Beihilfe für ein Auslandsstudium

Wer als österreichischer Studierender einen Sprachkurs oder sogar bis zu drei Semester im Ausland plant, kann dafür eine „Beihilfe für ein Auslandsstudium“ (BAS) beantragen. BAS erhält man zusätzlich zu den Leistungen aus der Studienbeihilfe, die ohne Einschränkungen auch im Ausland weiterlaufen. Auslandspraktika sind jedoch von der Förderung durch BAS ausgenommen.

Leistungen der Beihilfe für ein Auslandsstudium

Österreichische Studenten können sich Beihilfe für ein Auslandsstudium sichern und unter anderem einen monatlichen Zuschuss zu den Reisekosten erhalten.

Zu dem Leistungsumfang von Beihilfe für ein Auslandsstudium zählt neben dem monatlichen Zuschuss auch ein Reisekostenzuschuss. Beides wird je nach den im Studienland anfallenden Studiengebühren sowie Lebenshaltungskosten berechnet. Für nicht extra ausgewiesenen Staaten liegt die Studienbeihilfe im Ausland pauschal bei 73 Euro pro Monat.

Eine weitere Rolle für die Höhe der Beihilfe spielt die soziale Bedürftigkeit der Studierenden. Eine monatliche Pauschale von 146 Euro für nicht gesondert deklarierte Länder erhalten Studierende, die einem der folgenden Kriterien entsprechen:

Die Höhe der BAS-Fördersumme hängt vom Reiseziel ab: Den höchsten Beihilfesatz erhalten Studenten für einen Auslandsaufenthalt in den USA. Aufgrund der hohen Studiengebühren beträgt die Zuzahlung für ein Auslandstudium in den USA zur Zeit 327 Euro (beziehungsweise 487 Euro für besonders förderungsbedürftige Studenten). Bei Ländern in Europa schwankt der Betrag je nach Studienkosten stärker: Der Zuschlag für ein Auslandsstudium in Großbritannien liegt bei 276 Euro (429 Euro), in Spanien dagegen bei 87 Euro (174 Euro).

Reisekosten werden ebenfalls durch BAS bezuschusst. Die Höhe des Reisekostenzuschlags für alle nicht gesondert ausgewiesenen Staaten wird innerhalb Europas mit durchschnittlich 146 Euro und außerhalb Europas mit durchschnittlich 581 Euro veranschlagt. Für besonders fern gelegene Länder wie Neuseeland erhalten Studenten sogar 1.129 Euro an Zuschuss zu den Reisekosten.

Die Studienbeihilfenbehörde informiert in einer Ländertabelle darüber, in welcher Höhe die Förderung von BAS und die Reisekostenzuschüsse für das jeweilige Wunschland liegen.


Förderungshöchstdauer von Beihilfe für ein Auslandsstudium

Mit BAS ist die Finanzierung eines Auslandssemesters oder sogar eines ganzen Teilstudiums im Ausland möglich. Aber auch ein kurzfristiger Auslandsaufenthalt in Form einer Summer Session kann damit verwirklicht werden. Der Förderungsanspruch von BAS reicht von mindestens 1 Monat bis zu einer Höchstdauer von 20 Monaten. Die Anspruchsdauer bemisst sich dabei nach der jeweiligen Hochschulform in Österreich: An Pädagogischen Hochschulen und Akademien liegt die Förderungshöchstdauer bei einem akademischen Jahr (12 Monaten). An Universitäten, Fachhochschulen und Theologischen Lehranstalten bei drei Semestern (20 Monaten).


Voraussetzungen für den Erhalt von BAS

Studienbeihilfe zu beziehen ist die uneingeschränkte Grundvoraussetzung für den Erhalt von BAS. Unter welchen Bedingungen man als österreichischer Studierender nach (§ 4 StudFG) berechtigt ist, Studienbeihilfe und somit BAS zu erhalten, wird im Einzelfall von den zuständigen Stellen geprüft.

Achtung:
Zum Antritt des Auslandsaufenthalts muss der Antragsstellende als ordentlich Studierender zumindest im dritten Semester des Bachelors an einer österreichischen Hochschule eingeschrieben sein, um Anspruch auf Beihilfe für ein Auslandsstudium zu haben.

Informationen zur Antragsstellung

Um Beihilfe für ein Auslandsstudium rechtzeitig vor dem geplanten Antritt zum Auslandsaufenthalt zu erhalten, empfiehlt es sich die Antragsfristen und Fristen zur Vorlage des Studienerfolges genau zu beachten. Die Antragstellung für Beihilfe im Auslandsstudium muss frühzeitig erfolgen, spätestens aber drei Monate nach der Beendigung des Auslandsaufenthalts vorliegen. Sonst wird eine Förderung durch BAS abgelehnt. Antragsformulare für BAS sind auf der offiziellen Homepage der Studienbeihilfenbehörde verfügbar:
https://www.stipendium.at/service/antrag-online-stellen/


Rückzahlung der Beihilfe für ein Auslandsstudium

Wer sein mit BAS bezuschussten, Auslandsaufenthalt beendet hat, muss innerhalb der nächsten Antragsfrist den Studienerfolg an der internationalen Hochschule nachweisen. Dadurch wird eine Rückzahlungsverpflichtung ausgeschlossen. Der Umfang des Erfolgsnachweises ist dabei abhängig von der Länge des Auslandsaufenthalts und des Stundenausmaßes.