25 Jun 2019
BAföG-Reform 2019

Mehr Geld für mehr Studierende ab dem WS 19/20

Ab dem WS 19/20 tritt die lange geplante BAföG-Reform in Kraft.

Seit letztem Monat ist es offiziell: Pünktlich zum Start des Wintersemesters 2019/2020 tritt die lange geplante BAföG-Novellierung in Kraft. Unter anderem steigen der Höchstsatz und die Freibeträge für Eltern im BAföG. Auch wenn sich die Reform in erster Linie auf das Inlands-BAföG bezieht, kommen einige der Änderungen auch denjenigen von euch zu Gute, die ein Auslandssemester oder -studium planen.

Im Rahmen der im Mai vom Bundestag verabschiedete BAföG-Reform werden nicht nur die Leistungen für BAföG-Bezieher erhöht, sondern es werden durch die Erhöhung der Freibeträge auch insgesamt mehr Studierende Anspruch auf eine finanzielle Unterstützung vom Staat haben – sowohl für ein Studium in Deutschland oder der EU als auch für ein Auslandssemester weltweit.


Wir haben für euch alle Änderungen, die ab dem 01. August 2019 in Kraft treten, zusammengestellt:

  • Der Wohnkostenzuschlag wird für BAföG-Bezieher, die nicht bei ihren Eltern wohnen, um 30 Prozent erhöht (von EUR 250 auf künftig EUR 325 monatlich).
  • Aufgrund steigender Lebenshaltungskosten steigt der Förderungshöchstsatz von EUR 735 monatlich auf künftig EUR 853. Ab dem Wintersemester 20/21 beträgt der BAföG-Höchstsatz dann sogar EUR 861 pro Monat.
  • Damit wieder mehr Schüler und Studierende einen Anspruch auf BAföG-Förderung haben, steigen die Einkommensfreibeträge um über 16 Prozent.
  • Die Grenze auf eine eigene finanzielle Rücklage, die nicht auf eine Förderung angerechnet wird, wird von EUR 7.500 auf EUR 8.200 angehoben.
  • Schüler und Studierende mit eigenen Kindern unter 14 Jahren erhalten künftig einen Kinderbetreuungszuschlag von EUR 150 monatlich.
  • Der BAföG-Zuschlag für die Kranken- und Pflegeversicherung wird erhöht (Krankenversicherung: von EUR 71 auf EUR 84; Pflegeversicherung: von 15 Euro auf 25 Euro)
  • Die BAföG-Rückzahlung wird neu geregelt: Ehemalige Studierende müssen ihr erhaltenes BAföG in 77 Monatsraten in Höhe von jeweils EUR 130 zurückzahlen.

Die Auslandsförderung umfasst zudem nach wie vor:

  • einen Zuschuss zu den Studiengebühren in Höhe von bis zu EUR 4.600 für maximal ein Studienjahr
  • einen pauschaler Reisekostenzuschlag von bis zu EUR 500 innerhalb Europas und EUR 1.000 außerhalb Europas
  • einen zusätzlichen monatlichen landesspezifischen Auslandszuschlag für Länder außerhalb der EU
  • einen Zuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung

Ausführliche Informationen zum Auslands-BAföG erhältst du in unserem Ratgeber. Für Rückfragen steht auch unser Beratungsteam dir gern zur Verfügung.

Alle Infos zum Auslands-BAföG