Jura im Ausland studieren

Wann ist ein Kaufvertrag rechtswirksam? Welche Rechte und Pflichten haben Arbeitnehmer? Welche Unternehmensform zahlt welche Steuern? Gerade Deutschland ist dafür bekannt, dass es für jeden Bereich des Zusammenlebens einen Paragraphen zu geben scheint. Das mag übertrieben klingen. Tatsache ist: Es gibt mehrere tausend Gesetze und Verordnungen und die Zahl der Einzelvorschriften geht in die Hunderttausende. Da aber nicht jeder einzelne mögliche Streitfall erfasst werden kann, müssen diese Gesetzestexte in Zweifelsfällen immer wieder neu ausgelegt werden. Hier kommen die Juristen ins Spiel. Sie kennen sich im Paragraphendschungel aus und wenden das geltende Recht als Anwälte oder Richter an. Dabei haben sie es nie nur mit trockenen Gesetzestexten, sondern immer auch mit menschlichen Schicksalen zu tun.

Das Studienfach Jura

Mit einem Studienabschluss in Jura kann man sich auf viele unterschiedliche Rechtsbereiche spezialisieren.

Der Anwaltsberuf genießt in Deutschland ein hohes Ansehen und verspricht ein gutes Gehalt. Das verleitet unzählige Abiturienten dazu, sich für ein Jurastudium zu entscheiden. Jura gehört zu den am stärksten besetzten Studienfächern. Was die Meisten dabei nicht bedenken: Die Ausbildung zum Volljuristen dauert Jahre. Das Studium ist nicht nur langwierig, sondern auch anspruchsvoll. Für Einige lohnt es sich, sich über Alternativen zu informieren. Es gibt mittlerweile eine große Anzahl an Bachelor- und Masterstudiengängen, die ebenfalls einen Rechtsbezug haben. Das Studium geht hier nicht nur um einiges schneller, sondern unter Umständen werden sie den eigenen Berufswünschen auch viel eher gerecht.

Das klassische Jurastudium: Staatsexamen

Wer später einmal als „Volljurist“ arbeiten und den Beruf des Anwalts, Notars, Staatsanwalts oder Richters ergreifen möchte, muss ein klassisches Jurastudium absolvieren. Dieses besteht aus zwei Teilen:

  • Ein mindestens achtsemestriges Studium, welches mit der ersten juristischen Prüfung (1. Staatsexamen) abschließt
  • Ein zweijähriger praktischer Vorbereitungsdienst, das sogenannte Rechtsreferendariat an dessen Ende die zweite juristische Staatsprüfung (2. Staatexamen) steht.

Grundstudium

Das klassische Jurastudium ist in ein viersemestriges Grundstudium und ein ebenso langes Hauptstudium unterteilt. Im Grundstudium besuchen die Studierenden Veranstaltungen in den drei Hauptfeldern des Rechts: Öffentliches Recht, Strafrecht und Zivilrecht. Zu Anfang lernen sie dort vor allem einfache rechtliche Sachverhalte. Sie diskutieren über ethische und philosophische Fragestellungen und setzen sich mit der Geschichte des Rechts auseinander. Das Grundstudium schließt mit einer Zwischenprüfung ab. Je nach Bundesland müssen die Studierenden entweder eine schriftliche Prüfung bestehen oder lediglich eine ausreichende Gesamtpunktzahl aus den bereits geschriebenen Klausuren erreichen.

Hauptstudium

Im Hauptstudium setzen sich die Studierenden weiterhin mit den drei Hauptgebieten der Rechtsprechung auseinander. Die Fallbesprechungen sind nun deutlich kniffeliger als im Grundstudium. Außerdem kommen neue Rechtsgebiete dazu. Dabei können die Studierenden eigene Schwerpunkte wie etwa Kirchenrecht, Europarecht oder Umweltrecht wählen. Fremdsprachenkurse und Seminare in Rhetorik und Verhandlungsführung ergänzen die juristische Ausbildung. Am Ende des Hauptstudiums müssen die Studierenden die erste juristische Staatsprüfung ablegen. Diese besteht aus mindestens sechs Klausuren und einer mündlichen Prüfung. Da die Durchfallquoten sehr hoch sind, nehmen sich viele Studierende ein Jahr oder mehr Zeit zur Vorbereitung und besuchen kostenpflichtige Repetitorien, in denen sie das Gelernte wiederholen.

Referendariat

Wenn sie die Prüfung geschafft haben, gehen die meisten Studierenden in das zweijährige Referendariat. Sie lernen verschiedene Berufsfelder kennen und arbeiten unter anderem bei Gerichten, Anwaltskanzleien und Staatsanwaltschaften. Die meisten Stationen sind vorgegeben. Es gibt aber auch einen Wahlbereich, der zum Beispiel im diplomatischen Dienst absolviert werden kann. Das Referendariat schließt mit der zweiten juristischen Staatsprüfung ab.

Bachelor- und Masterstudium Jura

Mittlerweile wurden darüber hinaus auch rechtswissenschaftliche Bachelor- und Masterstudiengänge eingeführt. Diese Studienangebote sind oftmals sehr spezialisiert, zum Beispiel auf Wirtschaftsrecht oder auf IT-Recht. Sie bilden nicht zum Volljuristen aus, sind aber durchaus geeignet, um beispielsweise in den Rechtsabteilungen großer Wirtschaftsunternehmen zu arbeiten.

Bachelor Jura

Das Jurastudium kann in Deutschland an staatlichen und privaten Universitäten absolviert werden. Insbesondere an Privatuniversitäten ist es oftmals möglich einen Doppelabschluss zu erwerben. Nach drei Jahren erhalten Studierende dann beispielsweise den Bachelor of Laws (LL.B.) und nach vier Jahren können sie die erste juristische Staatsprüfung ablegen.

Master Jura

Viele Juristen nutzen die neuen Masterstudiengänge, um ihren Abschluss noch weiter aufzuwerten. Die Masterprogramme schließen mit dem Titel Master of Law (LL.M.) ab. Sie stellen das wissenschaftliche Arbeiten in den Vordergrund und sind zum Teil mit einer Promotion vergleichbar. Besonders beliebt sind Studiengänge im Ausland, vor allem in den USA oder anderen englischsprachigen Ländern. Auch in Deutschland werden immer mehr Masterstudiengänge angeboten.


Voraussetzungen

Wer Jura studieren möchte, sollte sich nicht nur für das herrschende Recht interessieren. Es ist viel Disziplin nötig, um das hohe Lernpensum und die umfangreichen Prüfungen zu bewältigen. Um die Gesetze richtig anwenden zu können, ist aber nicht nur ein gutes Gedächtnis, sondern auch ein sicherer Umgang mit der deutschen Sprache und die Fähigkeit zum logischen Denken erforderlich.


Berufsfelder

Wer die Ausbildung zum Volljuristen geschafft hat, arbeitet später aller Wahrscheinlichkeit nach als Anwalt, Staatsanwalt, Richter oder Notar.

Auch Jobs in großen Wirtschaftskanzleien sind begehrt. Weitere Arbeitgeber für Juristen sind Banken, Versicherungen, Wirtschaftsunternehmen und Parteien. Viele Absolventen machen sich nach einigen Jahren mit einer eigenen Anwaltskanzlei selbstständig. Dabei können sie sich auf verschiedene Rechtsgebiete spezialisieren.Auch eine Tätigkeit als Redakteur oder Lektor bei juristischen Fachverlagen ist möglich.

Wer ins Ausland möchte, kann bei Nichtregierungsorganisationen, der EU oder dem Internationalen Strafgerichtshof arbeiten. In jedem Fall ist die Abschlussnote wichtig für den beruflichen Werdegang. Nur wer beide juristischen Prüfungen mit mindestens „voll befriedigend“ bestanden hat, erhält ein „Prädikatsexamen“. Dieses ist Voraussetzung, um als Staatsanwalt oder Richter zu arbeiten und wird auch von vielen anderen Arbeitgebern vorausgesetzt.

Einen weiteren wichtigen Karrierefaktor bildet die Auslandserfahrung. Im Zuge der Europäisierung des Rechts werden mehr und mehr internationale Verträge abgeschlossen, auch die internationalen Strafverfolgungen nehmen mit fortschreitender Globalisierung zu. Große Kanzleien, internationale Organisationen und supranationale Institutionen wie die EU achten darum sehr genau darauf, ob ihre Bewerber Kenntnisse im internationalen Recht haben und über hinreichende Fremdsprachenkenntnisse verfügen. Ein Auslandsstudium bietet die Gelegenheit, sich mit der Rechtsprechung anderer Länder vertraut zu machen und die Fremdsprachenkenntnisse und interkulturellen Kompetenzen zu schulen.