Auslands-BAföG für ein Auslands­studium in Kanada

Studiengebühren, Lebenshaltungskosten, Unterkunft und Anreise - für ein Auslandssemester in Kanada können mitunter recht hohe Kosten entstehen. Zum Glück gibt es zahlreiche Finanzierungsmöglichkeiten, die es euch dennoch ermöglichen, euch den Traum vom Study Abroad in Kanada zu erfüllen. Eine vielgenutzte Option ist eine Förderung mittels Auslands-BAföG, denn die Teilnahme an einem Semesterprogramm oder einem bis zu einjährigen Studiengang in Kanada ist generell förderungsfähig.

So sollte grundsätzlich jede*r, der*die ein oder zwei Semester an einer kanadischen Hochschule studieren möchte, zuallererst prüfen, ob er*sie Anspruch auf Auslands-BAföG hat. Und zwar auch dann, wenn ihr in Deutschland keine Förderung erhaltet. Denn aufgrund der höheren Bemessungsgrenzen für Auslands-BAföG, stehen die Chancen einer Förderung nicht schlecht.

Finanzierungsmöglichkeit Auslands-BAföG

Generell gelten für die Berechnung des Auslands-BAföG dieselben Bestimmungen und Konditionen, die auch für die Inlandsförderung gelten. Das heißt, dass auch hier euer Einkommen / Vermögen und das eurer Eltern als Bemessungsgrundlage dient. Anhand des errechneten Bedarfs und des vorhandenen Einkommens ermittelt das zuständige BAföG-Amt, ob ihr Anspruch auf Förderung habt und wenn ja, in welcher Höhe. Dabei liegen die Bemessungsgrenzen für Auslands-BAföG höher als beim Inlands-BAföG, weil bei einem Auslandsstudium noch zusätzliche Kosten, wie beispielsweise Reisekosten, Studiengebühren und oftmals höhere Lebenshaltungskosten, entstehen.


Auslands-BAföG für ein Auslands­studium in Kanada: Leistungen

Wie bereits erwähnt, ist ein Studiensemester oder Auslandsstudium in Kanada generell mit erhöhten Kosten verbunden. Aus diesem Grund bezuschusst das zuständige BAföG-Amt die anfallenden Ausgaben mit entsprechenden Leistungen, deren Höhe individuell berechnet wird:

  • Studiengebühren: Zuschuss von bis zu 5.600 Euro für maximal ein Jahr. Liegen die Studiengebühren unter diesem Betrag, bekommt ihr den Restbetrag allerdings nicht ausgezahlt oder gutgeschrieben.
    • Bei einer günstigen Uni könnte dieser Zuschuss die Gebühren für zwei Semester komplett abdecken, bei einer teuren Uni hingegen kann die Summe nur für ein Semester ausreichen.
    • Voraussetzungen für diesen Zuschuss: Ihr müsst euch nachweislich um Erlass oder Ermäßigung der Studiengebühren bemüht haben. Hierfür gibt es vom BAföG-Amt ein entsprechendes Formular, das vor der Abreise von der Uni im Ausland ausgefüllt werden muss. College Contact stellt euch dafür ein vorbereitetes Anschreiben zur Verfügung und leitet dieses zusammen mit dem Formular an die Hochschule im Ausland weiter.
    • Anders als bei den anderen Zahlungen müsst ihr den Zuschuss für die Studiengebühren nicht zurückzahlen.
  • Reisekosten: Es gibt einen pauschalen Reisekostenzuschlag für die Hin- und Rückreise nach Kanada. Dieser beträgt zurzeit jeweils 500 Euro, also insgesamt 1.000 Euro.
  • Auslandskrankenversicherung: Eine abgeschlossene Auslandskrankenversicherung für Kanada wird entsprechend nach §13a Abs. 1 BAföG bezuschusst. Der Zuschuss für die deutsche Kranken- und Pflegeversicherung beträgt monatlich zurzeit EUR 94 für die Krankenversicherung und EUR 28 für die Pflegeversicherung.
  • Lebenshaltungskosten: Zur Deckung eures Grundbedarfs für Lebenshaltung und Wohnen könnt ihr bis zu EUR 812 monatlich erhalten.
  • Auslandszuschlag: Monatlicher Auslandszuschlag, um zusätzliche Aufwendungen für den Lebensunterhalt auszugleichen. Hierbei handelt es sich um eine Pauschale, die halbjährlich festgelegt wird und sich daher auch regelmäßig ändert. Wie hoch der Auslandszuschlag für die Zeit eures Auslandssemesters in Kanada ist, erfahrt ihr beim Studentenwerk Thüringen.

Auszahlung und Rückzahlung des Auslands-BAföG für Kanada

Im Allgemeinen erhaltet ihr maximal für ein Jahr Förderung für euer Auslandsstudium in Kanada. Die Förderung wird auch nur für einen einzigen zusammenhängenden Zeitraum während eures derzeitigen Studienabschnitts gewährt. Eine „Splittung“ ist nur dann möglich, wenn dies für das Studium von besonderer Bedeutung ist.

Das Auslands-BaföG wird im Regelfall monatlich ausgezahlt. Die Zuschüsse für die Reisekosten und für die Studiengebühren erhaltet ihr also gewissermaßen „auf Raten“. Da die Studiengebühren an einigen kanadischen Hochschulen jedoch zu Beginn des Semesters komplett gezahlt werden müssen, kann euch das Studentenwerk den Betrag auf Antrag auch in einer Summe erstatten.

Wer für mehr als ein Semester in Kanada studieren möchte, braucht ein Study Permit. Um dieses zu erhalten, benötigt ihr einen Nachweis darüber, dass ihr über ausreichend finanzielle Mittel für das Studium in Kanada verfügt. In diesem Fall kann euch das Studentenwerk Thüringen ein sogenanntes Confirming Statement über den sicheren Förderbetrag ausstellen. Dadurch lässt sich der Betrag, den ihr selbst finanziell nachweisen müsst häufig entscheidend verringern oder er entfällt unter Umständen sogar vollständig.

Wie beim Inlands-BAföG auch gilt die Hälfte der Leistungen des Auslands-BAföG als unverzinsliches Darlehen. Die andere Hälfte der Zuschüsse sowie die Zahlungen für die Studiengebühren müsst ihr nicht zurückzahlen.

Auslands-BAföG für Kanada beantragen

Eine frühzeitige Antragstellung für Auslands-BAföG für ein Auslandsstudium in Kanada ist dringend zu empfehlen! Frühzeitig heißt: Mindestens sechs Monate vor Beginn des Auslandsstudiums! Denn wer möchte schon während des Auslandssemesters oder -studiums unnötige finanzielle Engpässe riskieren?

Der Antrag auf Auslands-BAföG kann mittlerweile vollständig digital über das offizielle Online-Tool der Bundesregierung gestellt werden. Dieses leitet euch durch den Antragsprozess.

Auch ein schriftlicher Antrag auf postalischem Weg ist weiterhin möglich. Folgende Unterlagen müsst ihr dazu beim Studentenwerk Thüringen einreichen:

  • Die amtlichen Formblätter für Inlands-BAföG (u.a. Formblatt 1 mit Anlagen und Formblatt 3)
  • Zusatzblatt für eine Ausbildung im Ausland: Formblatt 6
  • Schriftliche Bestätigung der ausländischen Hochschule, dass ihr dort in der angegebenen Fachrichtung studieren könnt und die Beantwortung der Fragen nach dem Vordruck „Erklärung der kanadischen Hochschule“.

Alle Formulare, die ihr für einen schriftlichen Antrag auf Auslands-BAföG benötigt, findet ihr im Downloadbereich auf der Website des Studentenwerks Thüringen. Dieses ist nämlich für die Bearbeitung und die Bewilligung von Auslands-BAföG für ein Auslandssemester in Kanada zuständig.

Hilfe beim Antrag für Auslands-BAföG

Fakt ist, dass knapp 90% aller BAföG bzw. Auslands-BAföG Anträge fehlerhaft sind. Mit dem Tool von meinbafög.de wird euch bei der Antragstellung eine Menge Arbeit abgenommen und ihr geht sicher, dass der Antrag zu 100% vollständig ist.

Voraussetzungen für eine Förderung durch Auslands-BAföG

Um Auslands-BAföG für ein oder zwei Auslandssemester in Kanada zu erhalten, müsst ihr grundsätzlich folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Förderfähigkeit: Euer Studienaufenthalt in Kanada ist dann förderfähig, wenn ihr die Grundkenntnisse in der jeweiligen Fachrichtung während einer zumindest einjährigen Ausbildungszeit bereits erlangt habt. Das heißt: Ihr müsst bereits mindestens zwei Semester an einer deutschen Hochschule studiert haben, wobei ihr ab dem vierten Semester außerdem Leistungsnachweise miteinreichen müsst.
  • Die in Kanada belegten Kurse müssen für euer Studium in Deutschland anrechenbar sein. Für reine Sprachaufenthalte in Kanada erhaltet ihr also kein Auslands-BAföG. Möglich ist allerdings die Belegung von Sprachkursen, für die es Credits (Units) gibt und sofern sie zum Studienplan der Heimatuni gehören. Achtet also bei eurer Kurswahl im Auslandssemester in Kanada darauf, dass eure Heimatuni diese Kurse auch anrechnet.
  • Mindestdauer: Ihr müsst mindestens sechs Monate, das heißt ein Semester oder zwei Trimester an der kanadischen Hochschule studieren. Findet das Auslandsstudium in Kanada im Rahmen einer Kooperation mit eurer Heimathochschule statt, dann beträgt die Mindestdauer nur zwölf Wochen.
  • Gleichwertigkeit: Die kanadische Hochschule muss mit einer Höheren Fachschule, Akademie oder Hochschule in Deutschland gleichwertig sein. Die Prüfung auf Gleichwertigkeit erfolgt vom zuständigen BAföG-Amt.
  • Das Auslandssemester in Kanada muss innerhalb der Förderungshöchstdauer, also der Regelstudienzeit eures Studiengangs, erfolgen. Ausnahmen sind nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
  • Ihr müsst an der kanadischen Hochschule als Fulltime-Student eingeschrieben sein, was normalerweise dem Besuch von mindestens drei Kursen entspricht.

Voraussetzungen für die Förderung eines vollständigen Studiums in Kanada

Seit dem Inkrafttreten der 27. BAföG-Reform zum 1. August 2022 kann grundsätzlich auch ein einjähriges Studium inklusive Abschluss außerhalb der EU gefördert werden. Voraussetzung für eine Förderung ist hierbei, dass der gewählte Studiengang ein in sich abgeschlossenes, anerkanntes Studium darstellen muss und eine Studiendauer von höchstens einem Jahr nicht überschreiten darf. Internationalen Studierenden eröffnet dies beispielsweise die Möglichkeit, einen einjährigen Master in Kanada zu absolvieren und dieses Auslandsstudium mithilfe von Auslands-BAföG zu finanzieren.


Kontaktdaten der zuständigen Stelle für das Aus­lands-BAföG Kanada

Studentenwerk Thüringen
Anstalt des öffentlichen Rechts
-Amt für Ausbildungsförderung-
Am Planetarium 4
07743 Jena
Telefon: 03641 / 930 570
Telefax: 03641 / 930 589
E-Mail: f@stw-thueringen.de
Internet: www.stw-thueringen.de