Aufenthalts­genehmigung für ein Studium in Großbritannien

Wer aus der EU, den nicht der EU zugehörigen EWR-Mitgliedsstaaten oder der Schweiz stammt, benötigt seit dem Austritt Großbritanniens aus der EU für Studienaufenthalte mit einer Dauer von mehr als sechs Monaten, ein gültiges Studierenden-Visum. Für kürzere Studienaufenthalte wie beispielsweise ein Auslandssemester in Großbritannien (bis zu sechs Monaten) muss weiterhin kein Visum vor der Abreise beantragt werden.

Studienaufenthalte bis zu sechs Monaten

Studierende, die einen bis zu sechsmonatigen Studienaufenthalt, zum Beispiel ein Auslandssemester in Großbritannien planen, benötigen dazu kein Studierenden-Visum. Ihnen wird bei Ankunft am Flughafen ein Visa-on-Arrival ausgestellt. Die Einreise nach Großbritannien ist nur mit einem gültigen Reisepass oder anderen anerkannten Reisedokumenten möglich. Um das Visa-on-Arrival zu erhalten, müssen internationale Studierende eine offizielle Zusage der britischen Gasthochschule für ihren geplanten Studienaufenthalt mit sich führen, um diese vorlegen zu können.

Das Visa-on-Arrival ist nicht verlängerbar.

Visum für Studienaufenthalte über sechs Monaten

Internationale Studierende, die für mehr als sechs Monate im Vereinten Königreich studieren möchten, um beispielsweise ein Bachelor- oder Masterstudium in Großbritannien zu absolvieren, müssen dazu vorab ein Studierenden-Visum beantragen. Dies ist frühestens sechs Monate vor Programmbeginn möglich.

Die Kosten für das Studierenden-Visum betragen aktuell GBP 348. Hinzu kommt die sogenannte „Immigration Health Surcharge“, die Zugang zum National Health Service (dem öffentlichen Gesundheitssystem) des Vereinigten Königreichs gewährt. Diese Gebühr kann jedoch unter Umständen von der heimischen Krankenversicherung zurückerstattet werden.

Zur Beantragung des Studierenden-Visums müssen Studierende zunächst den "UK Immigration: ID Check" per Smartphone-App oder bei einer lokalen Visumsbehörde durchlaufen. Der Antrag für das Studierenden-Visum wird anschließend online auf der Website der britischen Regierung gestellt: www.gov.uk/student-visa/apply

Folgende Unterlagen werden zur Beantragung des Visums benötigt:

  • Gültigen Reisepass
  • Eine Einschreibebestätigung und die CAS-Referenznummer (Confirmation of Acceptance for Studies) einer staatlich anerkannten Hochschule
  • Originalnachweise über die akademischen Qualifikationen sowie ein von der britischen Regierung anerkannter Sprachnachweis (B2-Level)
  • Finanznachweise

Weitere Informationen zu den benötigten Dokumenten finden sich auf der Website der britischen Regierung:
www.gov.uk/student-visa/documents-you-must-provide

Die Bearbeitung des Visumsantrages dauert in der Regel etwa drei Wochen. Die Einreise mit dem Visum ist bis zu einen Monat vor Beginn des Studiums möglich.

Weitere Infos zu der Arbeitserlaubnis während einer Aufenthalts­genehmigung für ein Studium in Großbritannien

Prinzipiell können Studierende mit einem gültigen Studierenden-Visum in Großbritannien einer geringfügigen Nebenschäftigung nachgehen. Wieviele Stunden ist davon abhängig, ob sie während oder außerhalb der Semesterzeiten arbeiten. Bestimmte Berufe wie professionelle*r Sportler*in oder Sporttrainer*in sowie selbständige Berufe sind davon ausgeschlossen. Wer ein Beschäftigungsverhältnis eingehen möchte, muss dazu offiziell über die National Health Service versichert sein und eine Insurance Number besitzen. Eine Erstattung der „Immigration Health Surcharge“ durch die heimische Krankenversicherung ist in diesem Fall nicht möglich.

Allerdings sollte das hohe Arbeitspensum an britischen Hochschulen nicht unterschätzt werden, weshalb ein Nebenjob nur als Zusatzverdienst eingeplant werden sollten. Für eine grundlegende Finanzierung eines Auslandsstudiums bieten sich ein Stipendium oder ein Studienkredit an.

Studierende, die mit einem Visa-on-Arrival nach Großbritannien einreisen, können mit diesem Visum ausschließlich Freiwilligenarbeit bei anerkannten Wohltätigkeitsorganisationen leisten.