Qualitäts­sicherung im Hochschulwesen in Großbritannien

In Großbritannien findet die Qualitätssicherung im Hochschulbereich auf verschiedenen Ebenen statt. So dürfen nur staatlich anerkannte Hochschulen überhaupt akademische Abschlüsse wie Bachelor, Master oder Ph.D. vergeben.

Bevor sie den akademischen Bildungsmarkt betreten, durchlaufen die Hochschulen also eine initiale staatliche Kontrolle. So ist sichergestellt, dass sie die qualitativen Mindeststandards erfüllen.

Degree-Awarding Powers

Degree-Awarding Power bedeutet in Großbritannien das Recht darauf, akademische Abschlüsse zu verleihen. Hochschulen, die darüber verfügen, erhalten die Bezeichnung Degree-Awarding Bodies oder Recognised Bodies.

Staatlich finanzierte Hochschulen haben das Recht, zeitlich unbegrenzt akademische Abschlüsse zu verleihen. Private Institutionen müssen hingegen alle sechs Jahre eine Erneuerung beantragen.


QAA und der UK Quality Code

Staatlich anerkannte Hochschulen sind autonom und daher selbst für die Ausgestaltung ihrer Studiengänge und die Prozesse ihrer Qualitätssicherung verantwortlich. Eine nationale Akkreditierung oder Zulassung von Studiengängen existiert in Großbritannien nicht. Trotzdem gibt es einheitliche, nationale Mindeststandards, die alle staatlich anerkannten Hochschulen hinsichtlich ihrer Studiengänge erfüllen müssen.

Die nationale Agentur für Qualitätssicherung, die QAA (The Quality Assurance Agency for Higher Education), legt diese Standards im sogenannten UK Quality Code for Higher Education fest. Die QAA hat für die Hochschulen primär eine beratende und unterstützende Funktion. Auch wenn der Quality Code nicht gesetzlich verankert ist, sind die Vorgaben des Codes verbindlich.

Der UK Quality Code

Der Quality Code erfährt eine kontinuierliche Anpassung an aktuelle Entwicklungen. Er besteht grundsätzlich aus drei Bereichen:

  • Teil A: Festlegung und Aufrechterhaltung akademischer Standards (Academic Standards)
  • Teil B: Sicherung und Verbesserung der akademischen Qualität (Academic Quality)
  • Teil C: Bereitstellung von Informationen zum Studium (Information about Higher Education Provision)

Teil A

Teil A legt Mindeststandards fest und bietet den Hochschulen einen gemeinsamen Ausgangs- und Bezugspunkt.

Dabei geht es vor allem um den Mindestlernerfolg, den ein Student zum Abschließen eines Kurses oder zum Erhalt eines akademischen Abschlusses erreichen muss. Dieses Mindestniveau ist in ganz Großbritannien bei Abschlüssen auf derselben Qualifikationsstufe (Bachelor, Master, Ph.D.) gleich.

Da der Quality Code nur die untere Grenze vorgibt, legen einzelne Hochschulen zum Teil auch höhere Mindeststandards fest. Auch die Grenzen zum Erreichen besonderer Auszeichnungen wie einem First-Class Honours Degree (vergleichbar mit einem sehr guten deutschen Bachelor- oder Masterabschluss) können variieren.

Teil B

Teil B bezieht sich auf die Unterstützung, die die Hochschulen ihren Studenten beim Erreichen des Lernziels bieten sollen. Dabei geht es um Lernprozesse, die Qualität der Lehre und die Bewertungsweise. Dazu zählen außerdem alle Ressourcen und Prozesse, die eine Hochschule einsetzt, um ihre Studenten beim Ausschöpfen ihres Potentials zu unterstützen.

Teil C

Teil C gibt Richtlinien zur Bereitstellung von Studieninformationen vor. Die Informationen sollen zweckmäßig, zuverlässig und für die Studenten einfach zugänglich sein.


Interne und externe Qualitätssicherung an den Hochschulen

Jede britische Hochschule verfügt zudem über interne Mechanismen der Qualitätssicherung. Da die Hochschulen autonom handeln, unterscheiden sich diese Mechanismen möglicherweise von Hochschule zu Hochschule.

Es führen allerdings alle Hochschulen regelmäßig interne Prüfungen zur Qualitätssicherung angebotener Studiengänge durch:

  • Annual Monitoring (jährliche Kontrolle)
  • Periodic Reviews (größere Überprüfung alle fünf Jahre)

Referenzpunkt ist hier immer der UK Quality Code.

Die QAA führt darüber hinaus externe Prüfungen an den Hochschulen durch. So gibt es regelmäßige Kontrollen durch QAA-Prüfer, in deren Folge die QAA einen Bericht erstellt. Darin kommentieren und beurteilen die Prüfer die Qualitätsstandards der jeweiligen Institution. Die Berichte sind öffentlich zugänglich, sodass Interessenten sich jederzeit über die Ergebnisse informieren können. Die QAA-Prüfungen weisen Parallelen zum Auditverfahren auf, das beispielsweise in Neuseeland üblich ist.

In manchen Fachbereichen ist es üblich, dass sich eine weitere Instanz an der Qualitätssicherung beteiligt. So ist in medizinischen Fächern und im Bereich der Ingenieurwissenschaften eine Anerkennung des zuständigen Berufsverbands erforderlich.


FHEQ und FQHEIS

Es gibt in Großbritannien darüber hinaus zwei Referenzrahmen für tertiäre Bildungsabschlüsse:

  • Das FHEQ (Framework for Higher Education Qualifications in England, Wales and Northern Ireland)
  • Das FQHEIS (Framework for Qualifications of Higher Education Institutions in Scotland)

Sowohl das FHEQ als auch das FQHEIS beinhalten verschiedene Niveaustufen (Levels) und weisen jedem akademischen Abschluss ein Bildungsniveau mit bestimmten Kompetenzen zu. Die QAA verwaltet beide Referenzrahmen und ist auch für die Qualitätssicherung zuständig.

Die Frameworks sind Hilfestellungen für Hochschulen und externe Prüfer. Sie stellen eine Referenz bereit, um akademische Standards zu setzen und studentischen Erfolg zu beurteilen. Die Hochschulen ordnen ihre Studiengänge auf dem passenden Level ein. Sie sorgen dafür, dass der angestrebte Mindestlernerfolg des Studiengangs mit dem vorgesehenen Mindestlernerfolg der jeweiligen Niveaustufe übereinstimmt. Externe Prüfer überprüfen dann regelmäßig diese Übereinstimmung.