Auslands-BAföG für ein Auslandsstudium in den USA

Ein Auslandssemester in den USA - ein Traum, den viele Studenten auf der ganzen Welt teilen. Der wohl größte Knackpunkt dabei: die Finanzierung. Allgemein ist bekannt, dass die Kosten für einen Semesteraufenthalt oder ein Studium in den USA nicht unerheblich sind. Die Finanzierung des USA-Studiums muss jedoch kein Hindernis sein.

Gerade für ein Semester in den USA gibt es eine Reihe von Finanzierungshilfen für Studierende aus Deutschland. Eine gute Form der Finanzierung eines Auslandssemesters in den USA stellt das Auslands-BAföG dar.

Wissenswertes zum Auslands-BAföG

Mit Auslands-BAföG kommen Studierende ihrem Ziel eines Auslandssemesters in den USA einen großen Schritt näher.

Vielen Studierenden ist oftmals gar nicht bewusst, dass das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) nicht nur ein Studium in Deutschland, sondern auch eine Ausbildung im Ausland als förderungsfähige Ausbildung betrachtet.

Unterschiede zwischen Inlands- und Auslands-BAföG

Auf den ersten Blick scheinen sich die BAföG-Inlandsförderung und das Auslands-BAföG nicht groß zu unterscheiden: Die Vergabe des Auslands-BAföG ist ebenfalls einkommensabhängig. Sie richtet sich nach dem eigenen Vermögen und dem der Eltern oder des Ehepartners und nicht primär nach den eigenen Studienleistungen.

Der entscheidende Unterschied zur Inlandsförderung liegt in den Bemessungsgrenzen. Diese fallen für das Auslands-BAföG höher aus, da weitere Kostenfaktoren wie beispielsweise höhere Studiengebühren in die Prüfung einbezogen werden. Somit haben auch jene Studierenden Chancen auf Auslands-BAföG für ein Auslandssemester in den USA, die aufgrund des Einkommens ihrer Eltern keinen Anspruch auf Inlands-BAföG haben.

Aufgrund der recht langen Bearbeitungszeit ist es ratsam, für die Antragsstellung zum Auslands-BAföG ausreichend Zeit einzuplanen. Spätestens ein halbes Jahr vor der Abreise sollte der Antrag dem zuständigen BAföG-Amt beziehungsweise Studierendenwerk vorliegen, besser früher. Andernfalls riskiert ihr, dass das Auslands-BAföG für das Auslandsstudium in den USA nicht rechtzeitig ausgezahlt wird.

Förderung für eine Auslandsausbildung außerhalb der EU

Während innerhalb der EU, der EWR-Staaten und in der Schweiz auch ein mehrjähriges Vollstudium förderungsfähig ist, gilt dies für ein Studium im außereuropäischen Ausland nicht. Dort liegt die maximale Förderungsdauer normalerweise bei einem Jahr. Somit können lediglich ein Auslandssemester sowie einjährige, in sich abgeschlossene Studiengänge in den USA mit Auslands-BAföG gefördert werden.

Zudem müssen die im Ausland erbrachten Studienleistungen zumindest teilweise auf die Inlandsausbildung anrechenbar sein. Die Förderung eines reinen Sprachaufenthalts ohne den Erhalt von Credits ist im Normalfall also nicht durch das Auslands-BAföG möglich.

Darüber hinaus kann pro Studienabschnitt nur ein zusammenhängender Zeitraum in einem einzigen Land gefördert werden. Wer beispielsweise im Bachelorstudium bereits eine Förderung für ein Praktikum oder Studium in Australien bekommen hat, kann grundsätzlich bis zum Master kein Auslands-BAföG mehr für ein Auslandssemester in den USA erhalten.

Für die USA gibt es einige Besonderheiten in Bezug auf Auslands-BAföG. Diese gilt es im Folgenden vorzustellen.


Auslands-BAföG Leistungsumfang

Förderberechtigte Studierende können im Rahmen des Auslands-BAföG für ein Auslandssemester oder ein einjähriges Auslandsstudium in den USA maximal die folgenden Leistungen erhalten:

  • Erstattung der Studiengebühren bis zu EUR 5.600 für höchstens ein Jahr.
  • Reisekostenpauschale für die Hin- und Rückreise von insgesamt EUR 1000
  • Zuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung im Inland (bis zu EUR 94 für die Krankenversicherung und EUR 28 für die Pflegeversicherung)
  • Bei vorhandener Auslandskrankenversicherung: Zuschlag von EUR 94
  • Wohnzuschlag (EUR 360 monatlich) + individuelle Bedarfssätze (bis maximal EUR 452 monatlich)
  • Monatlicher Auslandszuschlag von EUR 94

Aus- und Rückzahlung des Auslands-BAföG

Die Studiengebühren in den USA fallen in der Regel zu Beginn des Semesters beziehungsweise Trimesters an, in manchen Fällen auch früher. Die Reisekostenpauschale und die Studiengebühren werden normalerweise auf den gesamten Bewilligungszeitraum umgelegt und jeden Monat anteilig ausgezahlt. Somit ist es in der Regel notwendig, das Geld vorzustrecken.

Studierende, die dadurch in finanzielle Schwierigkeiten geraten, können einen Antrag stellen, damit ihnen der Betrag in einer Summe ausgezahlt wird. Eine Erstattung der gezahlten Studiengebühren ist allerdings erst gegen Vorlage der Quittung möglich. Das gilt ebenfalls für die Reisekostenpauschale.

Bei den Leistungen des Auslands-BAföG handelt es sich üblicherweise zur Hälfte um einen Zuschuss und zur Hälfte um ein zinsfreies Bankdarlehen. Davon ausgenommen sind die Studiengebühren. Diese werden als voller Zuschuss geleistet und müssen somit nicht zurückgezahlt werden.

Damit Studierenden die Studiengebühren erstattet werden, müssen sie sich bei der Gasthochschule für einen Erlass der Studiengebühren bewerben. Zu diesem Zweck existiert ein spezieller Vordruck, der beim zuständigen Studierendenwerk in Hamburg erhältlich ist. Das Formblatt können sich Studierende von der Gasthochschule in den USA unterzeichnen lassen. Dies ist allerdings erst vor Ort und nicht im Vorhinein möglich. Daher sollten Studierende bei ihrer finanziellen Planung berücksichtigen, dass sich der Auszahlungsbeginn eventuell um ein bis zwei Monate verzögern kann.


Voraussetzungen für den Bezug von Auslands-BAföG für ein Auslandssemester in den USA

Um Auslands-BAföG für ein Auslandssemester in den USA zu erhalten, müssen verschiedene Kriterien erfüllt werden.

Persönliche Voraussetzungen

  • Ständiger Wohnsitz in Deutschland
     
  • Studienaufenthalt in den USA von mindestens einem halben Jahr, einem Semester oder zwei Quartalen (Quarters) bei Free Movern. Bei Hochschulkooperationen liegt die Mindestdauer bei zwölf Wochen, sodass hier auch eine Förderung einzelner Quarters (Trimester) möglich ist. Dies gilt unabhängig davon, ob die Bewerbung im Rahmen eines Austauschprogramms oder als Free Mover erfolgt. Entscheidend ist, dass die Hochschulkooperation grundsätzlich vorliegt und die Mindestdauer von 12 Wochen nicht unterschritten wird.
     
  • Studium in Deutschland (beziehungsweise einem anderen EU-Staat oder der Schweiz) seit mindestens einem Jahr und Erwerb von grundlegenden Kenntnissen in der gewählten Fachrichtung in diesem Zeitraum
     
  • Auslandsaufenthalt in den USA innerhalb der Förderungshöchstdauer. Diese entspricht der Regelstudienzeit des Studiengangs in Deutschland. Nach Ablauf des vierten Semesters müssen Studierende eine Leistungsbescheinigung bei dem zuständigen BAföG-Amt einreichen. Unter besonderen Umständen ist auch eine Förderung nach Ablauf der Höchstdauer möglich.
     
  • Die Gleichwertigkeit der Ausbildung in den USA muss gegeben sein. Studierende, die einen Associate Degree an einem Community College in den USA erwerben, sind nicht förderberechtigt, da der Abschluss in Deutschland nicht offiziell anerkannt ist. Bei Bachelorprogrammen an Community Colleges wird im Einzelfall geprüft, ob eine Förderung infrage kommt.

Fachliche und studienbezogene Voraussetzungen

Eine Einschreibung als Full-Time Student in den USA ist erforderlich. Dies bedeutet im Detail:

  • Studium derselben Fachrichtung wie in Deutschland (beziehungsweise in der Schweiz oder einem EU-Land)
     
  • Erwerb von mindestens neun Credits pro Semester im Undergraduate-Bereich / sechs Credits pro Semester im Graduate-Bereich. Als Nachweis dient die Immatrikulationsbescheinigung, der Stundenplan oder der Grade Report.
     
  • Kurswahl innerhalb der eigenen Fachrichtung. Die Wahl von fachfremden Kursen gilt es zu begründen.
     
  • Bachelor- oder Masterarbeitsvorhaben in den USA können in der Regel nur gefördert werden, wenn Studierende in ihrer Fachrichtung zusätzlich an einer Hochschule in den USA eingeschrieben sind. Genauere Informationen erteilt das Studierendenwerk Hamburg.

Hilfe beim Antrag für Auslands-BAföG

Fakt ist, dass knapp 90% aller BAföG bzw. Auslands-BAföG Anträge fehlerhaft sind. Mit dem Tool von meinbafög.de wird euch bei der Antragstellung eine Menge Arbeit abgenommen und ihr geht sicher, dass der Antrag zu 100% vollständig ist.

Ansprechpartner für Auslands-BAföG für ein Auslandssemester in den USA

Die Zuständigkeit für das Auslands-BAföG für ein Auslandssemester in den USA liegt beim Studierendenwerk Hamburg:

Amt für Ausbildungsförderung
BAföG für eine Ausbildung in den USA
Nagelsweg 39
20097 Hamburg
Telefon: 040 / 42 815
Telefax: 040 / 41 902 - 6126 bafoeg@studierendenwerk-hamburg.de
Internet: http://www.studierendenwerk-hamburg.de/studierendenwerk/de/home/

Postanschrift
Studierendenwerk Hamburg
Amt für Ausbildungsförderung (USA)
Postfach 13 01 13
20101 Hamburg