28 Jul 2022
Mehr Geld für mehr Studierende

Verbesserungen beim (Auslands-) BAföG zum 01. August

Zum 1. August tritt die neue BAföG-Reform in Kraft, die positive Neuerungen auch für die Auslandsförderung mit sich bringt.

Gute Nachrichten – es gibt Neuerungen beim BAföG, die auch die Auslandsförderung betreffen und somit direkte Auswirkungen auf die Finanzierung deines Auslandssemesters oder -studiums haben!

Das 27. BAföG-Änderungsgesetz wurde vor wenigen Tagen im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt am 1. August in Kraft. Als Student*in kannst du somit teilweise schon zum Wintersemester 2022/2023 von mehreren Leistungsverbesserungen profitieren. Dazu zählt auch die Erhöhung des Studiengebührenzuschusses im Auslandsstudium um stolze 1000 Euro!

Hier die wichtigsten Änderungen im Überblick:


1. Höhere Bedarfssätze

Die Bedarfssätze sollen um 5,75 Prozent steigen. Demnach wird der Grundbedarf der Studierenden von 427 EUR auf 452 EUR im Monat angehoben. Auch der Wohnkostenzuschlag wird erhöht: Für Studierende, die nicht bei ihren Eltern leben, steigt der Zuschlag um 11 Prozent von 325 EUR auf 360 EUR.

Insgesamt können somit Studierende statt wie bisher 752 EUR künftig bis zu 812 EUR im Monat BAföG erhalten. Hinzu kommt noch der Zuschlag zur Kranken- und Pflegeversicherung in Höhe von bis zu 122 EUR (bisher: 94 EUR).


2. Höhere Freibeträge

Das BAföG-Änderungsgesetz sieht auch eine Erhöhung der Freibeträge vor, wodurch mehr Studierende BAföG erhalten können.

Für alle Studierenden unter 30 Jahren liegt der Vermögensfreibetrag ab dem 1. August bei 15.000 EUR. Für Studierende ab einem Alter von 30 Jahren erhöht sich dieser sogar auf 45.000 EUR. Diese Neuerung erleichtert dir unter anderem finanzielle Rücklagen für ein Studium im Ausland zu bilden.

Neben dem Vermögensfreibetrag steigen auch die Freibeträge beim Elterneinkommen der BAföG-Empfänger*innen. Diese werden um 20,75 Prozent angehoben.

Ab Oktober 2022 ist zudem der Freibetrag auf dein eigenes Einkommen im Nebenerwerb bis zu 520 EUR pro Monat anrechnungsfrei.


3. Höherer Studiengebührenzuschuss

Mit dem 27. BAföG-Änderungsgesetz wird auch der Zuschlag für Studiengebühren beim Auslandsstudium erhöht. Statt wie bislang 4.600 EUR kannst du je nach individuellem Anspruch auf Auslands-BAföG für dein Auslandssemester als Free Mover ab jetzt bis zu 5.600 EUR Zuschuss erhalten.


4. Förderung einjähriger Programme auch außerhalb der EU

Der erhöhte Studiengebührenzuschuss ist nicht die einzige Änderung, die das Studium im Ausland betrifft: Bislang konnten nur Auslandssemester weltweit gefördert werden, komplette Studiengänge hingegen nur innerhalb der EU.

Auch dies wurde erfreulicherweise ein Stück weit geändert: Ab sofort werden auch einjährige anerkannte Ausbildungen und Studiengänge weltweit gefördert. Damit kannst du also ab jetzt zum Beispiel für ein einjähriges Masterstudium in Großbritannien wieder Auslands-BAföG erhalten, was seit dem Brexit nicht mehr möglich war.


5. Weitere Änderungen

Das 27. BAföG-Änderungsgesetz hat noch weitere Neuerungen hervorgebracht: Unter anderem wurde die Altersgrenze von 30 auf 45 Jahre erhöht, die Restschulden werden nach 20 Jahren automatisch erlassen und bei der Antragsstellung ist von nun an keine Unterschrift mehr nötig, sondern der Antrag kann nun komplett digital gestellt werden.

Wir freuen uns sehr über die positiven Änderungen beim BAföG! Die Freibeträge werden spürbar angehoben und die Bedarfssätze steigen – insgesamt erhalten somit mehr Studierende mehr Geld, um sich ihr Studium sowohl in Deutschland als auch im Ausland finanzieren zu können. Besonders schön finden wir zudem, dass durch den erhöhten Studiengebührenzuschuss und die Förderung einjähriger Programme auch außerhalb der EU mehr Studierenden die Möglichkeit gegeben wird, ihren Traum vom Auslandsstudium zu erfüllen.

Also wenn das mal kein guter Grund ist, um direkt mit der Planung für dein Auslandsabenteuer loszulegen! Wir unterstützen dich gerne bei all deinen Fragen rund um die Bewerbung und Organisation – melde dich gerne jederzeit kostenlos bei uns.


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