Aufenthalts­genehmigung für ein Studium in Spanien

Jedes Jahr zieht es internationale Studierende für ein Auslandsstudium nach Spanien. Hier können sie ein komplettes Studium absolvieren oder im Rahmen kürzerer Studienaufenthalte wie einem Auslandssemester eine spanische Hochschule besuchen. Aufgrund der Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union sind Einreise und Aufenthalt für Deutsche und Staatsangehörige anderer EU-Staaten normalerweise unkompliziert.

Staatsbürger aus vielen anderen Ländern benötigen oftmals ein Studentenvisum für Spanien. Deshalb sollten sie sich vor Beginn des Studiums in Spanien individuell erkundigen, ob sie ein Visum beantragen müssen. Anlaufstellen für solche Fragen sind in der Regel die Spanischen Botschaften oder Konsulate.

Bürger von EU-Mitgliedstaaten

Für ein Studium in Spanien ist keine Aufenthaltsgenehmigung notwendig, wohl aber eine Registierung bei den spanischen Behörden.

Für die Einreise nach Spanien benötigen Studierende aus Mitgliedsstaaten der Europäischen Union nur ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass. Nach der Einreise ist ihnen ohne weiteres ein Aufenthalt von bis zu 90 Tagen im Land gestattet. Eine Aufenthaltsgenehmigung für ein Studium in Spanien ist für EU-Bürger nicht notwendig.


Informationen zum Aufenthalt in Spanien

Wer sich als EU-Bürger länger als 90 Tage zum Studieren in Spanien aufhalten möchte, muss allerdings ein paar Formalitäten erledigen. Zunächst ist die Anmeldung beim Ayuntamiento, dem Einwohnermeldeamt im Wohnort in Spanien notwendig. Dazu sollten Studierende ihren Personalausweis oder Reisepass mitbringen sowie einen Nachweis über den örtlichen Wohnsitz. Als solcher kann zum Beispiel ein Mietvertrag gelten. Es wird dazu geraten, zusätzlich zu den vorzulegenden Originaldokumenten auch einige Kopien dabeizuhaben.

Im Anschluss an die Anmeldung ist dann noch die Registrierung als EU-Bürger in Spanien notwendig, bei der man auch eine Spanische Ausländeridentitätsnummer (Número de Identidad de Extranjero, kurz NIE) bekommt. Für die Registrierung muss man sich persönlich an das entsprechende Oficina de Extranjeros oder die zuständige Polizeistelle wenden.

Informationen dazu bieten auch das Generalkonsulat von Spanien in Hamburg und die Deutschen Vertretungen in Spanien.

Deutsche Studierende, die in den Semesterferien in Spanien jobben möchten, um sich ihr Studium zu finanzieren, benötigen dafür keine Arbeitserlaubnis.