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Kundenberatung College-Contact.com
Anmeldungsdatum: 09.05.2007 Beiträge: 1097 Wohnort: Münster
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Verfasst am: 11.05.07, 13:14 Titel: Visum trotz Vorstrafe? |
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Liebes College-Contact-Team,
ich habe eine Frage bzgl. des Visa-Antrages. In dem Visabewerbungsformular wird die Frage gestellt:
"Sind Sie jemals wegen einer strafbaren Handlung oder eines Verbrechens verhaftet oder verurteilt worden (muss auch beantwortet werden, wenn Sie begnadigt wurden bzw. Ihre Strafe durch Amnestie oder eine ähnliche Rechtshandlung erlassen wurde)?"
Ich war in meiner Jugend ein paar Mal vor Gericht, in meinem Führungszeugnis steht allerdings gar nichts. Wisst ihr zufällig, wie diese Frage zu beantworten ist oder könnt das in Erfahrung bringen? Ich habe persönlich schon mit zwei Anwälten gesprochen und beide haben mir eine andere Auskunft gegeben. Einer meinte, die Einträge im BZR (nicht im Führungszeugnis) können nicht nachgeprüft werden und von daher solle diese Frage mit "nein" beantwortet werden. Der andere meinte, es könne schon überprüft werden und die Chance sei auch nicht gering.
Ich stecke in einem Dilemma und weiß nicht, ob ich was angeben soll/muss oder nicht und wie meine Chancen stehen, trotzdem ein Visum zu bekommen.
Ich studiere Amerikanistik u.a. und wollte unbedingt nach Santa Barbara für ein Jahr. Überlege, das ganze nun zu verwerfen, da ich von keiner Seite vernünftige und verlässliche Auskunft bekomme.
Ich bitte um eure Hilfe und hoffe weiterhin, meinen Traum verwirklichen zu können.
Liebe Grüße
Andi |
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Kundenberatung College-Contact.com
Anmeldungsdatum: 09.05.2007 Beiträge: 1097 Wohnort: Münster
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Verfasst am: 11.05.07, 13:15 Titel: Re: Visum trotz Vorstrafe? |
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Hallo Andreas!
Danke für deine Mail. Grundsätzlich raten wir dazu, auf alle Fragen in den Visa-Anträgen wahrheitsgemäß zu antworten. Wenn du also verurteilt wurdest, dann solltest du das (unserer Auffassung nach) auch angeben. Man wird dich dann bei deinem Visums-Termin wahrscheinlich nach den genaueren Umständen dazu befragen, so dass du auch noch Gelegenheit bekommst, dich persönlich dazu zu äußern.
Leider können wir auch nicht einschätzen, ob Einträge aus dem Bundeszentralregister noch ausgelesen werden können oder nicht. Du würdest das Visum allerdings mit großer Wahrscheinlichkeit verwehrt bekommen, wenn du auf die Frage mit nein antwortest und sich im Nachhinein herausstellt, dass du nicht die Wahrheit gesagt hast.
Mehr können wir dir dazu leider auch nicht sagen. Wenn du noch weitere Fragen hast, melde dich einfach wieder!
Bis dahin beste Grüße,
Benjamin Schmidt |
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