CGI-Referenznummer sowie der zehnstellige Barcode auf der Bestätigungsseite des DS-160 Antragformulars.

Bei der Terminvergabe kann es durchaus zu Wartezeiten kommen. Wie lange der Vorgang noch dauert, lässt sich auf dieser Website nachschauen.

4. Vorbereitung auf den Botschaftstermin

Zum Botschaftstermin müssen Studierende eine Reihe von Unterlagen mitbringen. Verpflichtende F-1 Visum Unterlagen sind:

  • Reisepass mit Gültigkeit für die gesamte Dauer des Aufenthalts (er muss in einem guten Zustand sein und eine freie Seite für das Visum haben)
  • Unterschriebenes Certificate of Eligibility for Nonimmigrant Student Status (I-20) im Original
  • DS-160 Bestätigungsseite
  • Ausgedruckte Bestätigung über die Terminvereinbarung
  • Farbiges Foto - am besten auf Fotopapier

Darüber hinaus können weitere Dokumente hilfreich sein. Das Mitbringen ist vollkommen freiwillig und nicht unbedingt nötig, denn sollte die Botschaft wider Erwarten doch einmal eines der Dokumente verlangen, kann man es auch per Scan nachreichen:

  • Immatrikulationsbescheinigung
  • Unterlagen, die nachweisen, dass der Student nach Abschluss des Studienprogramms die USA verlassen möchte: ungekündigtes Mietverhältnis, Bausparvertrag, Rentenversicherung, Bescheinigung der Hochschule
  • Finanzielle Unterlagen, die bekräftigen, dass der Student über ausreichende finanzielle Mittel für den USA-Aufenthalt verfügt: Stipendien- und BAföG-Bescheinigungen, offizielle und unterschriebene Bescheinung der Bank
  • Nachweise schulischer und akademischer Ausbildung: Abiturzeugnis, ein vorläufiges Transcript of Records, Ergebnisse von Sprachtests oder Zulassungstests

Auch Familienangehörige benötigen bestimmte Unterlagen, beispielsweise ein eigenes, von der US-Hochschule ausgestelltes I-20-Formblatt. Es ist also notwendig, sich vorab auch mit diesen Bestimmungen zu befassen.


Visumgespräch und Visumvergabe für die USA

Zu seinem Visumgespräch sollte man nicht allzu früh erscheinen, eine halbe Stunde Vorlaufzeit reicht vollkommen aus. Die vereinbarte Uhrzeit bezeichnet übrigens nicht den Beginn des Gesprächs, sondern zunächst einmal den Einlass in die Botschaft und den Beginn des gesamten Prozederes.

Im Visumgespräch spielt vor allem der sogenannte Bindungsnachweis eine Rolle. Der Konsularbeamte erkundigt sich meist darüber, welche Bindungen der Student an das Heimatland hat beziehungsweise welche Pläne nach der Rückkehr aus den USA bestehen. Studenten sollten außerdem darlegen können, weshalb sie von einem Studienaufenthalt in den USA zum jetzigen Zeitpunkt profitieren.

Es lohnt sich, bereits im Vorfeld zu Hause zu überlegen, was man erzählen möchte und wie man die Inhalte am besten in flüssigem Englisch formuliert.

Nach erfolgreichem Visumgespräch erhalten Studierende den Reisepass inklusive F-1 Visum für das Studium in den USA per Post. Dies nimmt in der Regel fünf bis sieben Werktage in Anspruch. Es ist ratsam, das Visum sofort auf Richtigkeit zu überprüfen.


F-1 Visum: Gültigkeit, Ein- und Ausreise

Mit einem F-1 Visum ist es Studierenden erlaubt, bis zu 30 Tage vor Programmbeginn in die USA einzureisen. Nach Ende des Programms haben Studenten die Möglichkeit, maximal 60 Tage im Land zu bleiben. In dieser sogenannten Grace Period ist es nicht erlaubt zu arbeiten. Die Zeit ist lediglich für Inlandsreisen vorgesehen.

Während des Studiums steht es Studierenden offen, in andere Länder wie Mexiko oder Kanada zu reisen. Dafür ist es notwendig, Rücksprache mit der Visastelle der US-Hochschule zu halten. Diese erteilt die entsprechende Genehmigung und bringt einen Vermerk auf eurem I-20-Formular an. Alle weiteren Informationen erhaltet ihr beim zuständigen Foreign Student Adviser der US-Hochschule.

Teilweise kommt es vor, dass ein F-1 Visum für einen Zeitraum ausgestellt wird, der die Studienzeit überschreitet. Trotzdem gilt: Das Visum ist zweckgebunden und nur in Kombination mit einem aktuellen I-20-Formular gültig. Eine Einreise als Tourist ist beispielsweise nicht möglich.


Arbeitserlaubnis mit einem F-1 Visum USA

Studierende dürfen bis zu 20 Wochenstunden an der US-Hochschule arbeiten. Beschäftigungen außerhalb der Universität sind nicht erlaubt. Allerdings besteht die Möglichkeit, eine Arbeitserlaubnis für die USA zu beantragen.

Optional Practical Training

F-1 Visumsinhaber haben die Chance, eine optionale praktische Ausbildung (Optional Practical Training) zu beantragen. Diese muss einen fachlichen Bezug zum Studienprogramm haben und ist in zwei Varianten möglich:

  • Pre-completion OPT ab dem zweiten Studienjahr. Während des Semesters dürfen Studierende maximal 20 Arbeitsstunden in der Woche vorweisen. In den Semesterferien ist es erlaubt, Vollzeit zu arbeiten.
  • Post-completion OPT im Anschluss an das Studienprogramm für maximal zwölf Monate. Mathematikstudenten sowie Studierende technischer, ingenieur- und naturwissenschaftlicher Fächer können unter bestimmten Umständen eine weitere Verlängerung um bis zu 24 Monaten beantragen (OPT STEM Extension).

Studierende benötigen ein Empfehlungsschreiben der US-Hochschule, das sie bei der US-Einwanderungsbehörde (USCIS) einreichen können. Im Falle einer Genehmigung erhalten sie eine Arbeitsbewilligungskarte (Employment Authorization Card). Weitere Informationen zur optionalen praktischen Ausbildung sind auf der Website der USCIS zu finden.

Curricular Practical Training

Eine weitere Option stellt das Curricular Practical Training (CPT) dar. Auch hierbei handelt es sich um eine Arbeitserlaubnis für die USA, die vor Abschluss des Studienprogramms erteilt wird. Im Gegensatz zum Pre-completion OPT muss das CPT ein obligatorischer Bestandteil des Studiums sein oder einen wesentlichen Beitrag zur Forschung für die Abschlussarbeit leisten. Beim Pre-completion OPT ist lediglich der fachliche Bezug zum Studium vorgeschrieben.

Das Curricular Practical Training ist in Teil- und Vollzeit für maximal zwölf Monate während des Studiums möglich. Studierende, die ein CPT in Vollzeit über einen Zeitraum von zwölf Monaten absolvieren, können keine optionale praktische Ausbildung mehr beantragen.