Aufenthalts­genehmigung für ein Studium in den Nieder­landen

Die Vorbereitung eines Auslandssemesters oder einer Summer Session in den Niederlanden ist mit wenig bürokratischem Aufwand verbunden. EU-Bürger, Schweizer und Studierende aus EWR-Mitgliedsstaaten benötigen kein Visum und keine Aufenthaltsgenehmigung für ein Studium in den Niederlanden. Allerdings ist bei einem längeren Aufenthalt in unserem modernen westlichen Nachbarland eine Anmeldung beim örtlichen Einwohnermeldeamt empfehlenswert.

Bürger von EU-Mitglieds­staaten

EU-Bürger benötigen keine Aufenthaltsgenehmigung für ein Studium in den Niederlanden und gehen so mit großen Schritten ihrem Traumziel entgegen.

Im Schengen-Raum bewegen sich die Bürger der Mitgliedsstaaten mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass frei zwischen den zugehörigen Ländern. Auch für die Einreise in die Niederlande sind für EU-Bürger lediglich gültige Ausweisdokumente notwendig.

Bei einem Aufenthalt von bis zu vier Monaten benötigen Studierende aus EU-Ländern keine Aufenthaltsgenehmigung für ein Studium in den Niederlanden. Wer länger bleibt, etwa für ein Auslandssemester, registriert sich beim niederländischen Einwohnermeldeamt, um beispielsweise für die Uni besser erreichbar zu sein. Das Amt speichert dann Daten wie Name und Adresse in der Basisregistratie Personen (BRP). Die Meldung ist kostenlos und ermöglicht es außerdem, neben dem Studium zu arbeiten, um die Lebenshaltungskosten in den Niederlanden etwas abzufedern.


Infor­mationen zum Aufenthalt in den Nieder­landen

Bei einem längeren Aufenthalt für ein Studium in den Niederlanden ist eine Registrierung bei der örtlichen Gemeinde empfehlenswert. Nach dem Umzug in die neue Unterkunft führt der Weg zur zuständigen Polizeistelle oder zum Einwohnermeldeamt Bevolkingsbureau. Für die Anmeldung legen Studierende unter anderem einen gültigen Personalausweis, eine Kopie vom Mietvertrag und eine internationale Geburtsurkunde vor. Teilweise benötigt das Amt weitere Dokumente wie die Zulassung der niederländischen Hochschule.

Detaillierte Informationen zu den Voraussetzungen für einen Aufenthalt für ein Studium in den Niederlanden bietet Study in Holland. Dabei handelt es sich um eine Informationsplattform von EP-Nuffic, einer niederländischen Non-Profit-Organisation für die Internationalisierung im höheren Bildungssektor.

Durch die Anmeldung in den Niederlanden erhalten Studierende eine individuelle Burgerservicenummer (BSN), die sie bei öffentlichen Institutionen und Behörden eindeutig identifiziert. Diese Nummer benötigt beispielweise das Krankenhaus bei Behandlungen oder der niederländische Arbeitgeber.

Studierende haben in den Niederlanden die Möglichkeit, während der Vorlesungszeit zu arbeiten und zwar wöchentlich zehn Stunden. Während der Semesterferien in den Sommermonaten ist eine Vollzeitstelle erlaubt. EU-Bürger, Schweizer und Studierende aus EWR-Mitgliedsstaaten benötigen hierfür keine Aufenthaltsgenehmigung oder Arbeitserlaubnis. Voraussetzung ist eine Krankenversicherung, die EU-Bürger in der Regel mit der Europäischen Krankenversicherungskarte nachweisen.