Auslands-BAföG für ein Auslandssemester in China

Ein Auslandssemester in China sollte gut vorbereitet sein. Zu einer gründlichen Vorbereitung gehört auch die finanzielle Planung. Schließlich müssen Studierende die Kosten für ein Studium in China irgendwie decken. Eine beliebte Finanzierungsmöglichkeit für ein Semester in China ist das Auslands-BAföG.

Im Überblick: Auslands-BAföG für ein Auslandssemester in China

Studierende können für ein Auslandssemester in China Auslands-BAföG erhalten.

Durch das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) sollen sich alle, die studieren möchten, unabhängig von ihren Vermögensverhältnissen ein Studium leisten können. Das BAföG regelt nicht nur die staatliche finanzielle Unterstützung für deutsche Studierende im Inland, sondern auch im Ausland.

Sowohl Studienaufenthalte innerhalb als auch außerhalb Europas können über das sogenannte Auslands-BAföG gefördert werden. In EU-Ländern, den Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und in der Schweiz ist auch ein komplettes Studium förderungsfähig, unabhängig von der Studiendauer. Wer in Ländern außerhalb Europas studieren möchte, kann Auslands-BAföG für ein Teilstudium beziehungsweise Auslandssemester bekommen. Seit dem Inkrafttreten der 27. BAföG-Reform zum 1. August 2022 können auch im außereuropäischen Ausland einjährige Ausbildungen und Studiengänge gefördert werden, sofern sie ein in sich abgeschlossenes Studium darstellen.

Studierende, die es für einen Studienaufenthalt nach China zieht, können also Auslands-BAföG für ein Auslandssemester oder für einen einjährigen Master erhalten. Da die meisten Masterstudiengänge in China auf eine Studiendauer von etwa zwei bis drei Jahren ausgelegt sind, sind diese leider nicht förderfähig. Gerade sehr international ausgerichtete Universitäten bieten jedoch teilweise auch kürzere Masterstudiengänge an, die regulär innerhalb von einem Jahr abgeschlossen werden und somit durch Auslands-BAföG gefördert werden können. Kürzere Studienaufenthalte wie Summer Sessions oder Sprachkurse in China lassen sich nicht mit Auslands-BAföG finanzieren.

Studierende können nur dann Auslands-BAföG beziehen, wenn ein individueller Förderungsbedarf festgestellt wird. Entscheidend dabei sind der Bedarf der Studierenden in China und ihre familiären Vermögensverhältnisse. Teilweise haben auch Studierende Anspruch auf eine Auslandsförderung, die für ihr Studium in Deutschland kein BAföG bekommen. Der Grund dafür ist, dass die Bemessungsgrenzen für das Auslands-BAföG höher liegen als für das Inlands-BAföG.

Studierende sollten den Antrag auf Auslands-BAföG wenn möglich mindestens sechs Monate vor dem Start des Auslandsstudiums in China stellen. So bleibt der zuständigen Stelle genügend Zeit für die Bearbeitung und verspätete Auszahlungen lassen sich vermeiden.


Leistungen nach Auslands-BAföG für ein Auslandsstudium in China

Wenn dir für dein Auslandsstudium in China Auslands-BAföG gewährt wurde, kannst du die hier aufgelisteten Leistungen beziehen:

  • Zuschuss zu den Studiengebühren in China in Höhe von bis zu EUR 5.600 für maximal ein Studienjahr
  • Monatlicher Grundbedarf in Höhe von bis zu EUR 452
  • Wohnzuschlag in Höhe von EUR 360
  • Zuschläge zur deutschen Kranken- und Pflegeversicherung in Höhe von bis zu EUR 122
  • Zuschüsse zu den Reisekosten von je EUR 500 für Hin- und Rückflug nach China
  • Zuschlag zur Auslandskrankenversicherung
  • Monatlicher Auslandszuschlag für China in Höhe von EUR 101 (Stand: 2. Halbjahr 2022)

Die finanziellen Leistungen des Auslands-BAföG bekommst du je zur Hälfte als Zuschuss und als zinsfreies Darlehen. Da der Beitrag zu den Studiengebühren komplett als Zuschuss gewährt wird, muss dieser nicht zurückgezahlt werden.


Voraussetzungen für Auslands-BAföG für ein Auslandssemester in China

Um Auslands-BAföG für ein Auslandssemester in China beziehen zu können, müssen Studierende folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Studierende müssen schon mindestens zwei Semester lang an einer deutschen Hochschule studiert haben.
  • Das Auslandsstudium muss normalerweise innerhalb der Regelstudienzeit stattfinden.
  • Der Auslandsaufenthalt in China muss mindestens sechs Monate beziehungsweise ein Semester oder zwei Trimester dauern. Eine Ausnahme bilden Auslandsaufenthalte über Hochschulkooperationen, die schon ab 12 Wochen förderungsfähig sind.
  • Studierende müssen sich die Studienleistungen aus China zumindest teilweise an der Heimathochschule anrechnen lassen können.
  • Studierende müssen als Vollzeitstudierende eingeschrieben sein und eine bestimmte Anzahl an Credit Points sammeln.

Hilfe beim Antrag für Auslands-BAföG

Fakt ist, dass knapp 90% aller BAföG bzw. Auslands-BAföG Anträge fehlerhaft sind. Mit dem Tool von meinbafög.de wird dir bei der Antragstellung eine Menge Arbeit abgenommen und du gehst sicher, dass der Antrag zu 100% vollständig ist.

Ansprechpartner für das Auslands-BAföG für ein Auslandsstudium in China

Zuständiger Ansprechpartner für Auslands-BAföG für ein Auslandsstudium in China ist das Studierendenwerk Tübingen-Hohenheim:

Studierendenwerk Tübingen-Hohenheim
Anstalt des öffentlichen Rechts
- Amt für Ausbildungsförderung -
Postfach 2642
72716 Reutlingen
Tel.: 07121 9477-0
Fax: 07121 9477-1195
E-Mail: auslandsbafoeg@sw-tuebingen-hohenheim.de
Internet: https://www.my-stuwe.de/