Auslands-BAföG für ein Auslands­studium in den Nieder­landen

Die typische Nervennahrung für Studierende in den Niederlanden sind Stroopwafeln. Das süße Backwerk darf in keinem Vorratsschrank fehlen und passt vor allem gut zum leckeren Kaffee vor Ort. Damit solche Lernhilfen trotz der höheren Lebenshaltungskosten in den Niederlanden ohne schlechtes Gewissen in den niederländischen Einkaufswagen wandern, gibt es verschiedene Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung.

Stipendien oder Studienkredite helfen dabei, die monatlichen Kosten für ein Auslandssemester oder Studium in dem Benelux-Staat zu stemmen. Eine tolle Finanzierungsmöglichkeit bietet vor allem das Auslands-BAföG für ein Auslandsstudium in den Niederlanden. Die staatliche Förderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes unterstützt Studierende sowohl bei den Lebenshaltungskosten als auch bei den Studiengebühren an niederländischen Hochschulen.

Wissens­wertes zum Auslands-BAföG

Eine willkommene Finanzspritze ist das Auslands-BAföG für ein Auslandsstudium in den Niederlanden.

Mithilfe des BAföG unterstützt der deutsche Staat durch finanzielle Zuschüsse die Ausbildung an verschiedenen staatlichen Bildungsinstitutionen. Dadurch haben Schüler, Auszubildende oder Studierende mit geringem Vermögen die gleichen Chancen, um sich auf den Arbeitsmarkt vorzubereiten. In der Regel ist die Förderung nur für die erste Ausbildung möglich.

Das Auslands-BAföG richtet sich in erster Linie an Studierende, die ein Auslandssemester absolvieren. Wen es allerdings in europäische Länder wie die Niederlande, Spanien oder Irland zieht, hat zusätzlich die Möglichkeit auf eine Förderung für ein ganzes Studium. EU-weit und für die Schweiz ist eine finanzielle Hilfe durch das Auslands-BAföG bis zum ersten Abschluss möglich. Allerdings ist jährlich ein neuer Antrag notwendig und die Studiengebühren für die niederländischen Hochschulen übernimmt der deutsche Staat maximal für ein Jahr.

Das Auslands-BAföG für ein Auslandsstudium in den Niederlanden besteht zur Hälfte aus einem zinslosen Darlehen. Die andere Hälfte zahlen Studierende zurück und beginnen damit spätestens fünf Jahre nach dem Abschluss. Innerhalb der EU richtet sich die finanzielle Förderung nach dem BAföG-Satz, der auch für ein Studium in Deutschland gilt. Daher beinhaltet das Auslands-BAföG für ein Auslandsstudium in den Niederlanden keine individuellen Auslandszuschüsse, wie es für die USA oder Australien der Fall ist.

Wer ein Studium in den Niederlanden absolviert und monatlich mindestens 56 Stunden arbeitet, kann in der Regel die niederländische Studienfinanzierung beantragen. Diesen Betrag verrechnet das BAföG-Amt allerdings mit dem Auslands-BAföG für ein Auslandsstudium in den Niederlanden. Daher ist es ratsam, genau abzuwägen, welche Förderung sich langfristig lohnt.


Leistungs­umfang vom Auslands-BAföG

Die genaue Höhe vom Auslands-BAföG für ein Auslandsstudium in den Niederlanden ist individuell unterschiedlich. Der Förderungsbetrag ergibt sich aus der Differenz des monatlichen Einkommens oder Vermögens des Antragsstellers mit einem festgelegten Satz für den monatlichen Gesamtbedarf in Deutschland. Je nachdem, ob die Eltern unterhaltsverpflichtet sind, ist deren Einkommen ebenfalls relevant für die Berechnung.

Das Auslands-BAföG beinhaltet derzeit folgende Leistungen (Stand 1. August 2019):

  • Ein Grundbedarf von bis zu max. EUR 419
  • Eine Wohnpauschale von bis zu EUR 325
  • Unterstützung für die Kosten zur Pflege- und Krankenversicherung von bis zu EUR 109
  • Übernahme der Studiengebühren von bis zu EUR 4.600 und für maximal ein Jahr
  • Ein einmaliger Reisekostenzuschlag über EUR 500 für die An- und Abreise
  • Ein Kinderbetreuungszuschlag von EUR 150 für eigene Kinder unter vierzehn Jahren

Die Auszahlung des Auslands-BAföG für ein Auslandsstudium in den Niederlanden erfolgt monatlich und frühestens mit Beginn des Semesters oder Trimesters.


Voraussetzungen für Auslands-BAföG für ein Auslandsstudium in den Niederlanden

Im Zuge der Bewerbung für ein Studium in den Niederlanden reichen Studierende den Antrag für Auslands-BaföG beim zuständigen Amt in Köln ein. Dabei ist es ratsam, die finanzielle Förderung so früh wie möglich mit allen erforderlichen Nachweisen zu beantragen. Ein realistischer Zeitraum für die Bearbeitung sind sechs Monate vor Beginn des Auslandsstudiums in den Niederlanden. Durch die nachträgliche Abgabe von Unterlagen verzögert sich die Bearbeitungszeit erheblich.

Persönliche Voraussetzungen

Auslands-BAföG für ein Auslandsstudium in den Niederlanden erhalten deutsche Staatsbürger bis zur Vollendung des 29. Lebensjahres (Bachelorstudium) oder bis 35 (Masterstudium). Für die Berechnung der Förderhöhe geben Bewerber ihre Einkommensverhältnisse und ihr Vermögen für den Bewilligungszeitraum an. Hinzu kommen gegebenenfalls diese persönlichen Angaben der Eltern, Partner und Kinder.

Für das Studium in den Niederlanden benötigen Studierende eine gültige Krankenversicherung. In der Regel gilt dort die gesetzliche deutsche Krankenversicherung als ausreichend. Um diese Kosten zu übernehmen, setzt das zuständige BAföG-Amt einen entsprechenden Nachweis für den Antrag voraus.

Falls ihr bereits ein Stipendium für das Auslandsstudium erhaltet, wird diese finanzielle Unterstützung ebenfalls mit eingerechnet. Weiterhin benötigen Antragsteller eine nachweisbare Unterkunft für das Studium in den Niederlanden.

Fachliche und studienbezogene Voraussetzungen

Wer Auslands-BAföG für ein Auslandsstudium in den Niederlanden beantragt, benötigt einen Nachweis über ein Vollzeitstudium dort. Hierfür reichen Bewerber das Certificate of Enrolment der niederländischen Hochschule ein, das sie nach der Zulassung erhalten. In diesem Zusammenhang bemühen sie sich außerdem, um einen Erlass der Studiengebühren. Im unteren Abschnitt des Dokuments finden sich entsprechende Angaben zum Ausfüllen.

Bei einem Auslandssemester in den Niederlanden ist für das Auslands-BAföG die Einschreibung als Vollzeitstudent an einer deutschen Hochschule Voraussetzung. Die Regelstudienzeit darf noch nicht überschritten sein und der Aufenthalt an der niederländischen Hochschule muss mindestens 13 Wochen andauern. Bei einem Auslandsaufenthalt nach dem vierten Fachsemester ist eine Leistungsbescheinigung notwendig.

Wer ein ganzes Studium in den Niederlanden absolviert, muss für die Förderung seine Verbundenheit zu Deutschland nachweisen, beispielsweise mit einem Wohnsitz in Deutschland.

Zu beachten ist außerdem, dass die niederländische Hochschule mit einer Universität oder höheren Fachschule in Deutschland vergleichbar sein muss.

Hilfe beim Antrag für Auslands-BAföG

Fakt ist, dass knapp 90% aller BAföG bzw. Auslands-BAföG Anträge fehlerhaft sind. Mit dem Tool von meinbafög.de wird euch bei der Antragstellung eine Menge Arbeit abgenommen und ihr geht sicher, dass der Antrag zu 100% vollständig ist.

Ansprech­partner für Auslands-BAföG für ein Auslands­studium in den Nieder­landen

Bewerber reichen den Antrag über Auslands-BAföG für ein Auslandsstudium in den Niederlanden beim zuständigen BAföG-Amt in Köln ein. Der einfachste Weg ist der Online-Antrag, für den allerdings der elektronische Personalausweis als Identitätsnachweis notwendig ist. Die eingescannten Nachweise werden in diesem Fall als PDF-Datei hochgeladen. Eine Alternative zum Onlineverfahren ist die Übermittlung per Fax, postalisch oder persönlich.

Weitere Infos und eine individuelle Beratung finden sich beim zuständigen BAföG-Amt in Köln:

Bezirksregierung Köln
Dezernat 49 - Ausbildungsförderung und Aufstiegsfortbildungsförderung NRW
Robert-Schuman-Str. 51
52066 Aachen
Tel.: 0221-147-4990
Fax: 0221-147-4950
E-Mail: auslandsbafoeg@bezreg-koeln.nrw.de
Internet: www.bezreg-koeln.nrw.de