Deutscher Akademischer Austausch Dienst (DAAD)
Der DAAD ist eine gemeinsame Einrichtung der deutschen Hochschulen und dient der Förderung der Hochschulbeziehungen zwischen Deutschland und dem Ausland.
Ein wichtiges Aufgabenfeld des DAAD liegt in der Vergabe von Stipendien an deutsche Studierende und Graduierte, die einen Studien- oder Forschungsaufenthalt im Ausland anstreben. Je nach Fachrichtung, Studienfortschritt und Wunschland kommen unterschiedliche Stipendienprogramme in Frage. Einige besonders beliebte und relevante Programme sind beispielsweise die folgenden:
1. Jahresstipendien für alle Fächer
Stipendien für Studierende aller Fachbereiche, die während ihres deutschen Studiums für ein akademisches Jahr an einer Hochschule im Ausland studieren möchten. Bewerber müssen zum Zeitpunkt der Bewerbung mindestens im zweiten/dritten Semester sein und zu Beginn des Auslandsjahres ihr Grundstudium erfolgreich abgeschlossen haben. Nicht gefördert werden im Rahmen dieses Programms Studienaufenthalte in den westeuropäischen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sowie in Island Norwegen und der Schweiz. Abgesehen von ganzjährigen Studienaufenthalten im Ausland können auch kombinierte Studien- und Praxisaufenthalte (Auslandssemester + Praxissemester) gefördert werden.
2. Semesterstipendien für alle Fächer
Stipendien für Studierende aller Fachbereiche (mit Ausnahme künstlerischer und musischer Fächer), die während ihres deutschen Studiums für ein Semester an einer Hochschule im Ausland studieren möchten. Bewerber müssen zum Zeitpunkt der Bewerbung mindestens das erste Studienjahr beendet und zu Beginn des Auslandssemesters ihr Grundstudium erfolgreich abgeschlossen haben. Der Studienaufenthalt im Ausland soll eine Dauer von drei Monaten nicht unterschreiten. Nicht gefördert werden Semesteraufenthalte in den westeuropäischen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sowie in Island, Liechtenstein, Malta, Norwegen, der Schweiz und Zypern.
3. Jahresstipendien für Ergänzungs-, Vertiefungs- und Aufbaustudien sowie Forschungsaufenthalte
Stipendien für fortbildende Studien- oder Forschungsaufenthalte im europäischen und außereuropäischen
Ausland. Bewerber müssen bereits einen ersten Studienabschluss (z.B. Bachelor, Magister, Diplom, 1. Staatsexamen) besitzen, der zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht länger als zwei Jahre zurückliegen sollte. Die Förderungshöchstdauer für dieses Programm liegt in der Regel bei einem Jahr.
4. Semesteraufenthalte im Ausland im Rahmen von Masterstudiengängen
Stipendien für Studierende aller Fachbereiche (mit Ausnahme künstlerischer und musischer Fächer), die während ihres deutschen Masterstudiums für ein Semester an einer Hochschule im Ausland studieren möchten. Der Studienaufenthalt im Ausland soll eine Dauer von drei Monaten nicht unterschreiten. Nicht gefördert werden Semesteraufenthalte in den westeuropäischen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sowie in Island, Liechtenstein, Malta, Norwegen, der Schweiz und Zypern.
5. Free-Mover-Stipendien
Stipendien für Studierende aller Fachrichtungen für Studienaufenthalte von drei bis zwölf Monaten Dauer in den Teilnehmerländern des SOKRATES/ERASMUS-Programms. Das Free-Mover-Program soll Lücken bei der Umsetzung des SOKRATES/ERASMUS-Programms an deutschen Hochschulen schließen und es Studierenden ermöglichen, ihr Auslandsstudium auch an Hochschulen bzw. Fachbereichen im Ausland zu verbringen, mit denen ihre Heimathochschule bzw. ihr Heimatfachbereich kein bilaterales Abkommen besteht.
6. Fachkursstipendien
Teilstipendien für fortgeschrittene Studierende aller Fachbereiche (mit Ausnahme von Musik) zur Teilnahme an ein- bis sechswöchigen Fachkursen an Hochschulen in Europa, die in direktem Bezug zum Studienschwerpunkt stehen und der wissenschaftlichen Fortbildung zuträglich sind. Sprachaufenthalte im Ausland oder die Teilnahme an Kongressen und Tagungen können im Rahmen dieses Programms nicht gefördert werden.
7. MBA-Stipendien
Stipendien für Bewerber aller Fachrichtungen, die bereits einen ersten Studienabschluss (z.B. Bachelor, Magister, Diplom, 1. Staatsexamen) besitzen und ein akkreditiertes MBA-Programm an einer Hochschule im Ausland absolvieren wollen. Der erste Studienabschluss sollte zum Bewerbungszeitpunkt weniger als drei Jahre zurückliegen.
8. LL.M.-Stipendien
Stipendien für Juristen mit abgeschlossenem 1. Juristischen Staatsexamen für die Teilnahme an einem akkreditierten LL.M. Programm an einer Hochschule im Ausland. Das 1. Juristische Staatsexamen sollte zum Bewerbungszeitpunkt weniger als zwei Jahre zurückliegen. Die Förderungshöchstdauer liegt in der Regel bei einem Jahr. Der Studienplatz muss dabei selbst organisiert werden und die Zusage der Gasthochschule muss bis zum Auswahltermin vorliegen.
Weitere Stipendienprogramme des DAAD
Über die oben genannten Stipendienprogramme, die für Studierende und Graduierte aller Fachrichtungen offen sind, bietet der DAAD noch eine Reihe weiterer Stipendienprogramme für Studierende und Graduierte einzelner Fachrichtungen und für einzelne Länder an, auch für rein sprachbezogene Auslandsaufenthalte, die hier aus Platzgründen nicht alle aufgeführt werden können. Ein Blick in die Stipendiendatenbank des DAAD lohnt sich jedoch auf jeden Fall.
Kontakt:
Deutscher Akademischer Austauschdienst (DAAD)
Kennedyallee 50
53175 Bonn
Telefon: 0228-882-0
Telefax: 0228-882-440
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