J-1 Visum für ein Studium in den USA
Das J-1 Visum für ein Studium in den USA ist eines der zwei gängigsten Studentenvisa und wird auch Austauschbesuchervisum genannt. Während das F-1 Visum für akademische Studien gedacht ist, hat das J-1 Visum einen breiteren Geltungsbereich. Es dient der Förderung des kulturellen Austauschs.
Als Austauschbesucher gelten in den USA unter anderem Personen, die
- an einem zwischen einer deutschen und US-amerikanischen Hochschule bestehenden Austauschprogramm teilnehmen
- als Fulbright-Austauschbesucher in die USA reisen
- ein Praktikum absolvieren
- einen maximal sechsmonatigen Aufenthalt an einer Forschungseinrichtung absolvieren (Shortterm Scholar)
- eine Stelle als Trainee antreten
- als Au-pair arbeiten
Voraussetzungen für ein J-1 Visum USA
Die Vergabe eines J-1 Visums für ein Studium in den USA ist an mehrere Bedingungen geknüpft. Wer ein Austauschprogramm absolvieren möchte, muss sich die Teilnahme zunächst von einem autorisierten Programmsponsor (Legal Sponsor) genehmigen lassen. Dies setzt voraus, dass der Antragsteller die nötige Qualifikation für das Programm in den USA mitbringt.
Darüber hinaus müssen Antragsteller einen festen Wohnsitz außerhalb der USA besitzen und die Absicht haben, dorthin nach einem temporären USA-Aufenthalt zurückzukehren. Ein Nachweis ausreichender finanzieller Mittel für die Zeit des Aufenthalts sowie ausreichend gute Englischkenntnisse sind ebenfalls erforderlich. Auch ein ausreichender Krankenversicherungsschutz für die USA muss vorliegen.
Ehepartner, unverheiratete Partner und minderjährige Kinder haben die Möglichkeit, den Antragsteller in die USA zu begleiten. Dafür benötigen sie ein J-2 Visum. Auch dieses Visum ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft, über die sich der Antragsteller vorab informieren sollte.
Sonderfall: Two-Year Home-Country Physical Presence Requirement
Für (ehemalige) Inhaber eines J-1 Visums kommt eine weitere Voraussetzung hinzu: das Two-Year Home-Country Physical Presence Requirement. Dieses sieht vor, dass sich Teilnehmer eines Austauschprogramms zunächst zwei Jahre außerhalb der USA aufhalten müssen, bevor sie einen neuen Visumantrag stellen können. Diese Regel greift in folgenden Fällen:
- Bei teilweiser oder kompletter Förderung des Aufenthalts durch US-Regierungsbehörden oder die Regierung des eigenen Landes, beispielsweise in Form eines Stipendiums
- Nach Erwerb spezieller Kenntnisse, die für das Heimatland von besonderer Bedeutung sind
- Bei Medizinstudenten, die ein Graduate Medical Training in den USA absolviert haben
Sonderfall: Praktika in den USA
Für Praktika in den USA gelten je nach Zielgruppe spezifische Bedingungen. Studierende können bis spätestens ein Jahr nach Abschluss ihres Studiums ein Praktikum von maximal zwölf Monaten Dauer in den USA absolvieren (Interns). Absolventen, die über mindestens ein Jahr Berufserfahrung verfügen, haben die Möglichkeit, ein maximal 18-monatiges Praktikum zu durchlaufen (Trainees). Außerdem besteht für eingeschriebene Studenten die Gelegenheit, einen Ferienjob in den Semesterferien zu absolvieren (Summer Work & Travel).
Das Antragsverfahren für das J-1 Visum USA
Nachdem der Legal Sponsor das Austauschprogramm in den USA genehmigt hat, stellt er dem Antragsteller das Certificate of Eligibility beziehungsweise das DS-2019-Formblatt aus. Ohne das Certificate of Eligibility ist es nicht möglich, ein J-1 Visum für ein Studium in den USA zu beantragen. Nach Erhalt des Zertifikats sollten alle Angaben überprüft werden. Fehler im Namen oder Geburtsdatum müssen verbessert werden.
Übrigens: Das sogenannte ESTA (Electronic System for Travel Authorization)-Formular spielt nur bei visumsfreien Reisen eine Rolle. Wer mit J-1 Visum in die USA einreist, ist davon nicht betroffen.
Zusätzliches Formular für Praktikanten
Wenn ihr ein Praktikum in den USA absolvieren möchtet, müsst ihr eurem Visumantrag zusätzlich das Formular DS-7002 beilegen. Dabei handelt es sich um einen Praktikumsplan (Training/Internship Placement Plan), der in Absprache mit dem Arbeitgeber und Programmsponsor erstellt wird. Der Plan benennt unter anderem den Start- und Endzeitpunkt des Praktikums und enthält Angaben über Sponsor und Teilnehmer. Erst nachdem alle Beteiligten das DS-7002-Formblatt unterschrieben haben, stellt der Programmsponsor das Certificate of Eligibility aus.
Um ein J-1-Visum für ein Studium in den USA zu beantragen, sind anschließend folgende Schritte nötig.
1. DS-160 Antragsformular ausfüllen
Zunächst gilt es das Online-Antragsformular (DS-160) auszufüllen. Dafür braucht ihr unter anderem ein aktuelles Passfoto. Für das Bild gibt es verschiedene Vorgaben, die auf der Seite der Diplomatischen Vertretung der USA in Deutschland aufgelistet sind. Das ausgefüllte Antragsformular benötigt ihr in ausgedruckter Form für das spätere Botschaftsgespräch.
2. Visumantragsgebühr und SEVIS-Gebühr bezahlen
Für den Visumantrag für das J-1 Visum fällt eine Visumgebühr an, die Machine Readable Visa Fee (MRV). Sie liegt derzeit bei US$ 160 und kann über den Visa-Dienstleister CGI Stanley nach vorheriger Online-Registrierung bezahlt werden. Mögliche Zahlungswege sind Online-Zahlung mit Debit-Karte, Banküberweisung, Sofortüberweisung oder Barzahlung bei der Bank. Wichtig: Vergesst nicht, euch anschließend die CGI-Referenznummer zu notieren. Ihr benötigt sie für die Terminvereinbarung des Visumgesprächs und für das Gespräch selbst.
Ein J-1 Visum für ein Studium in den USA ist mit weiteren Kosten verbunden. Zur Visumgebühr kommt die sogenannte SEVIS (Student and Exchange Visitor Information System)-Gebühr hinzu. Diese beträgt momentan US$180.
Gut zu wissen: Fulbright erlässt Stipendiaten und deren Familienangehörigen normalerweise die Visum- und SEVIS-Gebühr.
3. Termin für Visumgespräch vereinbaren
Die Visumgebühr ist bezahlt? Dann habt ihr auf der Seite von CGI Stanley die Möglichkeit, einen Botschaftstermin in Frankfurt, München oder Berlin zu vereinbaren. Eine Terminabsprache über die Hotline von CGI Stanley ist ebenfalls möglich. Praktischer ist das Online-Verfahren.
Für die Vereinbarung des Termins sind folgende Informationen nötig: die Nummer des Reisepasses, die CGI-Referenznummer und der zehnstellige Barcode auf der DS-160 Bestätigungsseite.
Bei der Terminvergabe kommt es manchmal zu Wartezeiten. Wie lange der Vorgang noch dauert, kann man auf dieser Website sehen.
Den Botschaftstermin vorbereiten
Zum Botschaftsgespräch müssen J-1 Antragsteller verschiedene Unterlagen mitbringen:
- Reisepass mit Gültigkeit für die gesamte Dauer des Aufenthalts (er muss in einem guten Zustand sein und eine freie Seite für das Visum haben)
- Unterschriebenes Certificate of Eligibility for Exchange Visitor (J-1) Status (DS-2019) im Original
- Gegebenenfalls Training/Internship Placement Plan (DS-7002)
- Ausgedruckte Bestätigungsseite des DS-160-Formulars
- Ausgedruckte Terminbestätigung
- Farbiges Passbild, am besten auf Fotopapier
Darüber hinaus können weitere Dokumente hilfreich sein. Das Mitbringen ist vollkommen freiwillig und nicht unbedingt nötig, denn sollte die Botschaft wider Erwarten doch einmal eines der Dokumente verlangen, kann man es auch per Scan nachreichen:
- Immatrikulationsbescheinigung
- Dokumente, die belegen, dass der Antragssteller die USA nach Abschluss des Programms verlassen wird: ein ungekündigtes Mietverhältnis, eine Rentenversicherung und / oder ein Nachweis über ein bestehendes Arbeitsverhältnis
- Finanzierungsnachweise für den USA-Aufenthalt: Stipendien- und BAföG-Bescheinigungen und / oder eine unterschriebene Bankbescheinigung
- Unterlagen zur akademischen Ausbildung: Abiturzeugnis, Transcript of Records, Ergebnisse von Sprachtests oder Zulassungstests
Auch Familienangehörige, die den Antragssteller in die USA begleiten, benötigen bestimmte Unterlagen. Dazu gehört ein eigenes DS-2019-Formblatt. Bewerber sollten sich mit den entsprechenden Bestimmungen rechtzeitig befassen.
Botschaftstermin und Vergabe des Visums
Zu seinem Visumgespräch braucht man nicht eher als eine halbe Stunde vorher zu erscheinen. Die Uhrzeit des Termins bezeichnet nämlich nicht den Beginn des Gesprächs, sondern lediglich den Einlass in die Botschaft und den Beginn des gesamten Prozederes.
Der sogenannte Bindungsnachweis spielt im Visumgespräch eine wichtige Rolle. Antragssteller sollten dem Konsularbeamten erklären können, weshalb der Aufenthalt in den USA für sie zum jetzigen Zeitpunkt vorteilhaft ist. Zudem geht es oftmals um die Bindungen des Antragsstellers an das Heimatland beziehungsweise um die weitere Planung nach der Rückkehr aus den USA.
Häufig hilft es, vor dem Gespräch bereits zu Hause zu über die Inhalte nachzudenken, die man vermitteln möchte, und in flüssigem Englisch zu formulieren.
War das Visumgespräch erfolgreich, erhalten Bewerber ihren Reisepass inklusive J-1 Visum für das Studium in den USA nach fünf bis sieben Werktagen per Post. Es ist ratsam, das Visum direkt auf Fehler zu überprüfen.
Ein- und Ausreise und Gültigkeit des J-1 Visums
Mit einem J-1-Visum für ein Studium in den USA ist es möglich, frühestens 30 Tage vor Programmstart in die USA einzureisen. Im Anschluss an das Programm besteht die Möglichkeit, weitere 30 Tage in den Vereinigten Staaten zu bleiben. Es ist ratsam, die Zeit nur für Inlandsreisen zu nutzen, da es andernfalls Probleme bei der Wiedereinreise geben kann. Reisen in andere Länder wie Mexiko oder Kanada während des laufenden Programms sind normalerweise kein Problem. Da dafür ein Vermerk auf dem DS-2019-Formblatt erforderlich ist, ist eine vorherige Absprache notwendig.
Hin und wieder kommt es vor, dass ein J-1 Visum für ein Studium in den USA für einen Zeitraum ausgestellt wird, der den Programmzeitraum überschreitet. Allerdings ist ein J-1 Visum nur in Kombination mit einem aktuellen DS-2019-Formular gültig. Somit besteht beispielsweise nicht die Möglichkeit, mit dem Visum als Tourist einzureisen.
Übrigens: Ein J-1 Visum ist an ein spezifisches Praktikum oder ein bestimmtes Unternehmen in den USA gekoppelt. Es ist nicht erlaubt, zeitgleich ein zweites Praktikum bei einer anderen Organisation zu absolvieren. Für einen zweiten Visumantrag ist häufig eine Ausreise erforderlich.
Arbeitserlaubnis mit J-1 Visum für ein Studium in den USA
Wer ein J-1 Visum für ein Studium in den USA besitzt, darf grundsätzlich nur im Rahmen des jeweilgien Austauschprogramms arbeiten. Zusätzlich ist es erlaubt, bis zu 20 Stunden pro Woche auf dem Campus zu arbeiten.
Außerdem besteht die Möglichkeit, ein sogenanntes Academic Training beim Programmsponsor oder bei der US-Hochschule zu beantragen. Voraussetzung für eine Bewilligung ist ein fachlicher Bezug zum Studium. Häufig ist es nötig, vorab zwei Semester an der entsprechenden US-Hochschule zu studieren. Interessenten sollten sich im Vorfeld über die genauen Bestimmungen umfassend informieren.