11 Aug 2008
Auslandsförderung

Auslands-BAföG - eine wichtige Finanzierungsquelle

Sommer, Sonne, Palmen

Aline Meyer ist Studienberaterin bei College Contact. Ihrer Einschätzung nach, ist das Auslands-BAföG in den letzten Jahren zu einer der wichtigsten Finanzierungsquellen für Studierende geworden, die im Verlauf ihres deutschen Studiums für ein oder zwei Semester privat organisiert ins Ausland gehen: „Mehr als die Hälfte der Studierenden, die sich über uns für ein Auslandssemester oder -jahr bewerben, finanzieren ihren Auslandsaufenthalt zumindest in Teilen über Auslands-BAföG. Die Zahlen sind in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen und wir gehen davon aus, dass sie in den nächsten Jahren weiter steigen werden. Viele unserer Kunden sind überrascht, wenn sie das erste Mal von den Möglichkeiten des Auslands-BAföGs und vor allem von den Förderbeträgen hören.“ 

Grundsätzlich werden gemäß des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) neben einem Studium in Deutschland folgende Studienprogramme gefördert:

Voraussetzung ist, dass diese die Dauer eines Semesters beziehungsweise zweier Trimester nicht unterschreiten. Studierende müssen zudem im Auslandsstudium als Vollzeitstudenten eingeschrieben sein. 

Außerdem müssen weitere fachliche Voraussetzungen erfüllt sein, damit das Auslandssemester durch Auslands-BAföG gefördert werden kann:

  • Kenntnisse in der Landes- beziehungsweise Unterrichtssprache im Zielland
  • die im Ausland belegten Kurse müssen überwiegend derselben Fachrichtung entstammen wie in Deutschland. So können die erbrachten Leistungen zumindest teilweise auf das Studium in Deutschland angerechnet werden. Die Studienzeit in Deutschland verlängert sich somit nicht notwendigerweise.

Die Auslandsförderung umfasst zum einen die Übernahme der notwendigen Studiengebühren im Ausland bis zu einer Höhe von maximal € 4.600 für höchstens ein Studienjahr sowie eine Flugkostenpauschale in Höhe von € 500 für Ziele innerhalb Europas und € 1.000 für Ziele außerhalb Europas. Darüber hinaus werden Zuschläge für die Kosten einer Auslandskrankenversicherung und bei Zielen außerhalb Europas außerdem für die höheren Lebenshaltungskosten im jeweiligen Land gewährt. Dieser Auslandszuschlag wird zusätzlich zu den Bedarfssätzen des Inlands-BAföGs gezahlt, jedoch ohne den möglichen Mietzuschuss. Die Übernahme der Studiengebühren erfolgt hierbei in der Regel in voller Höhe als nicht zurückzuzahlender Zuschuss. Übrige Zahlungen werden jeweils zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als unverzinsliches Bankdarlehen geleistet. 

Je nach Land und Hochschule kann dabei eine beträchtliche Summe zusammen kommen. „Ich habe insgesamt rund € 6.000 bekommen.“ staunt Patrick Hagner noch immer. Der BWL-Student aus Solingen verbrachte im letzten Jahr ein Auslandssemester an der Griffith University in Brisbane. Bei Stefanie Heisinger lag der Förderbetrag für ihr Auslandssemester auf Hawai’i mit insgesamt rund € 10.000 sogar noch einmal um einiges höher: „Ich war wirklich überrascht, als ich meinen Bescheid erhalten und gesehen habe, wie viel Geld mir zusteht!“

Für einen erfolgreichen Antrag auf Auslands-BAföG ist es keine Voraussetzung, dass die Antragsteller auch im Inland BAföG erhalten. Aufgrund höherer Fördersätze und einer anderen Bemessung des Ausbildungsbedarfs ist es möglich, dass Studenten, die für ihr Studium in Deutschland keinen BAföG-Anspruch haben, für ihr Auslandssemester oder -jahr eine Förderung erhalten. 

Seit dem 01.08.2008 gelten zudem neue, verbesserte Bedingungen. So wurden die Fördersätze erhöht und die Bemessungsgrenzen angepasst. Nicht zuletzt aus diesem Grund sagt Stefanie Heisinger: „Ich kann allen nur raten, auf jeden Fall erst einmal einen Antrag zu stellen. Wenn ich mich hier an der Uni umhöre, macht dies kaum jemand, weil viele denken, dass sie ohnehin keine Chance auf Auslands-BAföG haben. Dabei haben mehr Leute Anspruch auf Auslands-BAföG, als sie denken.“

Auch der Logistikstudent Christian Ullrich aus Köln war anfangs skeptisch: „Als ich in der Planung meines Auslandssemesters in San Diego das erste Mal vom Auslands-BAföG gehört habe, habe ich den Gedanken daran eigentlich ziemlich schnell ‚ad acta’ gelegt, weil ich kein Inlands-BAföG bekomme. Aber als ich die Studiengebühren und sonstigen Kosten später durchgerechnet habe, habe ich mich dann noch einmal näher mit dem Thema beschäftigt und mich etwas genauer informiert. Ich habe dann einfach beim Studentenwerk Hamburg angerufen und die Mitarbeiter dort haben mich ermutigt, einfach mal alle meine Unterlagen hinzuschicken. Letzten Endes habe ich rund € 3.500 bekommen, womit ich wirklich nicht gerechnet hätte!“

Warum der Kölner Christian Ullrich beim Studentenwerk Hamburg und nicht in Köln anrief, hat seinen Grund: Bei der Frage, welches BAföG-Amt für die Bearbeitung der Anträge auf Auslands-BAföG zuständig ist, spielt es anders als bei den Anträgen auf Inlandsförderung keine Rolle, an welcher Universität oder Fachhochschule in Deutschland die Antragsteller studieren. Die Zuordnung erfolgt nach den jeweiligen Zielländern. Für die Anträge zur Förderung eines Auslandssemesters in Australien ist beispielweise das BAföG-Amt des Studentenwerks Marburg zuständig. Für Kanada das Studentenwerk Thüringen und für die USA wie oben erwähnt eben das Studentenwerk Hamburg.

Ein Vorteil ist, dass sich die Mitarbeiter der jeweiligen Studentenwerke mit dem Studiensystem und den spezifischen Gegebenheiten des Ziellandes auskennen. Antragstellern kommt somit eine bessere Beratung zugute. „Ich hatte eine wirklich sehr nette Sachbearbeiterin in Hamburg. Wenn ich irgendeine Frage zu den Formularen oder anderen Aspekten meines Antrags hatte, habe ich sie einfach angerufen und sie hat sie mir beantwortet - das war alles sehr unkompliziert!“ erinnert sich die Bremer Journalistikstudentin Manuela Schulte, bevor sie ihr  Auslandssemester an der California State University Long Beach im Frühjahr 2008 absolvierte. 

Auch Stefan Breuer aus Köln war zufrieden mit dem Ablauf des Antragsverfahrens im Vorfeld seines Auslandssemesters in Australien: „Der Informationsfluss mit dem Studentenwerk Marburg war sehr gut, das lief alles prima. Mein Sachbearbeiter dort war stets hilfsbereit. Er hat mich sogar am Tag vor meinem Abflug angerufen und mir mitgeteilt, dass mein Antrag durch ist und der Bescheid nun erstellt wird!“

Stefan Breuers Aussage zeigt einen kleinen „Wermutstropfen“ auf: Für diejenigen, die ihr Auslandssemester mit Auslands-BAföG finanzieren möchten, dauert die Bearbeitung der Anträge meist lange. Deshalb wird empfohlen, den Antrag auf Auslandsförderung mindestens sechs Monate vor Beginn des geplanten Auslandsstudiums zu stellen. Die Erstellung des endgültigen Bescheids passiert in der Regel spät. Auch die Auszahlung der Förderung erfolgt häufig erst, wenn die Studierenden sich bereits im Auslandssemester befinden. Es besteht aber die Möglichkeit, einen Vorabentscheid zu beantragen. So erfahren Studierende für die eigene Planung frühzeitig, ob eine Förderung grundsätzlich möglich ist. Dass der endgültige BAföG-Bescheid so spät verschickt wird, liegt unter anderem daran, dass es sich bei dem Zuschuss zu den Studiengebühren um eine „Erstattung“ handelt. Studierende strecken die Gebühren vor, um hinterher eine Quittung beim zuständigen BAföG-Amt einzureichen. Da an vielen ausländischen Universitäten die Gebühren erst vor Ort während der Orientierungswoche bezahlt werden, verzögert sich die Erstellung des endgültigen BAföG-Bescheids. 

Die Auszahlung des Förderbetrags erfolgt in monatlichen Raten über die Dauer des Auslandssemesters verteilt. „Ich habe Mitte des Monats meinen Bescheid erhalten und zum Monatsende das erste Mal Geld bekommen. Weil ich zu dem Zeitpunkt bereits seit sechs Wochen im Ausland war, habe ich rückwirkend gleich Geld für zwei Monate bekommen.“ erinnert sich Stefan Breuer.

In begründeten Einzelfällen und auf besonderen Antrag hin ist es möglich, das Geld in einer Summe zu erhalten. So war es bei Stefanie Heisinger: „Das Studentenwerk Hamburg war da glücklicherweise sehr flexibel. Ich habe darum gebeten, das Geld in einer Einmalzahlung zu erhalten, weil ich mir das Geld für die Studiengebühren ja leihen musste, und das haben die dann auch gemacht.“

Im Verlauf des Antragsverfahrens selbst müssen, wie beim Antrag auf Inlands-BAföG, zahlreiche Formulare ausgefüllt, Einkommensnachweise erbracht und Bescheinigungen der Heimathochschule in Deutschland sowie der Gasthochschule im Ausland eingereicht werden.