Auslands-BAföG für ein Auslandsstudium in Neuseeland

Ein Auslandsstudium oder Auslandssemester in Neuseeland verspricht ein hochqualitatives und praxisnahes Studium in atemberaubender Landschaft. Viele Studierende müssen für dieses Vorhaben die eigenen Ersparnisse mit weiteren Finanzierungshilfen aufstocken, damit der Traum in greifbare Nähe rückt. Das Auslands-BAföG ist eine der gängigsten Finanzierungsmöglichkeiten, um die hohen Kosten eines Auslandssemesters in Neuseeland zumindest teilweise abzudecken. Im Vergleich zum Inlands-BAföG stehen die Chancen für eine finanzielle Förderung eines Auslandssemesters oder Auslandsstudiums an einer neuseeländischen Hochschule weitaus besser. Aufgrund der anfallenden Studiengebühren, Reisekosten und höheren Lebenshaltungskosten in Neuseeland erhöht sich der monatliche Gesamtbedarf, der ausschlaggebend für die Berechnung des Förderbetrages ist.

Förderung für ein Auslandssemester oder -studium in Neuseeland

Ein Auslandssemester und unter bestimmten Umständen auch ein einjähriges Auslandsstudium in Neuseeland gelten als förderungsfähige Ausbildung. Daher ermöglicht Auslands-BAföG Vollzeit-Studierenden die Finanzierung zumindest von einem Teil der Kosten des Auslandsstudiums in Neuseeland.

Für die finanzielle Förderung eines Auslandssemesters in Neuseeland musst du einige Kriterien beachten. In erster Linie müssen die Leistungen, die während des Studiums an der neuseeländischen Hochschule erbracht werden, zumindest teilweise auf das Studium an deiner Heimatuniversität angerechnet werden können. Daher gelten Sprachkurse in der Regel nicht als förderungsfähig, es sei denn sie sind im Studienplan der Heimatuni vorgesehen.

Das Auslands-BAföG fördert deinen Auslandsaufenthalt für maximal ein Jahr und nur für einen zusammenhängenden Zeitraum in einem bestimmten Land. Dadurch besteht der Förderanspruch nur einmalig während eines Studiums. Das bedeutet, wenn du während des Bachelors für ein Praktikum oder Auslandssemester in Neuseeland gefördert wurdest, kannst du erst wieder im Master Auslands-BAföG erhalten.

Ein Vollstudium in Neuseeland ist nur unter bestimmten Bedingungen förderungsfähig. Mit der 27. BAföG-Reform besteht seit August 2022 die Möglichkeit, Auslands-BAföG für ein einjähriges Masterstudium in Neuseeland zu erhalten. Zu den Voraussetzungen für eine Förderung gehört, dass die Dauer des Studiengangs auf maximal ein Jahr festgelegt sein muss und das Studium an einer anerkannten Hochschule in Vollzeit absolviert wird.

Der Antrag für das Auslands-BAföG für Neuseeland benötigt eine längere Bearbeitungszeit. Daher sollte er am besten spätestens ein halbes Jahr vor dem geplanten Aufenthalt beim zuständigen BAföG-Amt in Frankfurt (Oder) eingehen. Es wird empfohlen, den Antrag für das Auslands-BAföG vor der Bewerbung für das Auslandsstudium in Neuseeland einzureichen, um rechtzeitig die finanzielle Förderung zu erhalten.


Leistungsumfang des Auslands-BAföG im Überblick

Der Gesamtbedarf zur Berechnung des Auslands-BAföG setzt sich aus dem individuellen Grundbedarf (Höchstsatz derzeit 452€), Wohngeld, einem Auslandszuschlag für Neuseeland, dem Krankenversicherungszuschuss, einer Reisekostenpauschale und einem Zuschuss zu den Studiengebühren zusammen. Nach §13 Abs. 4 BAföG wirken diese Kostenpunkte bedarfserhöhend:

  • Die Studiengebühren einer Hochschule in Neuseeland erstattet das BAföG-Amt bis zu einem Betrag von 5.600€. Je nach Höhe der Studiengebühren deckt dies die Kosten für ein oder zwei Semester, sowie zwei bis drei Trimester ab.
  • Die Kosten für die An- und Abreise an den temporären Studienort in Neuseeland erstattet das Auslands-BAföG pauschal mit 500€ je Reise.
  • Studierende müssen für ein Auslandsstudium in Neuseeland eine Auslandskrankenversicherung abschließen. Das Auslands-BAföG bezuschusst deine monatlichen Kosten für Kranken- und Pflegeversicherung mit bis zu 122 €.
  • Für den Kaufkraftausgleich erhältst du für das Auslandsstudium in Neuseeland einen Auslandszuschlag von bis zu 121€ pro Monat (Stand 2. Halbjahr 2022).

Aus- und Rückzahlung des Auslands-BAföG

Die Förderung beginnt mit dem ersten Monat des Auslandsstudiums in Neuseeland, frühestens vom Beginn des Antragsmonats an. Im Regelfall wird das Auslands-BAföG monatlich ausgezahlt. Da jedoch viele neuseeländische Hochschulen eine vollständige Begleichung der Studiengebühren zu Beginn des Auslandssemesters erwarten und Reisekosten anfallen, kannst du beim BAföG-Amt meist formlos eine Einmalauszahlung des Betrags beantragen. Die Förderungsbeträge werden nur auf Inlandskonten überwiesen.

Der Zuschuss zu den Studiengebühren muss nicht an das BAföG-Amt zurückgezahlt werden. Alle anderen Kosten musst du zur Hälfte erstatten, da sie ein unverzinsliches Bankdarlehen sind.


Voraussetzungen für den Bezug von Auslands-BAföG für ein Auslandssemester in Neuseeland

Für den Bezug von Auslands-BAföG für ein Auslandssemester in Neuseeland gelten folgende Voraussetzungen:

  • Du musst mindestens zwei Semester an einer deutschen Hochschule studiert und die Regelstudienzeit deines Studienganges noch nicht überschritten haben.
  • Die Ausbildungsstätte in Neuseeland ist gleichwertig mit einer deutschen Hochschule und förderlich für deinen Ausbildungsstand.
  • Während des Auslandssemesters in Neuseeland musst du als Vollzeit-Student*in drei bis vier Kurse belegen, die für das Studium in Deutschland angerechnet werden können.
  • Das Auslandssemester in Neuseeland hat eine Länge von mindestens sechs und maximal zwölf Monaten. Das entspricht einem Minimum von einem Semester oder zwei Trimestern.
  • Du hast dich im Zuge des Antrages für das Auslands-BAföG an der neuseeländischen Universität um einen Erlass der Studiengebühren bemüht. Das hierfür benötigte Formular stellt das zuständige Studentenwerk in Frankfurt (Oder) bereit. College Contact leitet das Formular auf Wunsch an die jeweilige Partneruniversität in Neuseeland weiter, damit du es ausgefüllt und unterschrieben beim BAföG-Amt einreichen kannst.

Voraussetzungen für die Förderung eines einjährigen Masterstudiums in Neuseeland durch Auslands-BAföG

Ein vollständiges Masterstudium in Neuseeland kann unter den folgenden Bedingungen gefördert werden:

  • Das Studium muss in Vollzeit absolviert werden.
  • Die Hochschule muss mit einer Höheren Fachschule, Akademie oder Hochschule in Deutschland vergleichbar sein.
  • Die Regelstudienzeit des Studiengangs darf höchstens ein Jahr betragen.
  • Dein eigentlicher Wohnsitz muss sich in Deutschland befinden.

Hilfe beim Antrag für Auslands-BAföG

Fakt ist, dass knapp 90% aller BAföG bzw. Auslands-BAföG Anträge fehlerhaft sind. Mit dem Tool von meinbafög.de wird dir bei der Antragstellung eine Menge Arbeit abgenommen und du gehst sicher, dass der Antrag zu 100% vollständig ist.

Ansprechpartner für das Auslands-BAföG für Neuseeland

Anträge und eine Checkliste für das Auslands-BAföG in Neuseeland erhältst du beim zuständigen Studentenwerk in Frankfurt (Oder). Für den Visumsantrag bei Immigration New Zealand stellt das Studentenwerk ab Antragsstellung ein Confirming Statement aus. Dieses Formular weist nach, dass Bewerber*innen ihren Studienaufenthalt in Neuseeland finanzieren können. Das Statement kannst du als Teil des finanziellen Nachweises gegenüber der neuseeländischen Universität einreichen. Dadurch verringert sich der Betrag, den du nachweisen musst oder er entfällt ganz.

Kontaktdaten

Studentenwerk Frankfurt/Oder Amt für Ausbildungsförderung
Paul-Feldner-Str. 8
15230 Frankfurt/Oder
Tel.: 0335 - 5650 922
Fax: 0335 - 5650 999
E-Mail: bafoeg@studentenwerk-frankfurt.de
Internet: http://www.studentenwerk-frankfurt.de