Anerkennung von Studienleistungen

Während des Studiums ein oder zwei Semester im Ausland zu studieren, macht sich nicht nur auf dem Lebenslauf gut, sondern ist auch in fachlicher und in persönlicher Hinsicht eine Bereicherung. Vielen deutschen Studierenden ist es wichtig, während ihres Studiums Auslandserfahrungen zu sammeln. Die größte Herausforderung bei der Organisation ihres Auslandsaufenthaltes stellt für viele - insbesondere für Freemover - die Sicherstellung der Anerkennung von Studienleistungen dar. Die Wenigsten wollen schließlich aufgrund ihres Auslandsstudiums eine Verlängerung ihrer Studienzeit in Kauf nehmen. Eine Umfrage des DAAD von 2013 zum Thema „Anerkennung von Studienleistungen“ ergab, dass 86 % der Befragten bei möglichen Anerkennungsproblemen keinen Auslandsaufenthalt durchführen würden.

Die Anerkennung von Studienleistungen ist vor allen Dingen eine Frage der richtigen Organisation und sollte für euch daher kein Hindernis darstellen, das Abenteuer Auslandssemester zu wagen.

Ablauf der Anerkennung von Studienleistungen

Damit die Anerkennung von Studienleistungen sichergestellt ist, sollten Studierende ein Learning Agreement abschließen und sich ein Transcript of Records ausstellen lassen.

Wenn es um die Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen geht, ist eine gute Planung sowohl vor als auch während und nach eurem Auslandsstudium das das A und O. Wenn ihr folgende Dinge beachtet, seid ihr auf der sicheren Seite:

Auswahl der „richtigen“ Hochschule

Wer sich die während des Auslandssemesters besuchten Kurse später auf sein Studium in Deutschland anrechnen lassen möchte, muss bereits bei der Auswahl seiner Wunschhochschule darauf achten, dass diese auch die passenden Kurse im Angebot hat. Welche Inhalte die jeweiligen Kurse abdecken, erfahrt ihr in den Kursbeschreibungen (Syllabi), die ihr entweder online auf der Website der Hochschule recherchieren oder aber auch anfordern könnt.

Learning Agreement abschließen

Habt ihr eure Kurswahl getroffen, müsst ihr zunächst überprüfen lassen, ob eure Kurse potenziell anerkannt werden können. Wenn dies möglich ist, solltet ihr eure geplanten Studienleistungen über ein sogenanntes Learning Agreement mit eurer Heimathochschule abschließen. Dabei verpflichtet sich eure Heimatuni, alle auf dem Dokument gelisteten Kurse anzuerkennen, sofern sie ihr diese am Ende auch besucht habt. Zuständig für die Anerkennung von Studienleistungen ist eure Heimathochschule. Erste Anlaufstelle ist hier in der Regel das Akademische Auslandsamt, das Studierendensekretariat oder auch ein Studiengangkoordinator.

Tipp: Wählt für jeden Wunschkurs zusätzlich mindestens einen Alternativkurs, den ihr ebenfalls von der zuständigen Stelle eurer Heimathochschule auf Anerkennungsfähigkeit prüfen lasst. So könnt ihr sicher gehen, dass ihr am Ende auch dann eure nötigen Credits erhaltet, wenn ihr nicht in einen eurer Wunschkurse kommt.

Wichtig: Jede Änderung, beispielsweise einen Kurswechsel, solltet ihr mit eurem Koordinator absprechen und im Learning Agreement schriftlich festhalten lassen!

Transcript of Records und Notenübertragung

Macht euch vor eurem Auslandssemester mit dem Bewertungssystem eurer Wunschhochschule vertraut und informiert euch über das System zur Notenübertragung an eurer Heimathochschule. So könnt ihr sicher gehen, dass es später keine Schwierigkeiten mit der Umrechnung und Anerkennung der Studienleistungen gibt. Beantragt bei der ausländischen Hochschule die Ausstellung eines Transcript of Records (Abschrift der Studiendaten), auf dem die besuchten Veranstaltungen, die Credits und die Noten vermerkt sind. Nach eurem Auslandssemester reicht ihr sowohl das Learning Agreement als auch das Transcript of Records bei der zuständigen Stelle an eurer Heimathochschule ein, die die eingereichten Unterlagen vorab prüft und an den Prüfungsausschuss oder den Studiendekan weiterleitet. Den Bescheid über die Anerkennung erhaltet ihr in der Regel innerhalb von vier Monaten.