Auslands-BAföG für ein Auslandsstudium in Spanien

Damit der Traum von einem Auslandsstudium in Spanien nicht an zu knappen Finanzen scheitert, gibt es für Studenten verschiedene Finanzierungshilfen, mit denen sie die Kosten stemmen können. Besonders beliebt für die Finanzierung von Studiengebühren, Lebenshaltungskosten und Co. und viel genutzt ist das so genannte Auslands-BAföG.

Im Überblick: Auslands-BAföG für ein Auslandsstudium in Spanien

Das Auslands-BAföG leistet finanzielle Unterstützung für ein Auslandsstudium in Spanien.

Das BAföG, kurz für Bundesausbildungsförderungsgesetz, dient schon seit mehreren Jahrzehnten der Finanzierung eines Studiums. Auch den Besuch anderer weiterführender Bildungsinstitutionen fördert das BAföG. Durch das BAföG sollen Studierende ihre Ausbildung unabhängig von ihren Vermögensverhältnissen verfolgen können. Unzählige Studierende nahmen die finanzielle Förderung durch das BAföG bereits in Anspruch. Die Kurzform des Namens dieses Gesetzes ist zugleich Synonym für die Finanzierungsmöglichkeit als solche.

Studierende können nicht nur für ein Studium in Deutschland BAföG beantragen. Auch ein Voll- und Teilstudium in einem anderen Land der Europäischen Union ist förderungsfähig. Wer also ein Bachelor- oder Masterstudium oder ein Auslandssemester in Spanien absolvieren möchte, kann einen Antrag auf Auslands-BAföG stellen.

Die Bemessungsgrenzen fürs Ausland sind meist höher als für Deutschland. Deshalb haben auch Studierende Chancen auf Auslands-BAföG, die im Inland keinen Anspruch auf Förderung hätten.

Allgemeine Voraussetzungen für den Bezug von BAföG

BAföG können deutsche Staatsbürger, und unter bestimmten Voraussetzungen aber auch Staatsbürger anderer Länder erhalten. Bei Beginn der Ausbildung dürfen Studierende nicht älter sein als 30 Jahre, mit Ausnahme von Masterstudiengängen, für die eine Altersgrenze von 35 Jahren gilt. Im Laufe des Studiums müssen sie Leistungsnachweise einreichen.

Damit sie von Anfang an finanziell gefördert werden können, sollten Studierende den Antrag auf Auslands-BAföG für ein Auslandsstudium in Spanien am besten bereits 6 Monate vor dessen Beginn stellen. Studenten erhalten das Auslands-BAföG frühestens ab dem Anfang des Monats, in dem sie es beantragen.

Hilfe beim Antrag für Auslands-BAföG

Fakt ist, dass knapp 90% aller BAföG bzw. Auslands-BAföG Anträge fehlerhaft sind. Mit dem Tool von meinbafög.de wird euch bei der Antragstellung eine Menge Arbeit abgenommen und ihr geht sicher, dass der Antrag zu 100% vollständig ist.

Ansprechpartner für das Auslands-BAföG für ein Auslandsstudium in Spanien

Die Zuständigkeiten für Auslands-BAföG richten sich nach dem Studienland. Wer Auslands-BAföG für Spanien beantragen möchte, wendet sich an folgende Stelle:

Studierendenwerk Heidelberg
– Amt für Ausbildungsförderung –
Marstallhof 1
69117 Heidelberg

Tel.: 06221 54-5404
Fax: 06221 54-3524

E-Mail: foe@stw.uni-heidelberg.de
Internet: http://www.studentenwerk.uni-heidelberg.de/


Leistungen nach Auslands-BAföG für ein Studium in Spanien

Darüber, ob Anspruch auf Auslands-BAföG für ein Auslandsstudium in Spanien besteht und wie hoch die gegebenenfalls gewährte finanzielle Unterstützung ausfällt, entscheiden der Bedarf der Studierenden in Spanien und die finanziellen Verhältnisse der Studierenden sowie ihrer Eltern oder Ehepartner. Folgende Leistungen können gewährt werden:

  • Zuschuss zu den Studiengebühren in Spanien in Höhe von bis zu EUR 4.600 für ein Studienjahr
  • Monatlicher Grundbedarf von bis zu EUR 419 (inklusive Zuschlag zur deutschen Kranken- und Pflegeversicherung von EUR 109)
  • Bezuschussung der Reisekosten mit pauschalen EUR 500 für Reisen aufs spanische Festland beziehungsweise EUR 1000, wenn die Hochschule auf den Kanarischen Inseln liegt
  • Beitrag zu den Kosten der Auslandskrankenversicherung

Da der finanzielle Beitrag zu den Studiengebühren komplett als Zuschuss gewährt wird, müssen die Studierenden ihn nicht zurückzahlen. Die übrigen Leistungen gibt es zur einen Hälfte als Zuschuss und zur anderen als zinsfreies Darlehen.


Grundlegendes zum Auslands-BAföG für ein kurzfristiges Auslandsstudium in Spanien

Für ein Teilstudium in Spanien können Studenten Auslands-BAföG beziehen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Die Studierenden absolvieren das Auslandsstudium an der spanischen Hochschule in Vollzeit.
  • Das Studium dauert mindestens sechs Monate beziehungsweise ein Semester oder im Rahmen von Hochschulkooperationen mindestens zwölf Wochen.
  • Die spanische Hochschule ist mit einer deutschen Hochschule vergleichbar.
  • Die Anerkennung von Studienleistungen aus dem Auslandssemester ist zumindest teilweise möglich.
  • Die Studierenden haben ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland und halten sich nur zu Ausbildungszwecken in Spanien auf.
  • Studierende bringen Kenntnisse in der Landes- und Unterrichtssprache mit.
  • Das Auslandssemester in Spanien erfolgt innerhalb der Regelstudienzeit. Bei Anträgen auf Auslands-BAföG für ein Auslandssemester nach dem vierten Fachsemester müssen Studierende eine Leistungsbescheinigung einreichen.

Für Sprachkurse kann kein Auslands-BAföG beantragt werden.


Besonderheiten und Voraussetzungen für ein komplettes Auslandsstudium in Spanien

Anders als im außereuropäischen Ausland kann in EU-Ländern wie Spanien auch ein Vollstudium durch Auslands-BAföG finanziell gefördert werden. Der Zuschuss zu den Studiengebühren in Höhe von bis zu EUR 4600 wird allerdings nur für ein Studienjahr gezahlt. Studenten, die ein komplettes Studium in Spanien absolvieren, müssen ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland haben, um Auslands-BAföG beziehen zu können. Sie müssen als Vollzeitstudenten eingeschrieben sein. Die Hochschule in Spanien muss als einer deutschen Hochschule gleichwertig anerkannt sein. Um für das komplette Bachelor- oder Masterstudium in Spanien Auslands-BAföG erhalten zu können, müssen Studierende jährlich einen neuen Antrag stellen.