Aufenthalts­genehmigung für ein Studium in Irland

Viele Studenten aus dem Ausland kommen nach Irland, um auf der grünen Insel einen Bachelor- oder Masterabschluss zu erlangen. Alternativ können sie auch ein Auslandssemester absolvieren. Dabei macht Irland es uns leicht: Für deutsche Staatsbürger stellt die Genehmigung von Einreise und Aufenthalt keinen großen Aufwand dar.

Bürger von EU-Mitgliedsstaaten

Eine Aufenthaltsgenehmigung für ein Studium in Irland wird nicht benötigt, ein Personalausweis oder Reisepass für die Einreise allerdings schon.

Im Rahmen der Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union benötigen deutsche Staatsbürger keine Aufenthaltsgenehmigung für ein Studium in Irland. Das verringert den bürokratischen Aufwand im Vorfeld der Einreise enorm. Nur ein gültiger Personalausweis oder Reisepass muss mitgeführt werden.

Allerdings setzt Irland bei Aufenthalten, die eine Dauer von drei Monaten übersteigen, voraus, dass ein sinnvoller Grund dafür vorliegt. Dazu gehören zum Beispiel Arbeit, Ausbildung, Familienzugehörigkeit oder auch besagtes Studium in Irland. Auch eine finanzielle Absicherung muss gegeben sein, um dem Staat nicht unnötig auf der Tasche zu liegen.


Informationen zum Aufenthalt in Irland

Zwar gibt es in Irland kein formelles Meldesystem wie in Deutschland, aber dennoch ist es sinnvoll, sich bei der Polizei (Garda) in seinem Wohnort zu melden und eine Residence Permit zu beantragen. Außerdem kann es hilfreich sein, sich über ELEFAND vom Auswärtigen Amt bei der Deutschen Botschaft in Dublin zu registrieren. Das System dient in eventuellen Krisenfällen zur schnellen Kontaktaufnahme mit den deutschen Staatsbürgern im Ausland.

Auch ohne eine Aufenthaltsgenehmigung für ein Studium in Irland dürfen deutsche Studenten eine Arbeit aufnehmen, um ihre Finanzen ein wenig aufzustocken. Sie sollten aber auf jeden Fall auch auf andere Arten der Finanzierung zurückgreifen, um gut über die Runden zu kommen: Leben und Studieren in Irland ist nicht immer unbedingt kostengünstig.

Für den Krankheitsfall ist es ratsam, sich bei seiner Krankenkasse eine Europäische Krankenversicherungskarte ausstellen zu lassen. Dank der Sozialversicherungsabkommen in der EU werden damit eventuell anfallende Kosten im regulären Rahmen von einer Krankenversicherung vor Ort abgedeckt. Allerdings ersetzt das keine Reiseversicherung, die noch zusätzliche Kosten wie zum Beispiel einen Rücktransport abdeckt.