Mit dem Working Holiday Visum in Australien studieren

Eine interessante Alternative zum Studentenvisum kann das Working Holiday visa (subclass 417) darstellen. Auch wenn die Programme der Universitäten auf den Studentenvisa aufgebaut sind, besteht an den meisten Hochschulen die Möglichkeit, für ein Semester mit dem Working Holiday Visum in Australien zu studieren. Wer mit diesem Visum in Australien studieren möchte, sollte das frühzeitig mit der australischen Universität oder College Contact abklären.

Was genau ist das Working Holiday Visum?

Wer nach dem Studium in Australien noch einen Work and Travel Urlaub plant, muss sich um ein Working Holiday Visum kümmern.

Das Working Holiday Visum ist für junge Menschen im Alter von 18 bis einschließlich 30 Jahren gedacht, die in Australien Urlaub machen und arbeiten möchten. Inhaber eines solchen Visums dürfen sich für eine Dauer von bis zu zwölf Monaten in Australien aufhalten. Sie dürfen während dieser Zeit arbeiten (bis zu sechs Monate für denselben Arbeitgeber) und eben auch bis zu vier Monate lang studieren. Das entspricht einem Semester in Australien.

Das Working Holiday Visum können nur Staatsbürgern der Länder beantragen, die am Working Holiday Programm mit Australien teilnehmen. Zu diesen Ländern zählt Deutschland, nicht aber Österreich und die Schweiz. Eine Liste aller teilnehmenden Länder gibt es auf der Website des Department of Immigration and Border Protection. Mit dem Visum ist eine mehrmalige Ein- und Ausreise möglich.

Da man das Working Holiday Visum nur einmal im Leben erhalten kann, sollten Studierende sich genau überlegen, ob sie es wirklich für ein kurzzeitiges Studium in Australien nutzen möchten oder ob sie doch lieber ein Studentenvisum beantragen, um sich so die Möglichkeit offenzuhalten, zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal einen Work & Travel Aufenthalt in Australien einlegen zu können.


Bedingungen für das Working Holiday Visum

Neben Alter und Staatsbürgerschaft gibt es noch weitere Kriterien für den Erhalt eines Working Holiday Visums für Australien. Antragsteller dürfen nicht bereits zuvor mit einem Work and Holiday (Temporary) visa (subclass 462) eingereist sein. Sie müssen außerdem über ausreichende finanzielle Mittel für ihren Aufenthalt in Australien verfügen. Die festgesetzte Summe beträgt derzeit A$ 5000. Außerdem müssen sie nachweisen, dass sie in der Lage sind, ein Rückflugticket zu erwerben. Es besteht die Möglichkeit, dass man bei der Einreise nach einem Nachweis über die finanziellen Mittel gefragt wird. Dieser lässt sich mit der Kopie eines Kontoauszugs erbringen, die mit einem Bankstempel versehen sein muss. Der Kontoauszug sollte natürlich aktuell sein. Außerdem müssen Einreisende ein Ticket für den Rückflug vorzeigen oder nachweisen können, dass sie genug Geld haben, um eines zu kaufen. Antragssteller, die Kinder haben, dürfen nicht von diesen begleitet werden. Für den Fall, dass man Schulden bei der australischen Regierung hat, kann einem das Visum verwehrt werden. Wer ein Visum für Australien beantragt, wird unter Umständen gebeten, ein polizeiliches Führungszeugnis einzureichen.

Gesundheitliche Voraussetzungen

Um ein Visum zu erhalten, sind außerdem bestimmte Gesundheitsvoraussetzungen zu erfüllen. Für Deutsche sind Untersuchungen jedoch standardmäßig nicht vorgesehen. Wer allerdings in den letzten fünf Jahren drei Monate am Stück in einem Land gelebt hat, das von der australischen Regierung im Risikolevel higher eingestuft ist, muss eine Röntgenaufnahme des Brustkorbs einreichen. Eine Liste dieser Länder ist auf der Internetseite des Department of Immigration and Border Protection einsehbar. Für die medizinischen Untersuchungen sind spezielle medizinische Einrichtungen zuständig, die Adressen gibt ebenfalls auf der Website des Department of Immigration and Border Protection.


Das Working Holiday Visum für Australien beantragen

In der Regel erfolgt die Antragstellung für das Working Holiday Visum online über das Department of Immigration and Border Protection. Dafür ist ein noch zwei Jahre gültiger Reisepass notwendig. Die Zahlung der Bearbeitungsgebühr erfolgt bei der Beantragung des Visums per Kreditkarte.

Wer Kinder hat, muss das Visum auf dem Postweg oder persönlich beantragen. Die Antragsstellung gestaltet sich hier aufwendiger, da bei einem Visumsantrag auf diesem Wege auch einige Dokumente einzureichen sind. Eine so genannte Document Checklist ist auf der Website des Department of Immigration and Border Protection zu finden.

Kosten

Die Bearbeitungsgebühr für das Working Holiday Visum für Australien beträgt AUD 440. Dazu kommt noch eine geringe Gebühr für die Kreditkartenzahlung. Falls das Visum nicht online beantragt wird, wird eine zusätzliche Gebühr von AUD 80 erhoben.


Krankenversicherung

Anders als bei Studentenvisa sind Studierende, die sich mit dem Working Holiday Visum in Australien aufhalten, nicht über die Overseas Student Health Cover (OSHC) versichert. Sie müssen also selbst eine Auslandskrankenversicherung für ihren Studienaufenthalt in Australien abschließen.